Kennzeichenrecht - Entscheidungen 1999-2001
EuGH:
"Eintragungsfähigkeit von Werbeslogans"
Werbeslogans können als EU-Marke
eingetragen werden, wenn sie als Herkunftsbezeichnung angesehen werden
können, wobei die Frage aus der Sicht eines durchschnittlich
informierten Verbrauchers zu beurteilen ist. Der Slogan "DAS PRINZIP
DER BEQUEMLICHKEIT" ist hinreichend unterscheidungskräftig für Waren
der Klasse 20 (Wohnmöbel).
Europäischer
Gerichtshof, Urteil vom 11. Dezember 2001, T 138/00
LG Mannheim:
Schadensersatz bei Domainumleitung
Der Markeninhaber hat gegen den
Verletzer bei markenrechtswidriger Nutzung einer Internetdomain auch
Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist im Wege der
fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen, falls ein konkreter Schaden
mangels vorhandener Umsatzzahlen des Verletzers nicht zu ermitteln
ist. Die Bekanntheit der Marke ist bei der Berechnung der fiktiven
Lizenzgebühr zu berücksichtigen.
LG Mannheim, Urteil vom 30. November 2001, 7 O
296/01, WRP 2002, 254 - Schadensersatz bei Domainumleitung II.
LG Berlin: "artcom"
Der Inhaber einer Firma mit völlig schwacher Kennzeichnungs- und
Unterscheidungskraft (hier: "ArtCom") kann auch bei Branchenidentität und
Priorität nicht die Freigabe der Domain, die aus der Firma gebildet ist, von
einem Wettbewerber verlangen, weil der Verkehr die Domain in
solchen Fällen nicht als Hinweis gerade auf das Unternehmen des Firmeninhabers
auffasst. Wurde die Domain bereits 1991 registriert, handelt der
Firmeninhaber zudem rechtsmissbräuchlich, wenn er erst 1997 eine Marke anmeldet
und im Jahre 2000 unter Hinweis auf bessere Markenrechte auf Freigabe klagt.
Landgericht
Berlin, Urteil vom 27. November 2001, 16 O 319/01 - artcom.
OLG Köln: "guenter-jauch.com"
Ob eine Berechtigung zur Führung einer bestimmten Internetdomain
gegeben ist, ist im Einzelfall unter Würdigung aller Umstände zu
entscheiden. Es gibt keinen automatischen Vorrang im Sinne eines
Sonderrechtsschutz für Prominente im Hinblick auf die etwaige
Gleichheit des eigenen Namens mit der einer berühmten
Persönlichkeit.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27. November 2001, 15 U 108 und
109/01 - guenter-jauch.com
(Durch diese Entscheidung wurde
das Urteil des LG Köln vom 30. Mai 2001, 28 O
248/01 - guenter-jauch.com aufgehoben.)
BGH: "shell.de"
Der kennzeichenrechtliche Schutz
aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich
grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.
Schon die Registrierung, nicht
erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als
Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen
unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.
Verwendet ein Nichtberechtigter
ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen
Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft
des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3
MarkenG.
Kommen mehrere berechtigte
Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in
Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich
gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der
Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der
beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der
Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der
Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade
an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des
Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der
Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.
Dem Berechtigten steht gegenüber
dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch
auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des
Domain-Namens zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. November 2001, I ZR 138/99,
NJW 2002, 2031 -
shell.de.
LG Bielefeld:
"pc69.com"
Einer Partei, der mit einstweiliger Verfügung aufgegeben wurde, eine
Domain zu übertragen, kann nach § 945 ZPO im Wege des Schadensersatzes ihre
Wiedereintragung verlangen, wenn die einstweilige Verfügung später aufgehoben
wird.
