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Kennzeichenrecht - Entscheidungen 2002-2004
Cour d'Appel de Paris: "afp.info"
Ein Internetnutzer erwartet, dass mit einer
Domain unterhalb von .info Presseinformationen angeboten werden. Der
Inhaber einer in Frankreich bekannten Marke kann vom Inhaber einer
im Ausland registrierten Domain unterhalb von .info, in der diese
Marke enthalten ist, die Herausgabe der Domain verlangen.
Cour d'Appel de Paris,
Urteil vom 29. Oktober 2004, 2003/04012 - afp.info.
LG Hamburg: Verwechslungsgefahr zwischen "METRO"
und "METROBUS"
Eine erhöhte Kennzeichnungskraft einer Marke nur
für den Produktbereich zu berücksichtigen, für den sie vorliegt,
sowie allenfalls eng benachbarte Gebiete. Die Vermittlung von Reisen
und Verkehrsleistungen und die Linienbusbeförderung von Personen im
öffentlichen Personennahverkehr sind nicht verwechslungsfähig
ähnlich. Einem einzelnen Zeichenbestandteil kann unter bestimmten
Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende
Kennzeichnungskraft beizumessen sein kann und deshalb bei
Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die
Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen
sein. Das setzt aber voraus, dass die anderen Bestandteile im Rahmen
des Gesamteindrucks weitgehend in den Hintergrund treten. Nicht
ausreichend ist es, dass der übereinstimmende Bestandteil für den
Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist.
Landgericht Hamburg, Urteil
vom 19. Oktober 2004, 12 O 614/04 - METROBUS.
LG Düsseldorf: Honorarerstattung nach
Markenverletzung
Die
Kostenerstattungsklage gegen den Kennzeichenverletzer wegen
Abmahnkosten ist stets Kennzeichensache im Sinne des § 140 MarkenG.
Wenn die verletzte Marke in einer Internet-Präsenz ständig genutzt
und verteidigt wird, entspricht ein Streitwert von 50.000 € dem
wirtschaftlichen Interesse des Verletzten. Dem Gericht kommt aber
bei der Frage, ob der Verletzer eine 7,5/10 oder eine 8/10
Geschäftsgebühr oder statt einer 5/10 eine 6/10 Besprechungsgebühr
zu erstatten hat, eigenes Ermessen zu (Streitwert: 572,60 €).
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. August
2004, 2a O 35/04 – Honorarerstattung.
LG Köln: "q.de"
Im Streit um eine Domain, die aus einem nicht
beschreibend wirkenden Namen gebildet ist, kann der Domaininhaber
sich dem Namensinhaber gegenüber nur dann erfolgreich auf eigene
Rechte berufen, wenn solche Kennzeichenrechte schon zum Zeitpunkt
der Domain-Registrierung bestanden haben.
Landgericht Köln, Urteil vom
27. Juli 2004, 33 0 55/04 – q.de.
OLG Köln: "bit-bau.de"
Zwischen einer Marke „BIT“ und einer Firma
„bit-gmbh [...]“ besteht Verwechslungsgefahr. Da Internetnutzer wissen,
dass es aus den gegebenen technischen Gründen auf jedes einzelne Zeichen
ankommt und kleinste Abweichungen dazu führen, dass die gewünschte
Internetadresse nicht aufgefunden wird, besteht zwischen einer solchen
Marke und der Domain bit-bau.de indes – auch bei Branchenähnlichkeit –
keine Verwechslungsgefahr (Streitwert: 135.000 €).
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 9. Juli 2004, 6 U 166/03 – bitbau.de.
AG Nürnberg: "kerner.de"
Pseudonyme - auch wenn sie im
Personalausweis eingetragen sind - sind dem namensrechtlichen Schutz nur dann zugänglich, wenn
sie Verkehrsgeltung erlangt haben. Dazu reicht es nicht aus, unter dem
Pseudonym nur vorübergehend Websites zu gestalten.
Amtsgericht Nürnberg,
Urteil vom 29. Juni 2004, 14 C 654/04 – kerner.de.
