Wettbewerbs- und Standesrecht
LG Düsseldorf: Anbieterkennzeichnung
Bei den unternehmensbezogenen
Informationspflichten gemäß § 6 TDG handelt es sich um
Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Ziff. 1 UWG, die der
Transparenz geschäftsmäßig erbrachter Teledienste und infolgedessen
den Schutz der Verbraucher dienen.
Der Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem
Streitwert von 10.000 € für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
wegen fehlender Anbieterkennzeichnung und Übernahme eines fremden
Werbefotos ist nicht zu beanstanden.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar
2006, 12 O 521/05 – Teichnebler.
AG Pforzheim: Haftung für beworbene
Affiliate-Partner
Wer einen Affiliate-Partner beauftragt, die
eigene Internetpräsenz zu bewerben, haftet auch dann nicht für
Werbe-E-Mails, in denen die Website des Affiliate-Partners beworben
wird, wenn sich beim Verlassen der in der E-Mail beworbenen Website
ein Exit-Pop-Up öffnet, in dem seinerseits für die eigene Website
Werbung betrieben wird.
Amtsgericht Pforzheim,
Urteil vom 20. Dezember 2005, 1 C 284/03 - Pop-Up-Werbung.
OLG Düsseldorf: Werbung i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
Der Begriff „Werbung" in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
kann nicht mit dem Begriff der „Wettbewerbshandlung" im Sinne des §
2 Abs. 1 Nr. 1 UWG gleichgesetzt werden. Mit „Werbung“ im Sinne des
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist nur die Absatzwerbung, nicht aber die
Werbung um Dienstleistungen des Angesprochenen gemeint. Streitwert:
10.277 €.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 4. Oktober 2005, I-20 U 64/05 -
Online-Fußballspiel.
LG Aachen: Alterverifikation mit PersoCheck
Ein Altersverifikationssystem, das sich im
wesentlichen auf die Abfrage der Personalausweiskennziffern
beschränkt, genügt auch dann den Anforderungen an eine geschlossene
Benutzergruppe nicht, wenn das Angebot kostenpflichtig ist und die
Zahlung über ein Girokonto abgewickelt wird. Mitbewerbern, die ein
aufwändigeres System einsetzen, steht ein Unterlassungsanspruch
gemäß § 4 Nr. 11 UWG zu.
Landgericht Aachen, Urteil
vom 7. Dezember 2004, 41 O 150/04 –
Altersverifikation mit PersoCheck.
LG Krefeld: Altersverifikation mit PersoCheck
Wer pornographische Schriften im Internet
anbietet, muss zwar keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Zugriff
durch Jugendliche gewährleisten, der Zugang muss aber durch die
Errichtung eines regelmäßig wirksamen Hindernisses deutlich
erschwert werden. Eine solche deutliche Erschwerung kann nicht
erreicht werden durch den Einsatz eines AVS, das lediglich die
Eingabe einer Personal oder Passausweisnummer mit Postleitzahl des
Ausstellungsorts erfordert. Auch die zusätzliche Abfrage einer
E-Mail-Adresse, einer Postanschrift, eines Bankkontos oder ein
Hinweis auf AGB reicht nicht aus. Ein Mitbewerber, der ein
unzureichendes AVS einsetzt, handelt auch dann unlauter, wenn in
Rechtsgutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt wird.
Landgericht Krefeld, Urteil vom 15. September 2004, 11
O 85/04 – Jugendschutz mit PersoCheck.
LG Düsseldorf: Jugendschutz ohne PostIdent
Der bloße Vertrieb eines Jugendschutzsystems, das
den gesetzlichen Anforderungen der §§ 184 StGB,
4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
JMStV möglicherweise nicht genügt, ist wettbewerbsrechtlich
unbedenklich. Es kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen worden,
dass nur eine persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des
Nutzers den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV genügt.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom
28. Juli 2004, 12 O 19/04 – Jugendschutz ohne PostIdent.
OLG Frankfurt/Main: Telefonmarketing
Eine telefonische
Werbung gegenüber Freiberuflern ist nur dann zulässig, wenn ein
sachliches Interesse des Angerufenen an einer Kontaktaufnahme gerade
per Telefon besteht.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil
vom 8. Juli 2004, 6 U 59/04, NJW 2004, 2984 – Berliner
Anwaltsspiegel.
OLG Hamburg: "tipp.ag"
Die Top Level Domain .ag darf nur von
Aktiengesellschaften registriert und verwendet werden, weil der
Rechtsverkehr unter einer solchen Domain die Internet-Präsenz einer
Aktiengesellschaft erwartet.
Hanseatisches
Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Juni 2004, 5 U 162/03 -
tipp.ag.
LG Essen: Metatag-Kompendium
Die Verwendung von Begriffen im Metatag keywords
einer Internetseite ist zulässig, wenn die Suchworte im weitesteten
Sinne noch in einem Zusammenhang mit dem Leistungsangebot des
Anbieters stehen. Die Grenze zur Unlauterkeit ist aber überschritten,
wenn viele hundert lexikonartig aneinander gereihte Begriffe
aufgeführt werden. Für Dritte geschützte Kennzeichen dürfen in
Metatags aber dann verwendet werden, wenn diese auch im sichtbaren
Teil der Seite auftauchen, weil sie Bestandteil von Werbe- oder
Informations-Links sind.
Landgericht Essen, Urteil vom
26. Mai 2004, 44 O 166/03
– Metatag-Kompendium
LG Bielefeld: Steuerfreie Zigaretten
Wer in der WHOIS-Datenbank lediglich als zone-c
einer Internet-Domain eingetragen ist, haftet – ähnlich wie die DENIC
– für Rechtsverstöße, die auf der mit der Domain adressierten Website
begangen werde, erst dann auf Unterlassung, wenn er Kenntnis von der
Rechtswidrigkeit der Inhalte erhält. Bei nicht offensichtlichen
Rechtsverletzungen muss er die Domain erst dann dekonnektieren, wenn
ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorgelegt wird.
Landgericht Bielefeld, Urteil
vom 14. Mai 2004, 16 O 44/04 - Steuerfreie Zigaretten.
BGH: Haftung für Links
Wer einen Link auf ein nach § 284 StGB im Inland unerlaubtes
Glücksspielangebot setzt, handelt nicht zwingend in
Wettbewerbsabsicht. Als Mitstörer einer Wettbewerbsrechtsverletzung
haftet der Linksetzende nur dann, wenn er bei der Einrichtung und
Aufrechterhaltung des Links zumutbare Prüfungspflichten verletzt.
Eine Ergänzung redaktioneller Inhalte durch einen Link, der auf
nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte verweist, begründet wegen
Art. 5 GG noch keine Störerhaftung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. April 2004, I
ZR 317/01, CR 2004, 613 - Schöner Wetten.
LG Köln: "touristikbörse24.de"
Das Angebot, dem Inhaber einer Domain, in der die Umlaute aufgelöst
sind, auch die Umlaut-Domain zu verkaufen, verpflichtet zur
Unterlassung der Domainnutzung.
Landgericht Köln, Beschluss vom 12. März 2004,
31 O 155/04 - touristikbörse24.de.
BGH: Unverlangte Werbe-E-Mails
Die Zusendung einer
unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die
guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann
ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu
erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden
aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des
Empfängers vermutet werden kann.
Ein die Wettbewerbswidrigkeit
ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der
Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
Der Werbende hat durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer
fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des
Schreibversehens eines Dritten kommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 2004, I
ZR 81/01, MMR 2004, 386 - Unverlangte Werbe-E-Mails.
BGH: Luftsicherheitskosten
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind zwar grundsätzlich
zugleich wettbewerbswidrig i.S.d. § 1 UWG. Verbraucherschutz-verbänden
steht ein Unterlassungsanspruch gemäß § 13 UWG jedoch nicht zu, da
keine „wesentlichen Belange“ der Verbraucher i.S.d. § 13 Abs.2 Nr.3
UWG berührt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil
vom 15. Januar 2004, I ZR 160/01 -
Luftsicherheitskosten.
OLG Köln: Empfohlener Kaufpreis
Die Kennzeichnung eines gegenübergestellten
Preises mit „UVP“ oder „empfohlener Verkaufspreis“ oder „empfohlener
Verkaufspreis des Herstellers“ ist irreführend.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 28. November 2003, 6 U 71/03 - Empfohlener
Kaufpreis.
BGH: Umgekehrte Versteigerung
Die Bewerbung und Durchführung
einer "umgekehrten Versteigerung" von Gebrauchtfahrzeugen im
Internet, bei der der Anfangspreis des angebotenen Fahrzeugs alle 20
Sekunden um 250 DM sinkt, verstößt jedenfalls dann weder gegen § 7
Abs. 1 UWG noch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes
aleatorischer Reize, wenn sich der "Auktionssieger" nach Abschluss
der Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile erkennbar frei
entscheiden kann, ob er das "ersteigerte" Fahrzeug zu dem erzielten
Preis erwerben will.