Landgericht
Bielefeld, Urteil vom 22. November 2001, 16 O 202/01
- pc69.com
OLG Düsseldorf:
"selk.de"
Inhaber einer namensmäßig gebildeten
Domain kann nicht nur der Namensträger selbst, sondern auch ein von
ihm Beauftragter zu seinen Gunsten sein.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 2001, 20 W
71/01
- selk.de
EuGH:
"Zustimmung bei Vertrieb von Waren innerhalb des EWR"
Die Zustimmung des Inhabers einer
Marke zum Vertrieb im EWR von Waren, die außerhalb des EWR in den
Verkehr gebracht worden sind, muss mit Bestimmtheit zum Ausdruck
gebracht werden, sei es ausdrücklich oder konkludent. Dies ist nicht
der Fall bei einem bloßen Schweigen des Markeninhabers. (Leitsatz des
EuGH)
Europäischer
Gerichtshof, Urteil vom 20. November 2001, C 414/99 ff.
OLG Düsseldorf: Top Ticket
Für Ansprüche aus dem Markenrecht gilt die
Dringlichkeitsvermutung des § 25 UWG nicht. Der Kennzeicheninhaber
hat deshalb im Einzelnen zu begründen und glaubhaft zu machen, warum
die Sache eilbedürftig ist.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2001, 20 U 114/01 - Top
Ticket
LG Düsseldorf: "alte.de"
Eine unzulässige individuelle Behinderung nur dann vor, wenn gezielt
der Zweck verfolgt wird, den Mitbewerber an seiner Entfaltung zu
hindern und ihn dadurch zu verdrängen. Jedenfalls muss die Behinderung
derart sein, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt
durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung
bringen kann. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Inhaber einer Domain,
die aus einem Wort der deutschen Umgangssprache mit beschreibendem
Charakter besteht, die Adresse ohne übermäßiges Gewinnstreben dem
Inhaber eines gleichlautenden Nachnamens zur Miete anbietet.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2001, 38
O 81/01 - alte.de
LG Berlin: Geschäftliches Handeln bei
eBay-Auktionen
Geschäftlich im Sinne von § 14 MarkenG handelt
auch, wer Privateigentum verkauft, wenn dieser Verkauf einen gewissen
Umfang annimmt, der mit dem Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt
vergleichbar ist (hier: 39 Transaktionen in fünf Monaten).
Landgericht Berlin, Urteil vom
9. November 2001, 103 O 149/01 - Hugo-Boss-T-Shirt.
OLG Köln: Rolex
§ 5 TDG ist auf Ansprüche, die sich
aus der Verletzung von Markenrechten nach dem Markengesetz ergeben
können, nicht anwendbar.
Einem Dienstleister, der bei von ihm
im Internet auf Grund seiner Geschäftsbedingungen betriebenen so
genannten Fremdauktionen (i.e. Auktionen, bei denen Dritten – lediglich
– die Gelegenheit geboten wird, Versteigerungsangebote in das Internet
zu stellen und Bietern online Zugriff hierauf zu eröffnen)
beeinträchtigt bei markenrechtsverletzenden Angeboten seitens der
Anbieter (hier: Angebot von Imitaten hochpreisiger Uhren) selbst keine
Rechte des Markeninhabers. Auch eine Störerhaftung kommt bei schlichter,
in einem automatischen Verfahren vorgenommener Veröffentlichung der
Angebotsseite auf der Website nicht in Betracht.
Nimmt der Internet-Auktionator im
Rahmen von Fremdauktionen zunächst publizierte rechtsverletzende
Versteigerungsangebote nach Kenntniserlangung hiervon aus dem Netz,
entgeht er damit auch dem Vorwurf, sich an der Abwicklung zwischen
Anbieter und Bieter zustande zu bringender Verträge über gefälschte
Produkte beteiligt zu haben.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 2.
November 2001, 6 U 12/01 - Rolex
(Durch diese Entscheidung wurde das Urteil des
LG Köln vom 31. Oktober 2000, 33 O 251/00 - Rolex aufgehoben. Gegen die Entscheidung des
OLG Köln wurde Revision beim BGH eingelegt, I ZR
304/01.)