LG Düsseldorf: "urlaubstip.de"
Der Domain „urlaubstip.de" kommt keine
originäre Kennzeichnungskraft für die Dienstleistung Tourismuswerbung zu,
da die Bezeichnung offensichtlich beschreibend ist (Streitwert: 51.129,19
EUR).
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 8. Mai 2004, 2a O 360/01 – urlaubstip.de
OLG Celle: "grundke.de"
Inhaber einer Internet-Domain ist
ausschließlich derjenige, der in der WHOIS-Datenbank des Registrars als
Inhaber eingetragen ist. Der eingetragene Inhaber einer Domain kann sich
gegenüber einem Namensträger nicht darauf berufen, er leite sein Recht
zur Registrierung der Domain von einem nicht eingetragenen Dritten ab.
Eine von der DENIC e.G. vergebene Domain kann nur in der Weise auf
Dritte übertragen werden, dass der bisherige Domain-Inhaber seinen
Vertrag kündigt und die DENIC e.G. anschließend einen neuen
Registrierungsvertrag abschließt. Durch die Vornahme eines
Dispute-Eintrags kann kennzeichenrechtliche Priorität erworben werden.
Oberlandesgericht
Celle, Urteil vom 8. April 2004, 13 U 213/03, CR
2004, 772 – grundke.de.
LG München: "sexquisit.de"
Wer eine Domain lediglich registriert, mit
ihr aber noch kein Internetangebot adressiert, handelnd nicht im
geschäftlichen Verkehr. Er maßt sich auch keinen fremden Namen an.
Ansprüche aus §§ 14, 15 MarkenG, 12 BGB, 1, 3 UWG scheiden daher aus. Das
gilt auch dann, wenn die Domain neben anderen lediglich vorrätig gehalten
wird.
Landgericht München
I, Urteil vom 18. März 2004, 17HK O 16815/03 – sexquisit.de.
BGH: Haftung für Plagiat-Versteigerungen
Das Haftungsprivileg des § 11
Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für
einen Nutzer speichert („Hosting“), von einer Verantwortlichkeit
freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.
Der Umstand, dass ein
Diensteanbieter im Rahmen des Hosting eine Plattform eröffnet, auf
der private und gewerbliche Anbieter Waren im Internet versteigern
können, reicht nicht aus, um ihn als Täter einer Markenverletzung
anzusehen, falls ein Anbieter gefälschte Markenware (hier: falsche
ROLEX-Uhren) zur Versteigerung stellt. Eine Haftung als Teilnehmer
an der durch den Anbieter begangenen Markenverletzung setzt
zumindest bedingten Vorsatz voraus.
Eine Haftung als Störer setzt
voraus, dass für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten
bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es
nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren
unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob
Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein
Fall einer Markenverletzung bekannt, muss er nicht nur das konkrete
Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und
zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es
nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt.
Eine markenrechtliche
Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die mit
dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als „Replika“ oder
„Nachbildung“ bezeichnet wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 2004, I ZR 304/01, CR
2004, 763 -
Rolex-Auktion.
LG Düsseldorf: "ratiosoft.com"
Die bloße Adressierung einer Website mit
einer Domain reicht zur Begründung von Kennzeichenrechten nicht aus. Eine
geschäftliche Bezeichnung entsteht aber dann, wenn die Domain der Firma
des Anbieters oder zumindest einem Firmenschlagwort entspricht.
Das Zeichen "Ratiosoft" ist als Schlagwort oder Abkürzung für eine Firma
"H[…] G[…] Rationelle Softwareentwicklung" geeignet. Wer eigene
Kennzeichenrechte an einer Domain besitzt, darf sie auch zum Verkauf
anbieten (Streitwert: 50.000 €).
LG Düsseldorf, Urteil
vom 25. Februar 2004, 2a O 247/03 – ratiosoft.com.
