
LANDGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Aktenzeichen: 12 O 330/01
Entscheidung vom 10. August 2001
n dem Rechtsstreit
der (...)
Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tobias H.
Strömer, Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf
g e g e n
(...)
Antragsgegner
I.
Dem Antragsgegner wird im
Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit
ohne mündliche Verhandlung, untersagt, die im Internet unter der Domain "parkplatztreff.de"
veröffentlichte nachstehend wiedergegebene Datenbank "Parkplatztreff" mit den
Einträgen zum Stichtag 2. August 2001 insgesamt oder in einem nach Art und
Umfang wesentlichen Teil oder in unwesentlichen Teilen, die nicht durch eine
normale Auswertung der Datenbank erlangt wurden, zu vervielfältigen, zu
verbreiten oder/und öffentlich wiederzugeben.
II.
Dem Antragsgegner werden für
jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, und Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
III.
Die Kosten des Verfahrens
werden dem Antragsgegner auferlegt.
IV.
Mit diesem Beschluss soll
eine Abschrift der Antragsschrift und des Schriftsatzes vom 08.08.01 und ihrer
Anlagen zugestellt werden.
Der Streitwert wird auf
100.000,00 DM festgesetzt.
Düsseldorf, 10.08.2001
Landgericht, 12. Zivilkammer
(Unterschriften)