OLG
Köln: "lotto-privat.de"
Eine Internet-Domain wird rein
privat genutzt, wenn der Betrieb der damit adressierten Website
außerhalb dessen hält, was sich im Erwerbs- oder Berufsleben abspielt.
Eine Namensanmaßung gegenüber dem Inhaber des Firmenschlagworts "WestLotto"
scheidet im Fall der Fall der Registrierung der Domain "lotto-privat.de"
mangels Zuordnungsverwirrung aus.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom
26. Oktober 2001, 6 U 76/01, MMR 2001, 285 - lotto-privat.de
LG Düsseldorf:
"lexdata.de"
Second-Level-Domains, die mit einer
eingetragenen Wortmarke identisch sind, begründen bei einer
Ähnlichkeit der hierunter angebotenen Dienstleistungen -
hier Softwareentwicklung auf der einen und juristische Beratung im
Datenschutzbereich auf der anderen Seite - eine Verwechslungsgefahr.
Insbesondere darf die Domain "lexdata.de" nicht als Defensivmarke zur
Umleitung auf die Adresse "datalex.de" verwendet werden.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2001, 34 O 110/01 Q
– lexdata.de
KG Berlin: "oil-of-elf.de"
Leitsatz folgt demnächst.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.
Oktober 2001, 5 U 101/01 - oil-of-elf.de; Vorinstanz:
LG Berlin, Urteil vom 6. März 2001, 16 O 33/01
LG
Flensburg: "hasselberg.de"
Im Streit zwischen einer weitgehend unbekannten
Gemeinde und einer gleichnamigen Privatperson um eine
Internetdomain, die aus dem gemeinsamen Namen gebildet ist, gilt der
Prioritätsgrundsatz.
Landgericht
Flensburg, Urteil vom 18. Oktober 2001, 3 O 178/01 - hasselberg.de
LG Frankfurt/Main: "digamma-portal.de"
Eine Website kann rein privat
genutzt werden. Eine Namensleugnung nach § 12 BGB scheidet aus, wenn
mit der Domain noch keine Website mit branchennahen Inhalten
adressiert wird und auch nicht bekannt ist, in welcher Branche der
Domain-Inhaber später tätig sein wird. Nutzt der Markeninhaber bereits
eine mit der Marke identische Domain (hier: digamma.de), stellt die
Registrierung einer ähnlichen Domain (hier: digamma-portal.de) auch
keine sittenwidrige Schädigung und Behinderung dar.
Landgericht
Frankfurt/Main, Urteil vom 10. Oktober 2001, 3/8 O 86/91
- digamma-portal.de
LG
Braunschweig: scanservice.de
Ein Dienstleister, der für seine
Kunden unter anderem Dokumente einscannt, darf die Domain "scanservice.de"
auch dann zur Adressierung seiner Website nutzen, wenn eine
Wort-Bildmarke "Scan-Service Urlaub in Skandinavien" für die
Dienstleistungen eines Reisebüros eingetragen ist. Streitwert:
50.000 DM.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 26. September 2001, 9 O 1698/01
- scanservice.de
LG München I: "iomedia.de"
Leitsatz folgt
demnächst.