OLG Düsseldorf: Metatags keine
markenmäßige Benutzung
Die Verwendung von Zeichen in
den Metatags einer Internetseite stellt keine markenmäßige Benutzung
dar. Mit Metatags werden nicht das die Metatags verwendende
Unternehmen selbst oder seine Waren oder Dienstleistungen
gekennzeichnet. Auch eine wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit kann
allenfalls dann angenommen werden, wenn die Verwendung eines fremden
Kennzeichens in einem Metatag in nicht unerheblichem Umfange dazu
führt, dass sich der Wettbewerber bei den gängigen Suchmaschinen vor
den Kennzeicheninhaber 'vordrängt'. Dazu reicht die Verwendung eines
Metatags als solchem nicht aus, vielmehr bedarf es zusätzlicher
Mittel.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Beschluss vom 17. Februar 2004, 20 U 104/03, MMR 2004, 319 - Kotte/Zeller.
BPatG: Löschung der Marke "Explorer"
Bei dem Begriff "Explorer"
handelt es sich um eine beschreibende und damit freihaltebedürftige,
nicht unterscheidungskräftige Sachangabe. Eine solche Nichteignung zur
Eintragung hat das Deutsche Patent- und Markenamt gegebenenfalls durch
eine geeignete Recherche zu prüfen. Vom Anmelder hingegen kann nicht
verlangt werden, rechtliche Bedenken an seiner Markenanmeldung
vorzutragen.
Bundespatentgericht, Urteil vom 16. Februar 2004, 30 W (pat) 199/02
- Explorer.
LG Hamburg: Schutz von
Namensbestandteilen
Ein unbefugter Namensgebrauch ist
jegliche Benutzung eines fremden Namens für eigene Zwecke im
Zusammenhang mit Personen, Sachen und Unternehmungen im
wirtschaftlichen, literarischen und künstlerischen Bereich.
Namensschutz umfasst damit auch Fälle, in denen der Namensträger
durch den Gebrauch eines Namens zu bestimmten Einrichtungen, Gütern
oder Erzeugnissen, mit denen er nichts zu tun hat, in Verbindung
gebracht wird.
Auch ein unterscheidungskräftiger
Teil eines Namens kann nach § 12 BGB geschützt sein. Der
Namensschutz findet dann seine Schranken aber dort, wo der
Namensteil seinen eigenen kennzeichnenden Inhalt hat und dieser
Inhalt für die Allgemeinheit offen gehalten werden muss (hier:
Schaumburg-Lippe).
Landgericht
Hamburg, Urt. v. 22.12.03, 315 O 377/03 - schaumburg-lippe.de.
BGH: DONLINE
Ist dem Verkehr im Bereich der
Telekommunikation der Begriff "online" wie auch die Marke "T-Online"
bekannt, kann dadurch auch die für die Beurteilung der
Verwechslungsgefahr maßgebliche Sprechweise eines anderen Zeichens auf
demselben Geschäftsbereich (hier: "DONLINE") beeinflusst sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.
November 2003, I ZR 148/03, CR 2004, 279 - DONLINE.
OLG Karlsruhe: Deutscher Video Ring
Verwendung einer geschützten
Marke als Metatags im Quellcode von Websites ist unzulässig
OLG Karlsruhe,
Urteil vom 22. Oktober 2003, 6 U 112/03 - Deutscher Video Ring.
LG Düsseldorf: Ungerechtfertigte
Schutzrechtsverwarnung (Webspace)
Im Fall einer ungerechtfertigten
Schutzrechtsverwarnung kann ein Anspruch des Abgemahnten auf Erstattung
der ihm bei der Verteidigung gegen die Abmahnung entstandenen
Anwaltshonorare zukommen. Ein solcher Anspruch ergibt sich aber allenfalls
aus § 823 BGB, nicht aus dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes nach
Geschäftsführung ohne Auftrag. Hat das Deutsche Patent- und Markenamt eine
Marke
eingetragen, kann der Inhaber nicht
mit Sicherheit davon ausgehen, dass ihm Ansprüche aus dieser Marke
auf keinen Fall zustehen.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2003, 2a O 126/03 -
Ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung.