Bundesgerichtshof, Urteil vom
13. November 2003, I ZR 40/01 - Umgekehrte Versteigerung.
EuGH: Verbotenes Glücksspiel
Regelungen des nationalen
Rechts, die die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften, auf dem Markt
eines anderen Mitgliedstaats eine Konzession zur Durchführung von
Sportwetten zu erhalten, praktisch ausschließen, stellen eine
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit auch dann dar, wenn diese
Beschränkung unterschiedslos allen Kapitalgesellschaften mit Sitz in
dem betreffenden oder in einem anderen Mitgliedstaat auferlegt sind.
Europäischer Gerichtshof,
Urteil vom 6. November 2003, C 243/01 - Gambelli.
OLG München: Anbieterkennzeichnung
Eine Anbieterkennzeichnung, die
über einen doppelten Link mittels "Kontakt" und "Impressum" aufgerufen
werden können, genügt den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß §§
6 Satz 1 TDG, 10 Abs. 2 Satz 1 MDStV, 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.
Oberlandesgericht München,
Urteil vom 11. September 2003, 29 U 2681/03 -
Anbieterkennzeichnung.
LG München I: Informationspflichten beim
Internet-Auftritt
Wird eine eingetragene Marke von einem Wettbewerber
des Markeninhabers im Fließtext einer Internetseite verwendet, reicht
es für eine Verletzungshandlung nicht aus, dass die Internetpräsenz
des Konkurrenten bei der Eingabe des geschützten Kennzeichens in eine
Suchmaschine im Rechercheergebnis gelistet wird.
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
rechtfertigen den Ansatz eines Gegenstandwerts von 50.000 €.
Eine Anbieterkennzeichnung entspricht dann den
Vorgaben des § 6 TDG, wenn in der Menüleiste einer jeden Seite unter
der Überschrift „Kontakt“ eine Adresse angezeigt wird, die der Nutzer
anklicken kann und die dann auf eine Seite mit den Pflichtabgaben
weiterleitet.
Einer Widerrufsbelehrung gemäß § 312 BGB bedarf es
auch dann, wenn im Wesentlichen nach Kundenspezifikationen
hergestellte Waren (hier: Leiterplatten) und daneben nur eine einzige,
völlig untergeordnete Nebenleistung „von der Stange“ angeboten wird.
Wer als Betreiber eines Teledienstes entgegen § 4 TDDSG eine Datenschutzerklärung nicht zum Abruf bereithält, verstößt
nicht gegen § 1 UWG, weil es sich bei der Vorschrift um eine
wettbewerbsrechtlich neutrale Norm handelt.
Wer im Internet (auch) für Letztverbraucher ein
Angebotsformular mit dem Hinweis „Unsere Preise verstehen sich
exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ zum Download bereithält,
verstößt dann nicht gegen § 1 PAngV, wenn das Formular selbst keine
Preisangaben enthält.
Eine blickfangmäßige Werbung mit „Komplettpreisen“
verstößt außerhalb des Kraftfahrzeughandels auch dann nicht gegen § 1 PAngV, wenn Transport- und Versandkosten im beworbenen Komplettpreis
nicht enthalten sind.
Es stellt keinen Verstoß gegen § 3 UWG dar, wenn im
Internet eine Ware blickfangmäßig in einem PopUp-Fenster zu einem
festen Preis angeboten wird, obwohl der Käufer die Ware nur dann zu
dem beworbenen statt zu einem höheren Preis erwerben kann, wenn er
größere Mengen bestellt, und er hierüber auf einer Internetseite, die
er erst durch Anklicken des PopUp-Fenster erreicht, aufgeklärt wird.
Das Zeichen ® darf der Inhaber einer Marke auch für
solche Produkte verwenden, für die das Kennzeichen gar nicht geschützt
ist, vorausgesetzt, er verwendet das Zeichen gleichzeitig für
geschützte Produkte.
Die Verwendung des Zeichens ™ ist in Deutschland
irreführend im Sinne des § 3 UWG, weil ein nicht unerheblicher Teil
der deutschen Verkehrskreise glaubt, das Zeichen stehe für eine
ausländische eingetragene Marke.
Landgericht München I, Urteil
vom 23. Juli 2003, 1HK O 1755/03 - Leiterplatten II.
OLG Hamburg: Äußerungen in einem
Internetforum
Wird in einem Internetforum gegenüber
Reisebüros davor gewarnt, einem namentlich genannten
Reiseveranstalter Aufträge zu erteilen, so kann sich die
Wettbewerbsabsicht und damit ein - marktgerichtetes - Handeln zu
Wettbewerbszwecken aus dem Inhalt der Äußerung ergeben.
Hanseatisches
Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Juli 2003, 3 U 211/02 -
Reisebüro-Warnung.
OLG Düsseldorf: Streitwert bei
Werbe-E-Mails
Das Interesse, zukünftig keine
unerwünschte E-Mail-Werbung mehr zu erhalten, ist im
Verfügungsverfahren regelmäßig 500 € angemessen bewertet. Eine höhere
Wertfestsetzung kommt in Betracht, wenn durch die Versendung der
Werbung ein größerer Schaden entsteht, beispielsweise, wenn ein
Konkurrent sie zu Wettbewerbszwecken unaufgefordert an Abnehmerkreise
versendet oder wenn trotz Abmahnung die E-Mail-Adresse des Betroffenen
mit Werbemails desselben Anbieters „zugemüllt“ wird.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2003, 1-15 U
29/03 - Streitwert bei Werbe-E-Mails
LG
Essen: Informationspflichten beim
Internet-Auftritt
Auch eine Unterlassungserklärung mit
unbezifferter Vertragsstrafe stellt einen wirksames Angebot zum
Abschluss eines Unterlassungsvertrags dar. Die Vertragsstrafe ist
dann nach § 315 Abs. 1 BGB in das Ermessen der
Unterlassungsgläubigerin gestellt.
Wer Erstattung der Anwaltshonorare aus
Geschäftsführung ohne Auftrag verlangt, muss nicht beweisen, dass ihm
Honorare in der eingeklagten Höhe überhaupt in Rechnung gestellt
wurden.
Ist das Interesse der Letztverbraucher an den auf
einen gewerblichen Bedarf zugeschnittenen Produkten eher gering, ist
ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung mit einem Gegenstandswert
von lediglich 25.000,00 € zu bewerten.
Eine Anbieterkennzeichnung entspricht dann nicht
den Anforderungen des § 6 TDG, wenn der Internet-Nutzer die
vorgeschriebenen Angaben nur dann findet, wenn er im Navigationsmenü
auf die Rubrik „Unternehmen“ und dann im Untermenü auf „Zahlen &
Fakten“ klicken muss. Die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung
besteht aber nur für solche Seiten, die eine unmittelbare
Bestellmöglichkeit eröffnen.
Die Verpflichtung, eine Widerrufsbelehrung nach §
312 d BGB zum Abruf bereit zu halten, besteht dann nicht, wenn auf der
Website neben nach Kundenspezifikation angefertigten Waren (hier:
Leiterplatten) nur eine Nebenleistung zu solchen Waren (hier:
elektronische Funktionskontrolle) angeboten werden.
§ 4 TDDSG, der den Anbieter zur Information über
den Umfang der Speicherung personenbezogener Daten verpflichtet, ist
eine wettbewerbsneutrale Ordnungsvorschrift. Eine planmäßige
Verletzung der Vorschrift begründet aber einen relevanten
Wettbewerbsvorsprung.
Wer mit Komplettpreisen wirbt, hat auch auf die
anfallenden Versandkosten hinzuweisen. Ein späterer Hinweis auf
Versandkosten im Zuge eines Schriftverkehrs mit dem Kunden, reicht
hierzu nicht aus.
Die Werbung mit dem Slogan „SMD-Schablonen für
56,00 €“ in einem Pop-Up-Fenster ist auch dann nicht gemäß § 3 UWG
irreführend, wenn das beworbene Produkt tatsächlich nur unter
bestimmten Konditionen zu dem Preis, im Übrigen aber zu einem
wesentlich höheren Preis angeboten wird, wenn hierauf auf einer
anderen Website hingewiesen wird, die durch das Anklicken eines Button
„Weiter“ im Pop-Up-Fenster erreichbar ist.
Der Inhaber einer für ein bestimmtes
Produktionsverfahren von Waren geschützten Marke (hier: PCB-Pool) darf
das Zeichen ® auch für das angefertigte Produkt selbst (hier:
Leiterplatten) verwenden.
Wer in Deutschland das Symbol ™ verwendet, handelt
damit nicht irreführend im Sinne von § 3 UWG. Internet-Nutzer sehen in
dem Zusatz nur eine bei Internet-Auftritten häufige dekorative
Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert, durch welche die
Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden soll. Internet-Nutzer
mit Spezialkenntnissen wissen, dass die Bezeichnung ™ keine
patentrechtliche Kennzeichnung ist und daher keine
Qualitätsrückschlüsse zulässt.