Landgericht München I, Urteil vom 25. September
2001, 9HK O 8991/01 - iomedia.de
OLG München: "champagner.de"
Der Betrieb eines Portals zur
Verbreitung von Informationen über und Werbung für Champagner unter
der Domain "champagner.de" ist nicht geeignet, den Ruf der
geographischen Herkunftsangabe "Champagner" oder deren
Unterscheidungskraft in unlauterer Weise im Sinne des § 127 Abs. 3
MarkenG auszunutzen oder zu beeinträchtigen. Geographische
Herkunftsangaben dürfen nämlich innerhalb der Grenzen der §§ 1, 3 UWG
und §§ 127, 135 MarkenG von jedermann benutzt werden. Eine
Unlauterkeit der Nutzung läßt sich vorliegend insbesondere nicht damit
begründen, dass der nicht vornehmlich im Champagnergeschäft tätige
Inhaber hiermit Geld verdienen möchte. Diese Absicht ist eine der
wesentlichen Triebfedern der Wirtschaft und kein Unlauterkeitsmerkmal
des Handelns im Wettbewerb.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 20. September 2001, 29 U 5906/00
– champagner.de II
(Diese Entscheidung hebt das
erstinstanzliche
Urteil des Landgerichts München I vom 19. Oktober 2000, 4 HKO
11042/00, auf.)
Vgl. auch
Anmerkung Withöft zu beiden Entscheidungen.
OLG Karlsruhe "dino.de"
Wer eine Internet-Domain nur deshalb registriert, um
sie für den Internet-Auftritt eines Kunden freizuhalten, und deshalb
mit ihr noch keine Website adressiert, benutzt sie noch nicht im
kennzeichenrechtlichen Sinne. Eine sittenwidrige Behinderung liegt
in einem solchen Fall nur dann vor, wenn die Reservierung der Domain
ausschließlich in der Absicht erfolgte, die Domain für einen
bestimmten Konkurrenten zu sperren.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. September 2001, 6 U
12/01 - dino.de
LG München I: "infoversum.de"
Die für eine Namensrechtsverletzung
durch die Nutzung einer Internet-Domain zur Adressierung einer Website
nach § 12 BGB erforderliche Verwechslungsgefahr liegt nicht vor, wenn
der Namensinhaber ausschließlich kommerziell und der Domain-Inhaber
rein ideell tätig ist und sich die Kennzeichen (hier: "versum" / "infoversum")
- wenn auch nur geringfügig unterscheiden.
Landgericht
München I, Urteil vom 5. September 2001, 77 HK O 10964/01
– infoversum.de
LG Düsseldorf:
"www.iomedia.de"
Leitsatz folgt demnächst.
LG
Düsseldorf, Urteil vom 29. August 2001, LG 2a 0 104/01 - iomedia.de
LG Düsseldorf:
"selk.de"
Der Name einer Kommune vermittelt
keine besseren Rechte zur Registrierung und Benutzung einer
Internet-Domain als der Name einer staatlich anerkannten Kirche. Ein
entsprechender Unterlassungs- oder Herausgabeanspruch der Gemeinde aus
§ 12 Abs. 2 BGB besteht nicht.
Landgericht
Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2001, 2a O 75/01
– selk.de
LG Düsseldorf: "exes.de"
Eine Verwechselungsfähigkeit zwischen der in einer Domain
verwendeten Bezeichnung "exes" und der geschützten Marke EXES ist
trotz Identität des kennzeichnungskräftigen Bezeichnungsteils nicht
anzunehmen, wenn die unter dem Zeichen angebotenen Dienstleistungen
- hier: Unternehmensberatung einerseits sowie Design und
Programmierung andererseits - nicht ähnlich sind.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 3. August 2001, 38 O 38/01 - exes.de
(Bestätigt durch Urteil
des OLG Düsseldorf vom 19. März 2002, 20 U 132/02 - exes.de II.)
OLG
Braunschweig: "FTP-Explorer"
Durch die Setzung des strittigen
Hyperlinks werden keine Rechte der Beklagten verletzt, weil der
Klägerin jedenfalls bis zu der im Januar 2000 ausgesprochenen
Abmahnung die Priviligierung des § 5 Abs 2 Teledienstegesetz (TDG)
zugute kommt.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 19. Juli 2001, 2 U 141/00
- FTP-Explorer IV
(Mit der Entscheidung wurde das
Urteil des LG
Braunschweig vom 6. September 2000, 9 0 188/00
aufgehoben.)