LAG Niedersachsen: "results.de"
Auch Firmenbestandteile mit geringer
Unterscheidungskraft genießen nach § 15 Abs. 2 MarkenG Schutz gegen
Verwechslung. Ein Wettbewerber darf Internet-Domains, in denen solche
Bestandteile enthalten sind, nur dann registrieren und nutzen, wenn er ein
berechtigtes Interesse hierfür vorweisen kann. Gegen ein solches Interesse
spricht es, wenn mit der Domain eine Website adressiert wird, auf der der
Wettbewerber unter einer gänzlich anderen Firma auftritt.
LAG
Niedersachsen, Urteil vom 2. September 2003, 13 Sa 453/03
– results.de.
LG Hamburg: "tipp.ag"
Die Verwendung einer Domain unterhalb der
Top-Level-Domain .ag wird von deutschen Internetnutzern so verstanden,
dass der Anbieter der Website als Aktiengesellschaft organisiert ist.
Anbieter, die nicht Aktiengesellschaften sind, dürfen die Domain im
geschäftlichen Verkehr daher nicht verwenden (Streitwert: 120.000 €).
Landgericht Hamburg,
Urteil vom 2. September 2003, 312 O 271/03 - tipp.ag.
OLG Stuttgart: Haftung des admin-c
Wer als admin-c einer
Internet-Domain eingetragen ist, haftet regelmäßig auf Unterlassung. Anders verhält
es sich allenfalls dann, wenn der admin-c eine abhängige Hilfsperson
ist, die lediglich eine untergeordnete Stellung in einem fremden
Unternehmen innehat. Bei Ansprüchen auf Einwilligung zur Löschung eines
Domainnamens ist im Regelfall ein Wert von 50.000 € anzusetzen.
Oberlandesgericht
Stuttgart, Beschluss vom 1. September 2003, 2 W 27/03 - Haftung des
admin-c.
LG Düsseldorf: "hudson.de"
Der private Nutzer einer Internet-Domain ist auch
dem Inhaber einer bekannten Marke gegenüber zur Freigabe nicht
verpflichtet, wenn er selbst Namensträger ist, der Markeninhaber seit
acht Jahren von der anderweitigen Registrierung weiß und Kaufangebote
des Markeninhabers zurückgewiesen wurden. Der Domaininhaber hat dann
einen schutzwürdigen Besitzstand erworben (Streitwert: 21.000 €).
Landgericht Düsseldorf, Urteil
vom 27. August 2003, 34 O 71/03 - hudson.de.
LG Düsseldorf: "flyerfabrik.info"
Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht
schon dadurch, dass eine Domain, die in kennzeichenverletzender Weise
verwendet wurde, nunmehr für einen anderen Inhaber registriert ist. Der
Unterlassungsanspruch gegen den ursprünglichen Inhaber besteht daher bis
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fort.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2003, 34 O 52/03 -
flyerfabrik.info.
OLG Hamburg: "schuhmarkt.de"
Das bloße Vorrätighalten von
Internet-Adressen, die Gattungsbegriffe enthalten, durch einen
Internet-Provider ist nicht unlauter. Das gilt auch dann, wenn solche
Adressen später verkauft werden sollen. Ein Unterlassungsanspruch kommt
aber in Betracht, wenn der Gattungsbegriff mit einem Zeitschriftentitel
kollidiert, der eine über die normale Werktitelfunktion hinausgehende
Kennzeichnungskraft besitzt.
Hanseatisches
Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2003, 3 U 154/01 -
schuhmarkt.de.
OLG Düsseldorf: Keyword "Impuls"
Die Verwendung eines
Kennzeichens, das für einen Wettbewerber geschützt ist, in den
Metatags der eigenen Website stellt keine Kennzeichenrechtsverletzung
dar. Die angesprochenen Verkehrskreise bilden sich ihre Vorstellung
von der Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen erst anhand des
wahrnehmbaren Inhalts der Website, die von Suchmaschinen als Treffer
aufgeführt wird.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 15. Juli 2003, 20 U 21/03 - Keyword "Impuls".