Die Voraussetzungen eines sofortigen
Anerkenntnisses im Sinne des § 93 ZPO liegen auch dann vor, wenn der
Unterlassungsschuldner trotz Aufforderung eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung nicht abgibt und erst in der mündlichen
Verhandlung die Klageforderung anerkennt.
Landgericht Essen, Urteil vom 4. Juni 2003,
44 O 18/03 –
Leiterplatten I.
LG Münster:
Unerwünschte Werbe-E-Mail
Der Gegenstandswert
Unterlassungsanspruchs wegen unerwünschter E-Mail-Werbung beträgt
2.000 € im Verfügungsverfahren, 4.000 € im Hauptsacheverfahren.
Zuständig ist daher das Amtsgericht. An einer Wiederholungsgefahr
kann es bei E-Mail-Werbung schon dann fehlen, wenn der bedürftige
Unterlassungsschuldner eine Vertragsstrafe von nur 100 € verspricht.
Landgericht Münster, Urteil vom 3. April 2003, 12 O 160/03 –
Unerwünschte Werbe-E-Mail.
LG Düsseldorf: Exit-PopUp-Fenster wettbewerbswidrig
Die Verwendung einer Kette von
Exit-Pop-Up-Fenstern verstößt gegen die guten Sitten des Wettbewerbs
i.S.d. § 1 UWG. Im Wettbewerbsrecht erstreckt sich ein
Auskunftsanspruch nur auf Art, Zeitpunkt und Umfang der
Verletzungshandlung, nicht aber auch auf den vom Verletzer erzielten
Umsatz. Streitwert: 10.000 €.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. März 2003, 2a O 186/02 –
Exit-PopUp-Fenster.
OLG Düsseldorf:
Kein Eilrechtsschutz bei unerwünschter Werbe-E-Mail
Es kann dahingestellt bleiben, ob die
unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail gegen absolute Rechte des
Empfängers verstößt. Jedenfalls besteht kein Verfügungsgrund, weil die
Zusendung vereinzelter Nachrichten nicht so gravierend beeinträchtigt,
dass die Zubilligung von Eilrechtsschutz erforderlich wäre.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2003, I-15 W 25/03
-
Unerwünschte Werbe-E-Mail. Mit der Entscheidung wird der
Beschluss des
Landgerichts vom 6. Februar 2003 bestätigt. Vgl. dazu auch den
Nichtabhilfebeschluss vom 17. März 2003.
OLG Hamm: "tauchschule-dortmund.de"
Die Bezeichnung "Tauchschule Dortmund" erweckt nicht nur den Eindruck, dass es sich um eine
Tauchschule in Dortmund handelt, sondern dass es sich gewissermaßen um
die Tauchschule in Dortmund handelt. Wird die Ortsbezeichnung zugleich
mit dem Namen des Geschäftsbetriebes
verknüpft, geht der Verkehr von einer überragenden Stellung des so
bezeichneten Geschäftsbetriebes in der entsprechenden Branche aus. Es
liegt damit eine wettbewerbsrechtlich unzulässige
Spitzenstellungswerbung vor.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom
18. März 2003, 4 U 14/03 - tauchschule-dortmund.de.
OLG Düsseldorf:
Haftung einer
Werbeagentur
Es gehört zu den vertraglichen Verpflichtungen einer Werbeagentur, eine
erstellte Werbemaßnahme auch auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit
hin zu überprüfen. Ist die Werbemaßnahme wettbewerbswidrig, haftet die
Werbeagentur auch auf Ersatz der den Kunden durch ein
Verfügungsverfahren entstandenen Aufwendungen. Die Haftung kann
allerdings vertraglich ausgeschlossen werden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. März
2003, I-5 U 39/02
- Werbe-Mailings
OLG
Düsseldorf: Jugendschutzbeauftragter
Ein externer Jugendschutzbeauftragter
bietet typischer Weise keine Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1
RBerG an. Er muss daher nicht zwingend Rechtsanwalt sein. Streitwert:
7.500 €.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2003, 20 U 7/03 -
Jugendschutzbeauftrager.
LG Düsseldorf:
Werbe-E-Mail zulässig
Der Antrag, es zu untersagen,
Werbe-E-Mails zuzusenden, es sei denn, der Empfänger habe der Zusendung
zuvor zugestimmt ist mangels Vollstreckungsfähigkeit unzulässig. Eine
bloßer Hinweis auf die eigenen Dienstleistungen per E-Mail stellt
lediglich eine sozial übliche Behinderung dar und ist daher hinzunehmen.
Zudem fehlt es an einer Wiederholungsgefahr, wenn der Absender in der
E-Mail versichert, keine weiteren Nachrichten mehr zu senden und er sich
über eine Zeitraum von mehreren Wochen daran hält.
Landgericht
Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2003, 13 O 39/03 -
Unerwünschte Werbe-E-Mail.
LG Düsseldorf: Anbieterkennzeichnung
Die Informations- und
Impressumspflichten nach dem Teledienstegesetz sind
Verbraucher schützende Regelungen und haben zugleich auch
wettbewerbsrechtlichen Charakter. Eine Anbieterkennzeichnung, die erst
in mehreren Schritten durch Anklicken auf mehreren Seiten auf der
vierten Website zu erreichen ist, entspricht nicht den Vorgaben des §
6 TDG (Streitwert: 10.000 €).
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2003, 34 O 188/02 -
Anbieterkennzeichnung.
OLG Oldenburg: Gewerbliche
Versteigerer
Auf Internet-Auktionen ist die
Preisangabenverordnung nicht anwendbar. Ein Unternehmer muss bei
Internet-Auktionen auch nicht zu erkennen geben, dass er gewerblich
handelt.
OLG
Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2003, 1 W 6/03 -
Gewerbliche Versteigerer.
LG Berlin:
Werbe-SMS unzulässig
Örtlich zuständig für eine
Unterlassungsklage gegen Werbe-SMS sind nach § 32 ZPO die Gerichte am
Wohnort des SMS-Empfängers, unabhängig davon, ob er die SMS zu Hause
oder unterwegs empfangen hat. Die Beurteilung von SMS-Werbung richtet
sich nach den gleichen Grundsätzen wie die von E-Mail-Werbung, d. h. die
Werbung ist rechtswidrig, wenn nicht der Empfänger sein Einverständnis
ausdrücklich erklärt hat oder dieses im geschäftlichen Verkehr
ausnahmsweise zu vermuten ist. Der private Empfänger einer solchen SMS
wird in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Landgericht
Berlin, Urteil vom 14. Januar 2003, 15 O 420/02 -
Unerwünschte Werbe-SMS.
LG Dortmund: "tauchschule-dortmund.de"
Wer eine Domain verwendet, bei der der Name einer Stadt, die über einen
exzellenten Ruf im Bereich des Sports verfügt, mit der Bezeichnung eines
Sportbetriebs verbunden wird, schmückt sich mit fremden Federn. Die
Verwendung einer solchen Domain ist als Allein- oder
Spitzenstellungswerbung gemäß §§ 1, 3 UWG unzulässig.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 24. Oktober 2002,
18 O 70/02 - tauchschule-dortmund.de
OLG Düsseldorf:
Sachfremde Keywords
Im Internet gibt es keine „Rubrikenreinheit“.
Die Verwendung sachfremder Begriffe im Metatag keywords ohne Bezug zum Inhalt der
Website ist deshalb wettbewerbsrechtlich zulässig.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2002, 20 U 93/02 - Sachfremde
Keywords.
Mit der Entscheidung wird das Urteil des LG Düsseldorf vom 27. März
2002
aufgehoben.
LG Düsseldorf:
Jugendschutzbeauftragter
Ein externer Jugendschutzbeauftragter
nach §§ 7a GjSM, 12 Abs. 4 MDStV erbringt nicht zwingend
Rechtsberatungsleistungen. Sollte er im Einzelfall allerdings doch
Rechtsberatungsleistungen erbringen, verstößt er damit gegen das
Rechtsberatungsgesetz, wenn er nicht zugleich Anwalt oder Notar ist.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 18. September 2002, 12 O 334/02 -
Jugendschutzbeauftragter.
LG Berlin:
0190-Dialer
0190er-Dialer, mit denen der Zugriff
auf Datenbanken ermöglicht wird, sind Teledienste im Sinne des BGB §
312e. Der Verstoß gegen § 312e Abs. 1 Nr. 2 BGB bedeutet zugleich
einen Verstoß gegen UWG § 1.
Landgericht
Berlin, Urteil vom 28. Mai 2002, 102 O 48/02 - 0190-Dialer.
AGH Berlin:
"presserecht.de"
Die Registrierung und Nutzung der
Domain durch einen Rechtsanwalt verstößt gegen das in §§ 43b BRAO, 6
BORA verankerte Sachlichkeitsgebot und ist damit unzulässig.
Anwaltsgerichtshof
Berlin, Beschluss vom 25. April 2002, I AGH 11/01 - presserecht.de
AG Düsseldorf:
Übernahme einer FAQ-Liste
Die Übernahme
einer von einem Wettbewerber erstellten Liste sog. Frequently Asked
Questions (FAQs) auf die eigene Website stellt auch dann
einen Verstoß gegen § 1 UWG dar, wenn die
Liste abgewandelt wurde. Anwaltshonorare für eine
Abmahnung sind allerdings nur aus einem Streitwert von 15.000 DM zu
erstatten.