LG Düsseldorf:
"literaturen.de"
Wer eine Vielzahl von generischen
Internet-Domains für sich in der spekulativen Absicht registrieren
lässt, sie später als Handelsware gegenüber einem derzeit noch nicht
bekannten Interessenten zu verwerten, handelt wettbewerbsmäßig und
im Sinne von § 826 BGB sittenwidrig und ist zur Freigabe
verpflichtet.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 6. Juli 2001, 38 O 18/01,
MMR 2002, 126
– literaturen.de
OLG Köln: "printerstore.de"
Der Bezeichnung "Printer-Store" ist in der EDV
Branche nicht unterscheidungsfähig und stellt eine beschreibende
Angabe dar, die der Verkehr nicht als individuellen Hinweis
auffasst. Der durchschnittlich informierte, verständige und
aufmerksame Verbraucher von EDV-Produkten assoziiert mit der
Zeichenfolge einen 'Druckerladen'. Insofern sind englischsprachige
Begriffe als geläufig anzusehen. Es spielt auch keine Rolle, dass im
deutschen Sprachgebrauch die Wortkombination an sich nicht geläufig
ist. Die Verwendung der Internetadresse "http://www.printerstore.de"
verstößt nicht gegen UWG § 1.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 29. Juni 2001, 6 U 207/00 - printerstore.de II
(Durch diese Entscheidung wurde das Urteil des
LG Köln vom 19. September 2000, 33 O 248/00
- printerstore.de I aufgehoben.)
LG Köln: "rheinterrassen.de"
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einwilligung in die Umschreibung
einer Domain auf die Klagepartei. Dem
Wortbestandteil "rhein terrassen" einer Wort-/Bildmarke in der
Gaststätten- und Veranstaltungsbranche fehlt jegliche
Unterscheidungskraft. Der Verzeichnisdienst "www.rheinterrassen.de"
mit einer Listung aller Unternehmen, die mit dieser Domain in
Verbindung gebracht werden, ist weder wettbewerbswidrig noch eine
schikanöse sittenwidrige Behinderung.
Landgericht
Köln, Urteil vom 21. Juni 2001, 84 O 25/01 - rheinterrassen.de
OLG Hamm: "veltins.com"
"Veltins" ist die bekannte Marke
eines Bierherstellers und genießt somit gegenüber der für ein unter
identischem Beinamen auftretendes Textilunternehmen registrierten
Domain "veltins.com" Schutz nach § 14 Abs. 2 Zif. 3 sowie § 15 Abs. 3
MarkenG. Dabei wird nicht nur auf Domainbezeichnung als solche
abgestellt, sondern auch auf den damit im Internet verbundenen Inhalt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19. Juni 2001, 4 U 32/01 -
veltins.com
LG Wiesbaden:
"Keine Verantwortlichkeit der DENIC für Webinhalte"
Die DENIC e.G. als
Registrierungstelle für .de-Domains ist weder verantwortlich für die
unter den Internetadressen erscheinenden Inhalte, noch ist sie als
Störer für Rechtsgutsverletzungen unter den Domains heranzuziehen.
Landgericht
Wiesbaden, Urteil vom 13. Juni 2001, 10 O 116/01
OLG Karlsruhe:
badwildbad.com
Ein erheblicher Teil der
Internet-Benutzer verbindet den Domain-Namen "badwildbad.com" mit der
Gemeinde Bad Wildbach. Daran ändert auch die Top-Level-Domain "com"
nichts, da diese nicht über namensmäßige Kennzeichnungskraft verfügt
und gegenüber dem Bestandteil "badwildbad" in seiner Bedeutung für den
Gesamteindruck völlig zurücktritt.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 1999, 6 U 62/99,
K&R 1999, 423 -
badwildbad.com
LG Hamburg:
Fremder Personenname als Meta-Tag
Die Verwendung des
Namens einer natürlichen Person im Meta-Tag einer Internetseite ist
unzulässig jedenfalls dann, wenn diejenige Seite, die bei Eingabe
des Namens in einer Suchmaschine im Rechercheergebnis angezeigt
wird, keine Inhalte aufweist, die sich mit dem Namensträger
befassen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 6. Juni 2001,
406 O 16/01, CR 2002, 374 - Steinhöfel
OLG Nürnberg: Löschung
eines DISPUTE-Eintrags
Wer durch einen DISPUTE-Eintrag bei der
Verwertung einer Domain behindert wird, kann auf Löschung des Eintrags
klagen, wenn im Rahmen der gleichzeitig erhobenen Feststellungsklage
festgestellt wird, dass demjenigen, der den DISPUTE-Eintrag hat vornehmen
lassen, keine besseren Rechte an der Domain zustehen.