OLG Düsseldorf: "solingen.info"
Die Verwendung des Namens einer Gemeinde
in Alleinstellung unterhalb von .info verletzt das Namensrecht der
Gemeinde. Anders verhält es sich möglicherweise bei Domains unterhalb von
.com oder .at. Eine Zuordnungsverwirrung tritt bei Domains, die den Namen
einer Gemeinde enthalten, unabhängig von klarstellenden Hinweisen auf der
mit ihnen adressierten Website ein.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urt. v. 15. Juli 2003, 20 U 43/03 - solingen.info.
BGH: "maxem.de"
Wer unter einem angenommenen Namen (Alias-Namen)
im Verkehr nicht so bekannt ist, dass er damit Verkehrsgeltung erlangt
hat, verletzt mit der Registrierung einer Domain, die mit diesen Namen
identisch ist, die Rechte des Inhabers eines gleichlautenden Nachnamens.
Bundesgerichtshof,
Urteil vom 26. Juni 2003, I ZR 296/00, NJW 2003, 2978 - maxem.de.
LG Düsseldorf: "happyweekend.info"
Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht
schon dadurch, dass eine Domain, die in kennzeichenverletzender Weise
verwendet wurde, nunmehr für einen anderen Inhaber registriert ist. Der
Unterlassungsanspruch gegen den ursprünglichen Inhaber besteht daher bis
zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fort.
Landgericht
Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2003, 2a O 183/02 -
happyweekend.info.
LG Hamburg: "handy.de"
Top-Level-Domains kommt
grundsätzlich kein Anteil an der Kennzeichnungskraft zu. Anders
verhält es sich allerdings, wenn der Domain-Inhaber die
Top-Level-Domain als Bestandteil seiner Unternehmensbezeichnung
verwendet und diese deshalb für den Verkehr bei der Zuordnung zu
seinem Unternehmen ausnahmsweise eine Rolle spielt.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21. Februar
2003, 416 O 1/03 – handy.de
LG Düsseldorf: "bigben.de"
Wird mit einer Internet-Domain, die
eine geschützte Marke enthält, keine Website adressiert, liegt darin
weder marken- noch wettbewerbsrechtlich ein Fehlverhalten.
Unterlassungs- und Freigabeansprüche bestehen auch dann nicht, wenn
mit der Domain eine Website adressiert wird, ohne dass dabei ein
bestimmtes Produkt beworben wird.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 7. Februar
2003, 38 O 144/02, MMR 2003, 415 – bigben.de.
LG Frankfurt/Main:
"hockeystore.de"
Die Bezeichnung „hockey
store" ist für ein Hockeygeschäft rein beschreibend. Ihr fehlt insoweit jegliche
betriebliche Unterscheidungskraft und damit jegliche Kennzeichnungskraft. Sind
die Voraussetzungen für einen kennzeichenrechtlichen Schutz nicht erfüllt, ist
bei der Bejahung eines Sittenverstoßes nach § 1 UWG Zurückhaltung geboten.
Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 15. Januar 2003, 2/6 O 374/02
- hockeystore.de
LG Kassel: "flugplatz-korbach.de"
Der admin-c ist für Klagen auf
Freigabe einer Internet-Domain und Unterlassung nicht
passivlegitimiert.
LG Kassel, Urteil
vom 15. November 2002, 7 0 343/02 - flugplatz-korbach.de
OLG Köln: Anwaltsuchservice
Die Verwendung des
kennzeichenrechtlich geschützten Begriffs „Anwaltsuchservice“ in
einem Link oder im Metatag einer Internetseite stellt keine
markenmäßige Benutzung dar.
OLG Köln, Urteil vom
4. Oktober 2002, 6 U 64/02 - Anwaltsuchservice
LG Düsseldorf: "schuelerhilfe.de"
Besteht der Wortbestandteil einer
Wort-/Bildmarke ausschließlich aus Angaben, die im allgemeinen
Sprachgebrauch zur Bezeichnung von Dienstleistungen üblich geworden sind,
kommt ihm keine die Gesamtmarke prägende Kraft zu.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2002, 38 O 92/02, MMR 2003, 342 -
schuelerhilfe.de.