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. April 2002, 29 C 17556/01 -
Kopierte FAQ-Liste
LG
Düsseldorf: Sachfremde Keywords
Wer im Metatag keywords einer Internet-Seite
Begriffe verwendet, die mit den auf der Seite angebotenen Informationen in
keinem sachlichen Zusammenhang stehen, verstößt gegen §§ 1, 3 UWG und handelt
wettbewerbswidrig.
Landgericht Düsseldorf,
Urteil vom 27. März 2002, 12 O 48/02 – Sachfremde Keywords. Die
Entscheidung wurde vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 1. Oktober 2002
aufgehoben.
OLG
Karlsruhe: Informationspflichten beim Fernabsatz
Wer im Internet Fernabsatzgeschäfte
anbietet, genügt seiner Verpflichtung zur klaren und unmissverständlichen
Angabe seiner Identität und Anschrift nicht, wenn solche Informationen für den
Internetnutzer nur über einen Link "Kontakt" zu erreichen und dort unter der
Überschrift "Impressum" angeführt sind. Die Weiterleitung eines Lottotipps an
eine Lottogesellschaft stellt keinen Vertrag zur Erbringung von Wett- oder
Lotteriedienstleistungen dar. Der Unternehmer hat den Verbraucher daher bei
einem Fernabsatzgeschäft über sein Widerrufsrecht zu belehren.
Oberlandesgericht
Karlsruhe,
Urteil vom 27. März 2002, 6 U 200/01, NJW 2002, 682 – Informationspflichten beim
Fernabsatz.
OLG München: Pflichtangaben bei Heilmitteln
Wegen der Besonderheiten der
Regelungen im Heilmittelwerbegesetz genügt bei einer Online-Werbung
per Internet für Arzneimittel gegenüber Fachkreisen die Erreichbarkeit
der Pflichtangaben durch einen Link den Anforderungen bezüglich der
Pflichtangaben allerdings wegen § 4 Abs. 1, Abs. 4 HWG jedenfalls dann
nicht, wenn für den Werbeadressaten mehrere Schritte erforderlich
sind, um zu den Pflichtangaben zu gelangen.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 7. März 2002, 29
U 5688/01 - Parallelimportarzneimittel.
OLG Hamburg: "bet-at-home.com"
Wer im Internet
deutschen Nutzern die Möglichkeit eröffnet, Wetten zu platzieren,
"veranstaltet" ein Glücksspiel auf deutschem Territorium, für das er
eine Erlaubnis benötigt. Ein Handlungsort dieses Verstoßes gegen §
284 Abs. 1 StGB liegt in Deutschland, was zu einer Anwendbarkeit des
deutschen Strafrechts gern. § 3 StGB führt.
Oberlandesgericht Hamburg,
Urteil vom 10. Januar 2002, 3 U 218/01 - bet-at-home.com
LG
Braunschweig: "pruefungsrecht.de"
Internetnutzer folgern aus
dem allgemeinen Hinweis "Prüfungsrecht" oder der Verwendung der
Domain "pruefungsrecht.de" nicht notwendigerweise, dass sich unter
dieser Adresse ein Rechtsanwalt befindet.
Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2001, 21 O
2178/01 (082), MMR 2002, 248 - pruefungsrecht.de
OLG Hamburg: Einkaufsgutscheine für
Internet-Versandhandel
Auch nach Wegfall
des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung ist es wettbewerbswidrig,
an Gewerbetreibende Einkaufsgutscheine im Wert von 30,00 DM ab einem
Bestellwert von 100,00 DM zu versenden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.
November 2001, 5 U 111/01, CR 2002, 370 - Einkaufsgutscheine
OLG Nürnberg: "steuererklaerung.de"
Der Domain-Name "www.steuererklaerung.de"
für einen Lohnsteuerhilfeverein im Sinne vom § 4 Nr. 11 StBerG
verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, da der Verkehr
unter diesem Domain-Namen einen Anbieter erwartet, der umfassend
Steuererklärungen anfertigen darf, was für den Lohnsteuerhilfeverein
gerade nicht zutrifft.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil
vom 6. November 2001, 3 U 2393/01 - steuererklaerung.de
LG Frankfurt/Main: DENIC als 'Non-Profit-Organisation'
Die Aussage der
deutschen Registrierungsstelle für .de-Domains, sie sei eine "Non-Profit-Organisation",
ist nicht irreführend und damit zulässig.
Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 25. Oktober 2001, 2/6 O 280/01
LG Karlsruhe: Kein
einstweiliger Rechtsschutz bei Werbe-E-Mails
Ob Unterlassungsansprüche bestehen, wenn lediglich eine einzige unerwünschte
Werbe-E-Mail zugesandt wird, erscheint fraglich. Einstweiliger Rechtsschutz
scheidet in solchen Fällen jedenfalls mangels gravierender Beeinträchtigung aus.
Streitwert: 4.000 DM.
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.
Oktober 2001, 5 O 186/01, MMR 2002, 402 - Unverlangte E-Mails III
LG Düsseldorf: Anbieterkennzeichnung
Für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs reicht
die Erwartung aus, dass mit einer noch privat betriebenen Website bei einer
Ausdehnung des Unternehmens demnächst ein mit den Kunden des Klägers identischer
Kundenkreis angesprochen werden soll. Ein Foren-Betreiber haftet für
Boykottaufrufe, die von anonymen Nutzern stammen und im Forum veröffentlicht
wurden, auf Unterlassung. Wer entgegen § 6 TDG keine Anbieterkennzeichnung auf
seiner Website unterhält, handelt nicht wettbewerbswidrig, und kann daher nicht
erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.
September 2001, 12 O 311/01 - Anbieterkennzeichnung II
LG
Hannover: Gütesiegel
Die Vergabe eines lizensierten
"Gütesiegels" oder eines "Gütezeichens" für den korrekten Umgang mit
personenbezogenen Daten durch eine eine nichtneutrale Stelle im Internet
ist wegen der Verwechslungsgefahr mit objektiven Gütesiegeln (etwa des
RAL) wettbewerbswidrig.
Landgericht
Hannover, Urteil vom 30. August 2001, 25 O 3590/01
-
webrobin
OLG München:
Anbieterkennzeichnung
Unter den Begriff "Personenvereinigungen und
-gruppen" in § 6 Nr. 2 TDG fallen auch juristische Personen. "Vertretungsberechtigt"
im Sinne des § 6 Abs. 1 MDStV ist nicht gleichbedeutend mit "verantwortlich"
im Sinne des § 6 Abs. 2 MDStV.
OLG München,
Urteil vom 26. Juli 2001, 39 U 3265/01, CR 2002, 55 - Anbieterkennzeichnung
I
KG Berlin: "berlin.de"
Die öffentliche Hand handelt nicht in Wettbewerbsabsicht, wenn ein
Eingriff in den Wettbewerb lediglich notwendige Begleiterscheinung der
Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist und/oder die wirtschaftliche
Tätigkeit bloße Hilfstätigkeit bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben
ist.
Ein Unternehmen, das im Anschluss an ein Vergabeverfahren von der
öffentlichen Hand die Möglichkeit erhält, in seinem Internet-Programm
Nachrichten, Informationen und/oder Televerwaltungsdienste der
öffentlichen Hand zum Online-Abruf anzubieten, verstößt auch dann
nicht gegen § 1 UWG, wenn es als einziges Unternehmen mit den
amtlichen Informationen versorgt wird. Es kann insoweit dahinstehen,
ob die öffentliche Hand gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt,
solange für das Unternehmen nicht offenkundig ist, dass das staatliche
Verhalten rechtswidrig ist.
Kammergericht
Berlin, Urteil vom 19. Juni 2001, 5 U 10475/99 - berlin.de
OLG Köln:
Powershopping
Powershopping kann unter bestimmten Umständen als übertriebenes
Anlocken unlauter gem. § UWG 1 sein.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 1. Juni 2001, 6 U 204/00 -
Powershopping II
Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des
LG Köln vom
10. Oktober 2000, 33 O 180/00, MMR 2001, 54 - Powershopping
I
BGH: "mitwohnzentrale.de"
Werden Gattungsbegriffe als
Domainnamen verwendet, so verstößt dies nicht per se gegen
wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Die Verwendung eines
beschreibenden Begriffs kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen
eine irreführende Alleinstellung darstellen. Ob dies der Fall ist,
hat nun das Berufungsgericht erneut zu klären.
BGH, Urteil vom 17. Mai 2001, I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de
II
(Diese Entscheidung
hebt das Urteil des OLG Hamburg vom 13. Juli
1999, 3 U 58/98 auf, vgl. auch
Anm. Strömer zur Berufungsentscheidung)
LG Köln:
"budweiser.com"
Produktwerbung im
Internet stellt keine Werbung für das Produkt in Deutschland dar, wenn
der Aufbau der Website und ihr Inhalt so gestaltet sind, dass deutsche
Konsumenten nicht als Zielgruppe angesehen werden können. Eine bloße
Erreichbarkeit in Deutschland reicht nicht aus, um dass Angebot
als Werbung für Deutschland zu qualifizieren.