OLG Nürnberg, Urteil
vom 5. Juni 2001, 3 U 817/01 - haug.de.
LG Düsseldorf:
"info-duisburg.de"
Orts- und Städtenamen sind stets
auch geographische Angaben, die dazu dienen, ein bestimmtes räumliches
Gebiet von anderen Flächen zu unterscheiden. Es besteht daher für eine
Kommune kein Anspruch auf Unterlassung aufgrund ihres Namensrechts aus
§ 12 BGB, wenn deren Stadtname in einer Internet-Domain mit dem Wort "info"
kombiniert wird und das Internetangebot dann Informationen aus der
Region präsentiert.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2001, 38 O 12/01 - info-duisburg.de
LG Düsseldorf:
"verstecktetoskana.de"
Dem Begriff „Versteckte Toskana“
kommt (geringe) Kennzeichnungskraft für einen Betrieb zu, der sich
mit der Vermittlung von Ferienhäusern in der Toskana befasst. Es
bestehen deshalb Unterlassungs- und Freigabeansprüche gegenüber dem
Inhaber der Domain „verstecktetoskana.de“ aus § 15 Abs. 2 und Abs. 4
MarkenG. Die Adressierung einer Website mit einem Konkurrenzangebot
durch einen Wettbewerber verstößt zudem als sittenwidrige
Behinderung und Rufausbeutung gegen § 1 UWG. Wer mit der
Registrierung und Nutzung einer Domain kennzeichen- und/oder
wettbewerbsrechtliche Positionen verletzt, haftet nicht nur auf
Unterlassung, sondern muss zudem auf die Domain verzichten und sie
bei der zuständigen Registrierungsstelle löschen lassen.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 1. Juni 2001, 38 O 22/01
– verstecktetoskana.de
OLG Köln: "guenter-jauch.com"
Ein unbefugter Namensgebrauch kann auch vorliegen beim Weglassen
eines Buchstabens - hier Guenter, statt Guenther - in der Domain "guenter-jauch.com".
Mitstörer bei der Namensrechtsverletzung ist, wer Internetdomains
für Kunden registriert.
Landgericht
Köln, Urteil vom 30. Mai 2001, 28 O 248/01 -
guenter-jauch.com I
(Aufgehoben durch Urteil des
OLG Köln vom 27. November 2001, 15 U 108 und
109/01 - guenter-jauch.com II.)
BGH: "ambiente.de"
Die DENIC e.G. ist nicht verpflichtet, bei ihr
angemeldete Domain-Namen auf ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter zu
kontrollieren. Auch bei ausdrücklichem Hinweis auf einen Rechtsverstoß
durch einen Dritten ist die DENIC nur zum Handeln verpflichtet, wenn
dieser Verstoß offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.