OLG Hamburg: "verona.tv"
Der Träger eines Vornamens kann vom
Inhaber einer Domain, die aus dem Vornamen besteht, dann Freigabe
verlangen, wenn er unter diesem Vornamen weithin bekannt ist.
Hanseatisches
Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. August 2002, 3 W 78/02, CR
2002, 910 -
verona.tv.
DPMA:
"netlaw-anwalt"
Die für
Rechtsberatungsleistungen eingetragene Wortmarke "netlaw-anwalt" stellt
eine nicht unterscheidungskräftige Angabe dar und wird daher gelöscht.
Deutsches Patent- und
Markenamt, Beschluss vom 11. Juli 2002, 300 67 204.7/42 - netlaw-anwalt.
BGH: "champagner.de"
Der Betrieb eines Portals zur
Verbreitung von Informationen über und Werbung für Champagner unter
der Domain "champagner.de" ist nicht geeignet, den Ruf der
geographischen Herkunftsangabe "Champagner" oder deren
Unterscheidungskraft in unlauterer Weise im Sinne des § 127 Abs. 3 MarkenG
auszunutzen oder zu beeinträchtigen.
BGH, Beschluss vom 13. Juni 2002, I ZR 292/01 - champagner.de III
(Diese Entscheidung
bestätigt das Urteil des
OLG München vom 20. September 2001, 29 U 5906/00
– champagner.de II)
Vgl. auch
Anmerkung Withöft zu champagner.de I und
II
LG Düsseldorf:
"versicherungsrecht.de"
Wird eine streitbefangene
Domain im Laufe des Rechtsstreits auf einen anderen Inhaber übertragen,
erstreckt sich die Rechtskraft des Urteils auf den neuen Inhaber. Bei
einem Zeitschriftentitel mit nur geringfügiger Kennzeichnungskraft (hier:
"Versicherungsrecht") reichen bereits kleine
Unterschiede der Werke aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Wer eine
Domain bislang seriös genutzt hat, handelt nicht sittenwidrig, wenn er sie
anschließend einem Kennzeicheninhaber zum Verkauf anbietet.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2002,
2a 0 11/02,
MMR 2003, 177
- versicherungsrecht.de
LG Düsseldorf: "canalgrande.de"
Der Namensschutz findet dort seine Schranke, wo eine Freihaltebedürfnis des
Verkehrs besteht, Namen von Orten, Flüssen usw. als geographische Bezeichnung
nutzen zu können. Registrierung und Nutzung der Domain canalgrande.de zur
Adressierung einer Website, auf der über den berühmten Kanal in Venedig stellt
deshalb kein Bestreiten des Namensrechts des Inhabers eines gleichnamigen
Restaurants dar. Das gilt auch dann, wenn mit der Domain zunächst keine Website
adressiert wurde und sie erst nach Klagerhebung in dieser Weise verwendet wird
(Streitwert: 40.000 €).
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2002, 2a O 346/01, CR 2002, 839 – canalgrande.de.
OLG Hamburg: "siehan.de"
Im Rahmen der Beurteilung der Branchennähe ist
maßgeblich auf die unter der Internet-Adresse angebotenen Waren und
Dienstleistungen abzustellen.
Zwischen einem Versandhandel für Damenober- und
Unterbekleidung und einem Internetverzeichnisdienst besteht keine
Branchennähe.
Es ist fraglich, ob angesichts der
spezialgesetzlichen Regelung der §§ 5, 15 MarkenG, firmenrechtliche
Abwehransprüche parallel auch auf § 12 BGB gestützt werden können.
Oberlandesgericht Hamburg,
Urteil vom 2. Mai 2002, 3 U 216/01, AfP 2002, 519 - siehan.de
OLG München: "rechtsanwaelte-dachau.de"
Der Domainname einer
Anwaltskanzlei "rechtsanwaelte-dachau.de" ist wegen Verstoßes gegen §§ 1,
3 UWG unzulässig, da der Eindruck erweckt wird, einen Zugang zu allen oder
den meisten Anwälten in Dachau zu gewähren.