Landgericht Köln, Urteil vom 20. April 2001, 81 O 160/99 -
budweiser.com
LG
Darmstadt: "kueche.de"
Die Registrierung und
Nutzung einer Gattungsbezeichnung als Internet-Domain (sog. generische
Domain) ist nicht wettbewerbswidrig, wenn ein "umsichtiger, kritisch
prüfender und verständiger Verbraucher" beim Aufruf der mit der Domain
adressierten Website ohne weiteres erkennen kann, dass es sich nicht
um ein unabhängiges und überparteiliches, sondern um ein kommerzielles
Angebot handelt.
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17. April 2001, 16 O 501/00 -
kueche.de
OLG
Frankfurt/Main: "praline-tv.de"
Die Registrierung einer großen Anzahl von
Domains, die Namen oder Titel fremder Unternehmen beinhalten, ist
rechtswidrig, wenn der Domaininhaber mit der Absicht handelt, diese später
an die Unternehmen zu verkaufen.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 8. März 2001, 6 U 31/00,
MMR 2001, 532
- praline-tv.de
OLG
Frankfurt/Main: Irreführende Bezeichnung von Verkaufsveranstaltungen im
Internet
Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen
Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen i. S. von § 34 b
GewO sind, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht irreführend.
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main, Urteil vom 1. März 2001, 6 U 64/00
BGH: "Tagesschau"
Werktitel, die von Haus aus mangels
hinreichender Unterscheidungskraft oder wegen eines bestehenden
Freihaltebedürfnisses nicht schutzfähig sind, können den Schutz der §§
5, 15 MarkenG in Anspruch nehmen, wenn sie innerhalb der
angesprochenen Kreise durchgesetzt sind.
Besteht die Übung, als Titel für
eine bestimmte Werkkategorie - hier: Nachrichtensendungen im Fernsehen
- eine nur wenig unterscheidungskräftige Bezeichnung zu wählen, die
über den Charakter der Sendung Auskunft gibt, ist bei der Bemessung
des Schutzumfangs solcher Werktitel oder entsprechender Marken - mögen
sie auch durchgesetzt, bekannt oder sogar berühmt sein - das
schutzwürdige Interesse der Wettbewerber zu berücksichtigen, für ihre
Werke oder Leistungen ebenfalls eine "sprechende" Kennzeichnung zu
wählen. Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Nr. 2 und des § 15 Abs. 2
MarkenG geschieht dies durch eine sachgerechte Handhabung des Merkmals
der Verwechslungsgefahr sowie durch § 23 Nr. 2 MarkenG; bei bekannten
Werktiteln oder Marken kann ein solches berechtigtes Interesse dazu
führen, daß das Merkmal "ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer
Weise" zu verneinen ist.
BGH, Urteil vom 1. März 2001, I ZR
211/98
- Tagesschau
OLG
Frankfurt/Main: Gelbe Seiten
Die DeTeMedien GmbH hat
keinen Anspruch gegenüber einem Betreiber von Suchmaschinen, es zu
unterlassen, Ergebnisse zum Suchbegriff "Gelbe Seiten" anzuzeigen, die
nicht auf die DeTeMedien selbst oder ihre Lizenznehmer verweisen.
Betreiber von Suchmaschinen sind lediglich als Zugangsvermittler
anzusehen und haften nicht für fremde Inhalte
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. Januar 2001, 6 W 208/00 -
Gelbe Seiten
OLG
Düsseldorf: "Größte Programmzeitschrift"
Wer
seinen Internet-Dienst ganz allgemein als die größte Programmzeitschrift
für das Internet im Internet anpreist, ohne die mit dem Wort "größte"
behauptete Spitzenstellung auf bestimmte Faktoren zu begrenzen, darf
dies nur dann tun, wenn er in allen erheblichen Faktoren eine
beträchtlichen und offenkundigen Vorsprung vor den Mitbewerbern erreicht
hat, der für eine längere Zeit eine Spitzenstellung begründet, die von
allen voraussehbaren und wettbewerbsbedingten Schwankungen weitgehend
unabhängig ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2001, 2 U 74/00 - Größte
Programmzeitschrift
LG
München I: "rechtsanwaelte.de"
Die Verwendung der
Domain "www.rechtsanwaelte.de" durch eine Rechtsanwaltskanzlei führt
dazu, daß Mandanten, die eine Internet-Recherche durch die Direkteingabe
der Bezeichnung "Rechtsanwälte" durchführen, abgefangen werden. Dies
stellt eine unlautere Absatzbehinderung anderer Kanzleien dar.
Landgericht
München I, Urteil vom 16. November 2000, 7 O 5570/00 -
rechtsanwaelte.de
LG
Hamburg: "letsbuyit.com"
Das System von "letsbuyit.com"
(sog. "Powershopping" durch das Versprechen von Mengenrabatten)
verstößt gegen die §§ 1 Abs.1, 12 RabattG, da die angekündigten
Mengenrabatte nicht dem in § 7 RabattG geregelten Fall des
Mengenrabattes entsprechen. Das System verstößt ferner gegen § 1 UWG
unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens, der Störung des
Leistungswettbewerbs durch aleatorische Reize und verbotenen
Laienwerbung. Unzulässig ist eine werbliche Ausgestaltung dann, wenn
sie nicht in erster Linie darauf abzielt, die Aufmerksamkeit des
Verbrauchers auf das Warenangebot hinzulenken, sondern primär darauf
gerichtet ist, die Spiellust und das Streben des Verbrauchers nach
Gewinn auszunutzen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2000, 416 O 209/00,
MMR 2001, 41
- letsbuyit.com
LG Köln:
Powershopping
Das so genannte Powershopping
verstößt unter dem Aspekt des übertriebenen Anlockens gegen § 1 UWG.
Landgericht Köln, Urteil vom
10. Oktober 2000, 33 O 180/00, MMR 2001, 54 - Powershopping
I
Diese Entscheidung wurde bestätigt
durch das Urteil des OLG Köln vom 1. Juni 2001,
6 U 204/00 - Powershopping II
LG Köln: "zwangsversteigerungen.de"
Die Verwendung von
"Branchenbuch-Domains" im Wettbewerb ohne unterscheidungskräftige
Zusätze verstößt gegen § 1 UWG.
Landgericht Köln,
Urteil vom 10. Oktober 2000, 33 O 286/00,
MMR 2001, 55
- zwangsversteigerungen.de
OLG
Braunschweig: "stahlguss.de"
Eine Kanalisierung von
Kundenströmen durch Registrierung rein beschreibender Domainnamen ist
für sich allein nicht wettbewerbswidrig, sondern hinzunehmen.
Wettbewerbswidrig ist die Kanalisierung erst dann, wenn den Mitbewerbern
eine Mitnutzung verweigert wird und der Suchende durch die Gestaltung
des Angebots davon abgehalten wird, weitere Informationen bei
Mitbewerbern einzuholen.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 20. Juli 2000, 2 U 26/00 -
stahlguss.de
LG
Hamburg: "lastminute.com"
Der Gebrauch der Domain
"lastminute.com" ist kein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden,
da die Situation des Internet-Surfers nicht mit der psychologischen
Zwangssituation vor Ladengeschäften vergleichbar ist. Die Entscheidung
des OLG Hamburg zu "mitwohnzentrale.de" steht dem nicht entgegen, da die
Verwendung einer Gattungs-Domain im vorliegenden Fall nicht den Eindruck
erweckt, es handele sich um ein Portal für ein bestimmtes Angebot.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 30. Juni 2000, 416 O 91/00 -
lastminute.com
LG
Kiel: Unverlangte E-Mails zulässig
Eine unaufgefordert
zugesandte E-Mail, die ein Angebot zum Inhalt hat, durch Aufnahme von
Werbebannern auf der eigenen Website Geld zu verdienen, ist keine
Werbemail. Damit besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Zusendung,
solange auf der eigenen Website kein ausdrücklicher Hinweis auf
Untersagung zu finden ist.
Landgericht Kiel, Urteil vom 20. Juni 2000, 8 S 263/99 -
Unverlangte E-Mails II
LG
München I: OmniPage Pro 9.0
Die Notwendigkeit der
Registrierung einer gekauften Software nach 25maliger Nutzung verstößt
jedenfalls dann gegen §§ 1,3 UWG, wenn der Käufer auf diese
Nutzungsbeschränkung nicht hingewiesen worden ist.
Landgericht München I, Urteil vom 4. April 2000, 7 O 115/00 -
Softwareregistrierung
LG
Düsseldorf: Größte Programmzeitschrift
Die Werbeaussage
"größte Programmzeitschrift für das Internet im Internet" ist
unzulässig. Gleiches gilt für die Behauptung, der Internet-Dienst werde
von der "Axel Springer Verlag AG" vermarktet, obwohl ein derartiger
Verlag nicht existiert. Eine Firmierung als GmbH darf nicht erfolgen, so
lange nicht tatsächlich eine Registrierung im Handelsregister erfolgt
ist.