BGH,
Urteil vom 17. Mai 2001, I ZR 251/99 - ambiente.de; vgl. auch
Anmerkung
Strömer
LG Hamburg:
Schadensersatz bei Domainumleitung
Neben Unterlassung ist auch zur
Leistung von Schadensersatz verpflichtet, wer eine Internetdomain eines
Konkurrenten für sich registriert und auf eigene Seiten umleitet. Der
Schadensersatz kann angesichts der Schwierigkeit der Berechnung und des
Nachweises eines konkreten Schadens, der durch eine solche Umleitung
entstanden ist, auch im Wege der Schätzung ermittelt werden. Die
Schätzung, welche nach den Umständen des Einzelfalles erfolgt, führt im
vorliegenden Fall zu 1.000,00 DM für jeden Monat der Umleitung.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 15. Mai
2001, 312 O 101/01 - Schadensersatz bei Domainumleitung I
OLG München:
Domain "boos.de"
Auch weniger bekannte und nur regional
tätige Unternehmen besitzen Namensrechte an einer als Firmenschlagwort
benutzten Kurzbezeichnung. Bei der Frage nach der Berechtigung, eine
Internet-Domain registriert zu halten, gibt es keinen Grundsatz, nach
dem der Name einer Kommune bessere Rechte vermittelt als der Wahlname
eines Unternehmens. Anders verhält es sich allenfalls bei Gemeinden mit
überragender Bedeutung.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 11. Juli 2001, 27 U 922/00,
MMR 2001, 825
– boos.de
(Mit der Entscheidung wurde das Urteil des
LG Augsburg vom 15. November 2000, 6 O 3536/00, K&R 2001, 423,
mit Anm. Strömer – boos.de bestätigt.)
OLG
Brandenburg: "luckau.de"
Der sogenannte Domain-Name stellt ein
namensähnliches Kennzeichen dar, dem über die bloße Registrierung hinaus
auch die Funktion einer Kenntlichmachung des hierunter registrierten
Internetteilnehmers zukommt, denn der durchschnittliche Internet-Nutzer
erwartet bei Aufruf eines Domain-Namens ein damit im Zusammenhang
stehendes Angebot eines konkreten Anbieters. Bei einer Verletzung dieses
Namensrechts stehen dem Verletzten Ansprüche aus § 12 BGB zu.
Soweit ein Verzicht seitens einer Kommune auf die Nutzung des Namens im
Internet in Rede steht, muß zur Wirksamkeit des Verzichts die für
Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach § 67 Abs. 2
Brandenburgische Gemeindeordnung vorgesehene Schriftform eingehalten
sein.
OLG Brandenburg, Urteil vom 12. April 2000, 1 U 25/99 - luckau.de
LG Bochum: "schumacher.de"
Das Kennzeichenrecht eines
gleichnamigen - auch bekannten - Dritten wird zumindest dann nicht durch
Aufrechterhaltung eines DISPUTE-Eintrages verletzt, wenn der betroffene
Domaininhaber nach übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien jedenfalls
keine Rechte an der Domain hat.
Landgericht Bochum, Urteil vom 5. April 2001,
12 O 10/01 - schumacher.de
LG
Düsseldorf: "friedrich.de"
Wer eine Domain registrieren lässt, die einen Namen
beinhaltet (Friedrich), der ähnlich und klanglich identisch zu seinem
eigenem Namen (Fridrich) ist, bestreitet das Namensrecht des
tatsächlichen Namensinhabers. Aus § 12 BGB folgt dann die
Verpflichtung zur Freigabe der Domain.
LG Düsseldorf, Urteil vom 4. April 2001, 2 a O 437/00
- friedrich.de
LG Hamburg: "schuhmarkt.de"
Der Betrieb einer Werbe- und
Verkaufsplattform für Unternehmen, die Schuhe verkaufen, unter einer
Domain, die einem Zeitschriftentitel entspricht, der über den
nationalen und internationalen Schuhhandelsmarkt berichtet, begründet
keine Verwechslungsgefahr im kennzeichenrechtlichen Sinne. Gleichwohl
muss die mit dem Titel identische Domain nach § 1 UWG freigegeben
werden, weil ein Interesse an der Monopolisierung von
Gattungsbegriffen durch die Eintragung von 2.000 Domain-Namen
grundsätzlich nur dann anerkennenswert ist, wenn diese Begriffe nicht
mit bereits bestehenden Kennzeichenrechten kollidieren.