Oberlandesgericht
München, Urteil vom 18. April 2002, 29 U 1573/02, NJW 2002, 2113 -
rechtsanwaelte-dachau.de
BGH: "vossius.de"
Ist ein Namensträger nach dem Recht der Gleichnamigen verpflichtet, seinen
Namen im geschäftlichen Verkehr nur mit einem unterscheidenden Zusatz zu
verwenden, folgt daraus nicht zwingend das Verbot, den Namen als
Internet-Adresse zu verwenden. Vielmehr kann eine mögliche
Verwechslungsgefahr auch auf andere Weise ausgeräumt werden. So kann der
Internetnutzer auf der ersten sich öffnenden Seite darüber aufgeklärt
werden, daß es sich nicht um die Homepage des anderen Namensträgers
handelt, zweckmäßigerweise verbunden mit einem Querverweis auf diese
Homepage.
Kann der Inhaber eines Unternehmenskennzeichens einem Dritten die
Verwendung dieses Zeichens als Domain-Name im geschäftlichen Verkehr
verbieten, kommt ein auf Löschung der Registrierung gerichteter
Beseitigungsanspruch nur in Betracht, wenn der Dritte kein berechtigtes
Interesse vorweisen kann, diesen Domain-Namen außerhalb des sachlichen
oder räumlichen Wirkungsfelds des kennzeichenrechtlichen Anspruchs - etwa
für private Zwecke oder für ein Unternehmen in einer anderen Branche - zu
verwenden.
Ein
Rechtsanwalt, der durch die Bezeichnung seiner Kanzlei die Rechte eines
Wettbewerbers verletzt hat, ist im Hinblick auf die ihn treffende
Verschwiegenheitspflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, im Rahmen einer
zur Schadensberechnung dienenden Auskunft die Namen seiner Mandanten zu
offenbaren.
BGH,
Urteil vom 11. April 2002, I ZR 317/99, NJW 2002, 2096 - vossius.de
OLG Düsseldorf: "exes.de"
Eine Verwechselungsfähigkeit zwischen der in einer Domain
verwendeten Bezeichnung "exes" und der geschützten Marke EXES ist
trotz Identität des kennzeichnungskräftigen Bezeichnungsteils nicht
anzunehmen, wenn die unter dem Zeichen angebotenen Dienstleistungen
- hier: Unternehmensberatung einerseits sowie Design und
Programmierung andererseits - nicht ähnlich sind.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 19. März 2002, 20 U 132/02 - exes.de II
(Diese Entscheidung bestätigt das Urteil
des LG Düsseldorf vom 3. August 2001, 38 O 38/01 - exes.de.)
OLG
Stuttgart: "netz.de"
Die Gattungsbezeichnung "Netz" wird - auch bei der Verwendung als
Domain-Name - vom Verkehr nicht als Hinweis auf einen bestimmten
Namensträger verstanden.
Oberlandesgericht
Stuttgart, Urteil vom 7. März 2002, 2 U 184/01 - netz.de
KG Berlin: "bandit.de"
Zwischen der Marke "Bandit" für Produkte der Motorrad(schutz)bekleidung
und dem Internetportal "bandit.de" besteht keine kennzeichenrechtliche
Verwechslungsgefahr. Für die Annahme einer mit der Klage geltend gemachten
sittenwidrigen Behinderungsabsicht bei der Registrierung einer Vielzahl
von Domains reicht es nicht aus, dass eine teilweise Überschneidungen der
angemeldeten Domainnamen mit Kennzeichen Dritter zumindest billigend in
Kauf genommen wurde.
Kammergericht
Berlin, Urteil vom 5. Februar 2002, 5 U 178/01, MMR 2003, 119 - bandit.de
OLG Hamburg: "handy.de"
Der Begriff „handy.de“ wirkt nur für
Mobiltelefone glatt beschreibend, nicht für andere Waren oder
Dienstleistungen, die sich auf das Handy oder das Internet beziehen. Der
Inhaber der Firma „handy.de Vertriebs GmbH“ kann daher von
prioritätsjüngeren Markeninhabern und Wettbewerbern, die die
Second-Level-Domain „handy“ registriert haben, nach § 15 MarkenG
Unterlassung verlangen.
Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Februar 2002, 3
W 8/02, MMR 2002, 626 - handy.de
LG Düsseldorf: "scheiss-t-online.de"
Wer im Internet ein
Diskussionsforum anbietet, in dem unzufriedene Nutzer sich über die
Leistungen der Deutschen Telekom AG beklagen können, fördert damit
zumindest die geschäftlichen Interessen der Mitbewerber und handelt damit
im geschäftlichen Verkehr. Die Verwendung der Domain "scheiss-t-online.de"
ist geeignet, die Wertschätzung einer bekannten Marke in unlauterer Weise
zu beeinträchtigen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 2002, 2a O 245/01 -
scheiss-t-online.de
OLG Koblenz: "vallendar.de"
Eine Gemeinde besitzt
keine besseren rechte an einer Domain, die aus ihrem Namen gebildet ist,
als ein gleichnamiges Unternehmen. Das gilt auch dann, wenn das
Unternehmen zunächst unter einmal falschen Namen als Domain-Inhaber
registriert wurde. Bessere Rechte stehen der Gemeinde allenfalls dann zu,
wenn ihr Name überragende Verkehrsgeltung besitzt.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25. Januar 2002, 8 U 1842/00,
MMR 2002, 280 -
vallendar.de
BGH: Bank24
Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier:
"Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien
nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist.
BGH, Urteil vom 24.
Januar 2002, I ZR 156/99 - Bank24
LG Potsdam: "polizeibrandenburg.de"
Auf den Namensschutz können sich auch
juristische Personen des öffentlichen Rechts hinsichtlich solcher
Bezeichnungen mit Erfolg berufen, denen Kennzeichnungscharakter und Bezug
zur politischen Körperschaft zukommen.
Dem Begriff der "Polizei" kommt Namensqualität zu; er beschränkt sich
nicht auf die Projektion eines "diffusen Gebildes".
Die Inhaber der Domain, welche die Anliegen der Initiative unter
Verwendung des Domain-Namens "www.polizeibrandenburg.de" ohne weiteren
Zusatz mitteilen, erwecken nach außen den Anschein, daß auf der
Internetseite Informationen über und von Seiten der Landespolizeibehörden
zu erhalten sind. An einer gedanklichen Verbindung zu der Volksinitiative
fehlt es in jeder Hinsicht. Es ist daher von einer Zuordnungsverwirrung
auszugehen. Diese Zuordnungsverwirrung, welcher der Namensschutz
entgegenwirken soll, tritt bereits ein, wenn Nutzer - etwa über eine
Suchmaschine - auf den Domain-Namen stoßen.
Landgericht
Potsdam, Urteil vom 16. Januar 2002, 2 O 566/01 -
polizeibrandenburg.de
LG Duisburg: "anwalt-muelheim.de"
Die Verwendung der Dornain "anwalt-muelheim.de" für eine einzelne
Anwaltskanzlei in Mülheim a. d. Ruhr ist nach den Grundsätzen der
BGH-Rechtsprechung (BGH, NJW 2001, 3262 - mitwohnzentrale.de) nicht zu
beanstanden. Der Rechtsuchende erwartet hier nicht ein Eingangsportal für
alle Mülheimer Rechtsanwälte.
Landgericht
Duisburg, Urteil vom 10. Januar 2002, 21 O 201/01, NJW 2002, 2114 -
anwalt-muelheim.de
LG Flensburg: "sandwig.de"
Auch wenn sich ein
Privatmann, der nicht Träger des Namens ist, die Ortsteildomain "sandwig.de"
zuerst hat registrieren lassen, gilt der Grundsatz der Priorität der
Registrierung einer Domain. Bei der aus dem Ortsteil "Sandwig" gebildeten
Domain ist der Ausnahmefall eines besonders auffallenden Namens (wie z.B.
"Rothschild"), der einen unterscheidungskräftigen Zusatz erforderlich
machen würde, nicht gegeben.
Landgericht
Flensburg, Urteil vom 8. Januar 2002, 2 O 351/01, MMR 2002, 247 -
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