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. Februar 2000, 12 O 40/00
- Größte Programmzeitschrift
LG
Düsseldorf: Ironische Werbeaussage
Internetnutzer stehen
Neuerungen auf dem Gebiet der Kommunikation besonders interessiert
gegenüber und sind durch Erfahrungen mit den vielfältigen
Leistungsangeboten der unterschiedlichen Provider im Prüfen von
Leistungsangeboten der Telekommunikationsdienstleister generell
geschult. Die Werbeaussage "die beste Telefongesellschaft Deutschlands"
ist daher in einem ironischen Gesamtumfeld nicht wettbewerbswidrig.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Dezember 1999, 12 O 507/99
- Beste Telefongesellschaft
LG
Bremen: Beratungsdienstleistungen
Um als Gericht des
Begehungsortes für Streitigkeiten über Werbung im Internet zuständig zu
sein, muss gemäß § 1 UWG die Werbung geeignet sein, den Wettbewerb im
Gerichtsbezirk zu beeinflussen. Allein die Hilfe beim Ausfüllen eines
Fördermittelantrages ist keine Rechtsberatung im Sinne des
RechtsberatungsG, solange dem nicht eine Anspruchsprüfung vorausgegangen
ist.
Landgericht Bremen, Urteil vom 25. November 1999, 12 O 440/99
- Beratungsdienstleistungen
OLG
Hamburg: Online-Casino
Ein Provider ist gem. § 1
UWG als (Mit-) Störer zu Unterlassung verpflichtet,
wenn er der Aufrechterhaltung eines wettbewerbswidrigen Zustandes
mitwirkt, indem er einen Domain-Name-Server für den Betrieb eines in
Deutschland nicht genehmigten Internet-Glücksspiels unterhält und als
Ansprechpartner des Domaininhabers gegenüber der Registrierungsstelle
InterNIC, z.B. als „technical contact" oder „billing contact" zur Verfügung
steht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit
des Glückspiels hatte und ihm die Beendigung des Zugriffs auf das Casino
zumutbar und möglich war.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 4. November 1999, 3 U
274/98 (315 O 318/98) - Online-Casino
OLG
Stuttgart: 0800-RECHTSANWALT
Die Werbung mit der
Vergabe der persönlichen Rufnummer 0800-RECHTSANWALT, einer sog. "Vanity
Number", an Angehörige des Rechtsanwaltsberufes bereitet
wettbewerbswidriges Verhalten vor bzw. fördert dieses. Sie ist
rechtswidrig nach § 43 b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), da es dabei
nicht um sachliche Informationen über die Berufstätigkeit, sondern um
die Ausnutzung technischer Möglichkeiten der Werbung geht, die zu einer
Alleinstellung führt.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 1999, 2 U 52/99
- 0800-RECHTSANWALT
AG
Kiel: Zulässigkeit von E-Mail-Werbung
Das unverlangte Zusenden
von E-Mail-Werbung an Verbraucher ist (bislang) nicht verboten. Ein Anspruch
auf Unterlassung ergibt sich weder aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB noch aus §
823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 10 der Fernabsatzrichtlinie (FARL). Das
unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails ist auch kein Eingriff in die
grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30. September 1999, 110 C 243/99 -
E-Mail- Werbung VII
LG
Köln: Domain "hauptbahnhof.de"
Der Begriff "Hauptbahnhof"
ist von der Deutschen Bahn AG geprägt worden und wird zwangsläufig mit ihrem
Angebot verbunden. Aus diesem Grund wird ein jedenfalls nicht unbeachtlicher
Teil des angesprochenen Publikums die Domain der Deutschen Bahn zuordnen und
unter dieser Internet-Adresse Informationen und Angebote der Klägerin und
der mit ihr konzernverbundenen Gesellschaften erwarten (Streitwert:
200.000,00 DM).
Landgericht Köln, Urteil vom 23. September 1999, 31 O 522/99 -
hauptbahnhof.de
LG
Ellwangen: E-Mail-Werbung und Nettopreise
Unaufgeforderte Werbung
per Email ist unzulässig, sofern weder ein ausdrückliches noch ein
mutmaßliches Einverständnis mit gerade dieser Art der Werbung besteht.
Das in § 3 UWG geregelte Verbot irreführender Werbung dient nicht nur
dem Allgemeininteresse, sondern auch dem Schutz der Mitbewerber. Dieser
kann Unterlassung der Angabe von Nettopreisen als Angebotspreisen in der
Werbung auf Internet-Seiten verlangen.
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 27. August 1999, 2 KfH O 5/99
-
E-Mail-Werbung VIII
OLG
Hamburg: "mitwohnzentrale.de"
Die Verwendung der
Domain "mitwohnzentrale.de" ohne unterscheidungskräftige Zusätze stellt
eine nach § 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung eines Mitbewerbers dar.
Ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise verschafft
sich den Zugang zu Websites nicht durch Suchmaschinen, sondern durch die
Direkteingabe der Internet-Adresse. Dieser Wettbewerbsvorsprung ist
nicht durch Leistung begründet und daher unlauter.
Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Juli 1999, 3 U 58/98 - mitwohnzentrale.de
I mit
Anm.
Strömer
(Aufgehoben durch Urteil des
BGH vom 17. Mai 2001, I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de II.)
LG
München: Werbung für Online-Buchhandel
Wer in seiner Werbung
das Wort "anbieten" verwendet, ohne die angebotenen Waren in
verkehrsüblicher Zeit verfügbar machen zu können, erfüllt den Tatbestand
der Irreführung nach § 3 UWG.
Landgericht München, Urteil vom 23. Mai 1999, 9 HKO 22713/98 K & R
1999, 574 - Werbung für Online-Buchhandel
LG Mönchengladbach: Anwalts-Hotline
Der Betrieb einer
Anwalts-Hotline über eine sog. "0190" Gebührenleitung verstößt gegen
Standes- und Wettbewerbsrecht.
Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 20. Mai 1999, 8 O 29/99 -
Anwalts-Hotline II
OLG Celle: Verbot von Links
Die Aufnahme der Adressen
von Websites, die von einem Wettbewerber erstellt und auf dessen Server
abgelegt wurden, in ein eigenes Link-Verzeichnis ist
wettbewerbsrechtlich unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren
Leistungsübernahme unlauter und verstößt gegen § 1 UWG. Das ändert nichts
an der grundsätzlichen Zulässigkeit von Links.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 12. Mai 1999, 13 U 38/99 -
weyhe-online II
Anders noch die
Vorinstanz:
Landgericht Verden, Urteil vom 7. Dezember 1998, 10 O 117/98 -
weyhe-online
LG
Hamburg: Online-Auktionen
Die Abgabe von Produkten
im Internet an einen Meistbietenden ist eine Versteigerungen im Sinne der
Vorschrift des § 34 b GewO und der VersteigerungsVO. Die Auktion von
Neuwaren verstößt zwar gegen § 34 b Abs. 6 Nr. 5 b GewO, ist jedoch
zumindest im vorliegenden Fall nicht sittenwidrig nach § 1 UWG.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14. April 1999, 315 O 144/99 -
Online-Auktion
OLG
Nürnberg: Anwalts-Gästebuch
Das Betreiben eines
Gästebuchs auf der Website eines Anwaltes ist unzulässige Werbung, da es
die Möglichkeit eröffnet, anerkennende Äußerungen über die Tätigkeit des
Betreibers zu verbreiten.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23. März 1999, 3 U 3977/98
- Anwalts-Gästebuch
LG
Düsseldorf: Löschung von META-TAGS
Ein Mitbewerber darf
ein geschützten Namen in seinen "Keyword-METATAGS" nur verwenden, wenn
auf der entsprechenden Seite Informationen zu diesem Namen
bereitgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Namensinhaber
von dem Mitbewerber verlangen, für eine Löschung der entsprechenden
Suchmaschineneinträge bei den wichtigsten Maschinen zu sorgen.
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 1999, 4 O 102/99 -
META-TAGS III
AnwaltsGH Nordrhein-Westfalen: Anwalts-Hotline
Eine telefonische
Rechtsberatung über eine Hotline bietet keine Gewähr dafür, dass die
einem Rechtsanwalt obliegenden Pflichten eingehalten werden können.
Insbesondere hinsichtlich der Vergütung gem. § 3 BRAGO, der Vermeidung
von Interessenkollisionen gem. § 43 a Abs. 4 BRAO und der Gefahr des
Empfangs von Leistungen ohne Rechtsgrund bestehen erhebliche Bedenken.
Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 15. Januar 1999, 1 ZU 49/98-
Anwalts-Hotline I
LG
München: Medizinischer Informationsdienst
Im Rahmen eines
medizinischen Informationsdienstes ist es nicht erlaubt, konkrete Angaben
über "Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen", über
"Referententätigkeiten" sowie über von den jeweiligen Ärzten selbstverfasste
"Veröffentlichungen und/oder Bücher" zu speichern und weiterzugeben.
Landgericht München, Urteil vom 14. Januar 1999, 4HK 0 16788/98 -
Medizinischer Informationsdienst
LG Verden: Kein Verbot von Links
Der Betreiber einer
Website kann anderen nicht verbieten, einen Link auf die Website zu
setzen. Wer Links auf fremde Websites setzt, gibt allein hierdurch nicht
zu erkennen, dass diese Seiten von ihm erstellt wurden oder dass er in
sonstiger Weise mit dem Inhaber der Internet-Seiten in Verbindung steht.
Streitwert: 25.000 DM.
Landgericht Verden, Urteil vom 7. Dezember 1998, 10 O 117/98 -
weyhe-online
Diese Entscheidung wurde
aufgehoben vom
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 12. Mai 1999, 13 U 38/99 -
weyhe-online II
LG
Düsseldorf: "NIC-Gebühren"
Die Werbeaussage eines
Internetproviders, dass "die NIC-Gebühren ... in Deutschland" 15 DM
monatlich ausmachen, ist nicht irreführend. Eine Werbung mit einer
Anbindung von "155 MBit/s in Deutschland" ist dagegen nur dann zulässig,
wenn dies tatsächlich nur für einen Teil der angebotenen Tarife gilt.
Streitwert: 150.000 DM.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. November 1998, 38 O 83/98, K&R
1999, 190 mit Anm. Strömer - NIC-Gebühren
LG Berlin: E-Mail-Werbung verboten
Für die Entscheidung des
Streits um unverlangt zugesandte E-Mails ist auch dasjenige Gericht
örtlich zuständig, in dessen Einzugsbereich der Server steht, bei dem die
E-Mail eingeht. Die unverlangte Zusendung von E-Mail-Werbung an einen
Rechtsanwalt stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Das gilt jedenfalls solange, bis die
EU-Fernabsatzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist.
Landgericht Berlin, Urteil vom 13. Oktober 1998, 16 O 320/98 -
E-Mail-Werbung VI
OVwG Rheinland-Pfalz: Berufsordnung für Zahnärzte
Die Berufsordnung für
Zahnärzte in Rheinland-Pfalz, die u.a. eine Werbung für die eigene Praxis
mit der Besprechung von Heilmitteln oder Heilverfahren, Veröffentlichungen
und Vorträgen auf einer Website verbietet, ist verfassungsrechtlich
unbedenklich.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil von 8. September 1998, 6 C
10168/98.OVG - E-Mail-Doktor II
LG
Berlin: Rechtsberatungshotline
Das Betreiben einer Rechtsberatungshotline unter
einer 0190-Telefonnummer, bei der Anrufer unmittelbar an einen der
Hotline angeschlossenen Rechtsanwalt gelangen, stellt keine
unzulässige Rechtsberatung i.S.d. Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG dar.
Der Betreiber einer solchen Hotline fördert auch
nicht fremdes wettbewerbswidriges Verhalten der angeschlossenen
Rechtsanwälte. Die Teilnahme an der Hotline verstößt weder gegen §§
3, 18 BRAGO, noch gegen §§ 43 a, 43 b, 49 b BRAO noch gegen sonstige
Vorschriften des anwaltlichen Berufsrechts.
Die Werbung für eine solche
Rechtsberatungshotline ist zulässig, solange sie sich in den Grenzen
des § 43 b BRAO hält.
Landgericht Berlin,
Urteil vom 18. August 1998, 16 O 121/98 - Rechtsberatungshotline
LG Essen: Viagra
Ein deutscher Händler darf
auf seiner Homepage nicht mit einem in Deutschland nicht zugelassenen
Medikament werben. Werbung im Internet stellt eine Wettbewerbshandlung dar,
bei einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbe- und Arzneimittelgesetz kann
auch ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliegen. Begehungsort ist jeder Ort, an dem
auf den Kunden eingewirkt wird; auf den Standort des Servers (hier Amerika)
kommt es dabei nicht an.
Landgericht Essen,
Urteil vom 15. Juli 1998, 44 O 110/98 - Viagra
LG
Frankfurt/Main: Verantwortlichkeit für Links
Ist über die Website
eines Anbieters unzulässige vergleichende Werbung zu erreichen, ist der
Anbieter auch dann gemäß § 5 Abs. 1 TDG verantwortlich, wenn die
Websites mit dem unzulässigen Inhalt erst durch weiteres Aktivieren
von diversen Links erscheinen.
Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 27. Mai 1998, 3/12 O 173/97
(rechtskräftig) - Verantwortlichkeit für Links
OLG
Frankfurt/Main: Vorrätighalten im Internet-Shop
Wer im Internet einen
"Internet-Shop" unterhält und dort Waren anbietet, der behauptet damit
nicht, dass die beworbenen Waren in den Filialen zur sofortigen Mitnahme
auch vorrätig gehalten werden.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 30. April 1998, 6 W 58/98
- Internet-Shop
LG
Düsseldorf: Gegendarstellung
Weder das
Telekommunikationsgesetz noch das Teledienstegesetz gewähren einen
Gegendarstellungsanspruch im Internet. Auch eine ständige Aktualisierung
macht aus einer Firmenpräsentation im Internet noch keine periodische
Veröffentlichung. Ein Gegendarstellungsrecht besteht im Internet nur
gegenüber Anbietern von journalistisch-redaktionell gestalteten und
periodisch erscheinenden Texten.
Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29. April 1998, 12 O 132/98 -
Gegendarstellung im Internet
LG
Berlin: E-Mail-Werbung verboten
Die Werbung per E-Mail ist ohne Einwilligung
des Kunden auch bei Privatleuten und Freiberuflern unzulässig.
Anspruchsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 1 BGB.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 2. April 1998, 16 O 201/98 -
E-Mail-Werbung III
Landgericht Berlin, Beschluss vom 14. Mai 1998, 16 O 301/98 -
E-Mail-Werbung IV
OLG Karlsruhe: Nettopreisangaben ausnahmsweise erlaubt
Wer bei Preisangaben deutlich
zwischen Privat- und Geschäftskunden trennt, kann in den
Geschäftskundentarifen Nettopreise angeben. Aus einer Unterlassungserklärung,
die auf der Grundlage einer falsch wiedergegebenen Rechtsprechung abgegeben
wurde, können keine Rechte hergeleitet werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 11. März 1998, 6 U 141/97 -
Nettopreisangaben
LG
Köln: Sparkassen im Internet
Eine öffentlich-rechtliche Sparkasse darf im Internet auftreten und mit
"Willkommen im Internet" werben. Auch Anstalten des Öffentlichen Rechts
ist es nicht verwehrt, am freien Wettbewerb teilzunehmen, wenn diese
Tätigkeit ihre erwerbswirtschaftlichen Interessen maßvoll fördert.
Landgericht Köln,
Urteil vom 5. März 1998,
84 O (Kart) 122/97 - Sparkassen im Internet
OLG München: Störerhaftung im Internet
Wer im Internet eine Site
unterhält, auf der seine Kunden selbständig Eintragungen vornehmen können und
dürfen, haftet für Wettbewerbsverstöße seiner Kunden als Störer unabhängig von
§ 5 TDG. Er hat durch geeignete Mittel (z.B. automatische Kontrolle der
Inhalte seiner Site) sicherzustellen, dass seine Seiten keine
wettbewerbswidrigen Aussagen enthalten.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 26. Februar 1998, 29 U 4466/97
- last-minute.com
BGH:
Vergleichende Werbung
Eine vergleichende
Werbung ist nur zulässig, wenn sie die Waren der betroffenen Mitbewerber
nicht herabsetzt. Die Grenze zur Unlauterkeit nach § 1 UWG ist
überschritten, wenn das Konkurrenzangebot im Vergleich mit dem eigenen
Angebot als minderwertig herausgestellt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Februar 1998, I ZR 221/95
- Vergleichende Werbung
LG Hamburg: Unzulässigkeit von E-Mail-Werbung
E-Mails mit werbendem
Inhalt dürfen nur dann versendet werden, wenn der Empfänger sein
Einverständnis erklärt oder sein Einverständnis auf Grund bereits
bestehender Geschäftsbeziehungen vermutet werden kann.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 6.
Januar 1998, 312 O 579/97, CR 1999, 326 - E-Mail-Werbung V
LG Traunstein: Werbung per E-Mail verboten
Wettbewerbswidrig
handelt, wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor
von diesen dazu aufgefordert worden zu sein.
Prozesskostenhilfe für den Widerspruch gegen eine entsprechende
einstweilige Verfügung wird deshalb versagt (Streitwert: 100.000 DM).
Landgericht Traunstein, Beschluss vom 18. Dezember 1997, 2 HKO 3755/97
– E-Mail-Werbung II
LG Traunstein: Werbung per E-Mail verboten
Wettbewerbswidrig
handelt, wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor
von diesen dazu aufgefordert worden zu sein.
Landgericht Traunstein, Beschluss
vom 14. Oktober 1997 - E-Mail-Werbung I
LG
Frankfurt: Haftung für Werbung der US-Schwester
Wer einen Link auf die Website eines
verbundenen Unternehmens setzt, auf der sich wettbewerbsrechtlich
unzulässige Aussagen, haftet dafür nach deutschem Recht auf Unterlassung
(Streitwert DM 250.000).
Landgericht Frankfurt
am Main, Beschluss vom 22. September 1997, 3-12 0 173/97
LG Mannheim: Falscher Verweis in einer Suchmaschine
Wettbewerbswidrig
handelt, wer die Tatsache ausnutzt, dass in einer Suchmaschine bei der
Suche nach einer bestimmten Firma im Suchergebnis auch die eigene
Website im Suchergebnis ausgewiesen wird, obwohl diese nicht mit dem
gesuchten Unternehmen identisch war. Das gilt auch dann, wenn der
Betroffene seine Seite nicht selbst bei der Suchmaschine unter diesem
Stichwort hat registrieren lassen.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 1. August 1997, 7 O 291/97 -
ARWIS
LG Hamburg:
"d-hotel.de"
Der Antragsgegnerin wurde es untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere im
Internet, die Bezeichnung "D-Hotel" oder die Domain "D-Hotel" zu
benutzen. Streitwert: 50.000 DM.
Landgericht Hamburg,
Beschluss vom 14. Juli 1997, 315 O 456/97 - d-hotel.de
LG
Hamburg: "d-kfz.de"
Den Antragsgegnern (Domain-Inhaber und
Admin-C) wird bei Vermeidung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Namen "D-Kfz"
insbesondere als Internet-Domain "d-kfz. de" zu verwenden.
Landgericht Hamburg,
Beschluss, 315 O 632/97 - d-kfz.de
LG Köln: Network Information Center
Dem Antragsgegner wurde es auf eine auf
§§ 3, 13, 24, 25 UWG gestützte Klage des IV DENIC hin verboten, im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs sich wie nachstehend
wiedergegeben über ihr Unternehmen und/oder die von ihr angebotenen
Dienstleistungen wie folgt zu äußern: a) "Network Information Center"
und/oder b) "zentrale deutsche Domain-Reservierungs- und
Gebührenstelle von .de, ..." und/oder "zentrale ONLINE-Registrierung
von .de, ..." (Streitwert 75.000,00 DM).
Landgericht Köln,
Beschluss – Network Information Center
OLG Koblenz: Werbeverbot für Zahnärzte
§ 13 Abs. 1 BO, der Zahnärzten jede
Werbung und Anpreisung untersagt, ist nicht verfassungswidrig.
Zahnärzte dürfen zwar grundsätzlich im Internet auftreten, müssen
dabei aber auf jede Form kommerzieller Reklame verzichten. Ein
Internet-Auftritt, der darauf abzielt, neue Patienten zu gewinnen, ist
mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1997, 6 U 1500/96–
E-Mail-Doktor
Die Entscheidung erging im Rahmen der Berufung gegen
das Urteil des
LG Trier, Urteil vom 19. September 1996, 7 HO
113/96.
LG Nürnberg-Fürth: Steuerberater im Internet
Die örtliche Zuständigkeit in
Wettbewerbssachen richtet sich danach, wo eine Internet-Präsentation
abgerufen werden kann. Ein Steuerberater, der auf Webseiten in Form
und Inhalt sachlich und nicht reklamehaft über seine berufliche
Tätigkeit unterrichtet, wirbt nicht berufswidrig. Eine
Internet-Präsentation ist keine Erteilung eines Auftrages im
Einzelfall.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Januar 1997, 3 O 33/97
– Steuerberater
LG
München: Unzulässige Rechtsberatung
Das über das Internet
verbreitete Angebot einer vollständigen Vorbereitung von Marken- und
Patentanmeldungen durch eine Nicht-Anwalts GmbH ist unzulässig.
Landgericht München,
Beschluss vom 13. Januar 1997, 7 HKO 10943/97 - Rechtsberatung
AG Detmold: Veröffentlichung einer Abmahnung
Wer im Internet ein
gegen ihn selbst gerichtetes Abmahnschreiben veröffentlicht, verletzt
keine Rechte des Absenders aus § 1 UWG, solange er nicht zu geschäftlichen
Zwecken handelt und deshalb die Veröffentlichung nicht geeignet ist, den
Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen Person zu
fördern.
Amtsgericht Detmold, Urteil vom 21. Oktober 1996, 8 C 408/96 -
Abmahnschreiben
LG München I: Schmähkritik via Internet
Die Verbreitung von Nachrichten im
Internet begründet eine bundesweite örtliche Zuständigkeit. Eine
angebliche "Verwilderung der Sitten" im Internet rechtfertigt kein
gesetzeswidriges Verhalten.
Landgericht München I, Urteil vom 17. Oktober 1996, 4 HKO 12190/96, CR 1997, 155 – Rudis
Schrottplatz
OLG Karlsruhe: D-Info 2.0
Wer eine CD-ROM mit
Daten aus den Telefonbüchern der Deutschen Telekom AG vertreibt,
handelt wettbewerbswidrig.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25. September 1996, 6 U 46/96
(rechtskräftig), ZIP 1996, 1917 –
D-Info 2.0
LG Mannheim: D-Info 3.0
Die fast vollständige
Verwendung der Teilnehmerdaten aus Telefonbüchern für eine CD-ROM ist
unter dem Gesichtspunkt der unmittelbaren Leistungsübernahme unlauter.
Landgericht Mannheim, Urteil vom 30. August 1996, 7 O
296/96
– D-Info 3.0
OLG
Frankfurt: Verwechslungsgefahr bei "Blaue Seiten"
Wer als Internet-Anbieter ein
WWW-Branchenverzeichnis unter dem Namen "Die blauen Seiten" unterhält, handelt
wettbewerbswidrig, weil die Verwechslungsgefahr mit den bekannten "Gelben
Seiten" zu groß ist.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 15. Juli 1996, 6 W 73/96
– Blaue Seiten
LG Berlin: Unbezahlte Stellenanzeigen
Wer im Internet einen
"Stellenmarkt" anbietet, darf sein Online-Angebot nicht durch
unbezahlte Anzeigen ergänzen, die zuvor in Tageszeitungen erschienen
sind. Ein solches "getürktes" Angebot täuscht nicht nur über die wahre
Bedeutung des Stellenmarktes sondern verletzt auch die Rechte der
Tageszeitung, die im Rahmen der Akquisition neuer Anzeigenkunden nicht
unerhebliche Aufwendungen tätigen muß.
Landgericht Berlin, Urteil vom 21. Mai 1996, 16 O 171/96
- Stellenmarkt
LG
München I: Online-Anwalt
Der Betreiber eines "Forums" im
Onlinedienst CompuServe darf die Mitglieder nicht öffentlich
auffordern, sich mit ihren konkreten Rechtsfragen unmittelbar an eine
als "Online-Anwalt" bezeichnete Kanzlei zu wenden. Verboten ist auch
die Werbung dafür, dass die Forumsmitglieder für eine Erstberatung
durch diese Kanzlei unabhängig vom Streitwert eine Pauschalgebühr in
Höhe von lediglich 35 DM zu zahlen haben.
Landgericht München I,
Beschluss vom 25. März 1996, 1 HKO 5953/96 – Online-Anwalt
BGH: Telefaxwerbung
Es ist
wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, an einen Gewerbetreibenden zu
Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn nicht dieser damit
einverstanden ist oder sein Einverständnis vermutet werden kann.
BGH, Urteil vom
25. Oktober 1995, I ZR 255/93 - Telefaxwerbung
OLG
Hamburg: Titelschutz im Internet
Ein durch eine Titelschutzanzeige
begründete Priorität für ein Printmedium erstreckt sich nicht
automatisch auf eine Veröffentlichung unter gleichem Namen im
Internet.
OLG Hamburg, Urteil vom
28. September 1995, 3 U 170/95, NJW-RR 1996, 879 – "TV live"
AG
München: Mailbox Rainbow BBS
Wer unter dem Namen "Rainbow BBS" eine
nichtkommerzielle Mailbox betreibt, in der Public-Domain-Software zum
Download bereitgehalten wird, handelt im "geschäftlichen Verkehr" im
Sinne des § 16 Abs. 2 UWG, weil eine Branchennähe zu gewerblichen
Anbietern von Software besteht.
Amtsgericht München,
Urteil vom 13. Juli 1993, 161 C 4781/93 – Rainbow BBS
LG Stuttgart: SysOp haftet wie Zeitungsverleger
Der Betreiber einer
nichtkommerziellen Mailbox haftet für rechtswidrige öffentliche
Nachrichten nur dann, wenn er deren Rechtswidrigkeit erkennt oder,
etwa auf einen Hinweis hin, erkennen kann. Er haftet deshalb ähnlich
wie ein Zeitungsverleger für den Anzeigenteil einer Zeitung.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 17. November 1987, 17 O
478/87, jur-pc 1992,
1714
–
Mailboxbetreiber I