Landgericht
Hamburg, Urteil vom 22. März 2001, 315 O 856/00
– schuhmarkt.de
LG Köln: "tackertechnik.de"
Der Begriff Tackertechnik ist - auch als Teil
einer eingetragenen Wort-/Bildmarke -, glatt beschreibend und zur
Individualisierung eines Unternehmens nicht geeignet. Die Gestaltung eines Portals "www.tacker-technik.de"
für Informationen aus der Befestigungstechnikbranche ist nicht
sittenwidrig, auch wenn der Begriff 'Tackertechnik' von einem
Dritten in der Firmierung enthalten ist.
Landgericht Köln, Urteil vom
15. März 2001, 84 O 137/00 - tackertechnik.de
LG München I: "saeugling.de"
Wer eine generische
Internet-Domain zur Adressierung eines Angebotes nutzt, das
Informationen zu dem in der Domain enthaltenen Begriff bereithält,
verletzt damit nicht die Namensrechte des Trägers eines mit der Domain
identischen Familiennamens.
Landgericht
München I, Urteil vom 8. März 2001, 4 HK O 200/01 - saeugling.de
BPatG: "Reich und
Schoen"
Werktitel sind nicht generell vom Markenschutz ausgeschlossen. Die
Wortfolge "REICH UND SCHOEN" genügt daher den Anforderungen an die
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für die Dienstleistungen
"Filmverleih; Betrieb von Tonstudios; Videoverleih; Veröffentlichung und
Vermietung von Büchern". Dagegen fehlt der Wortfolge jegliche
Unterscheidungskraft für die Dienstleistungen "Fernsehunterhaltung;
Zusammenstellung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Film- und
Fernsehproduktion; Videofilmproduktion".
BPatG,
Beschluss vom 1. März 2001, ZB 54/98 - REICH UND SCHÖN
OLG Düsseldorf:
"Rechtsanwaltskosten bei Massenabmahnungen"
Rechtsanwaltshonorare für den
Versand von Massenabmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen sind vom
Abmahnungsempfänger nicht zu erstatten, wenn der Verletzte die
Abmahnungen ebenso wirksam selbst hätte verschicken können.
Rechtsmissbrauch liegt insbesondere dann nahe, wenn der Anwalt ohne
Rücksprache mit dem Markeninhaber im Einzelfall Abmahnungen verschickt
und seine Gebühren vereinbarungsgemäß nur dann in Rechnung stellt,
wenn der Abmahnungsempfänger seinerseits zur Zahlung bereits ist.
OLG
Düsseldorf, Urt. vom 20. Februar 2001, 20 U194/00 - FTP-Explorer II
LG München I: "fordboerse.de"
Ein Unterlassungsanspruch unabhängig von den Inhalten der jeweiligen
Internetseiten ist nur dann begründet, wenn der Gebrauch der Domain im
geschäftlichen Verkehr stets Kennzeichenrechte der Klägerin verletzt
('Schlechthinverbot').
Landgericht München I, Urteil vom
14. Februar 2001, 21 O 10131/00 - fordboerse.de
LG
Leipzig: Domain "waldheim.de"
Eine Kommune hat keine besseren Rechte an ihrem Namen
als der Betreiber einer gleichnamigen Gaststätte.
Landgericht Leipzig, Urteil
vom 08. Februar 2001, 11 O 8573/00 - waldheim.de
LG Berlin: "oil-of-elf.de"
Die Benutzung der Internet-Domain "oil-of-elf.de"
durch eine Umweltschutzorganisation verletzt das Namensrecht der
Antragstellerin gemäß § 12 BGB, weil die Domain mit der Firma der
Antragstellerin verwechselungsfähig ist; denn prägend in der Firma der
Antragstellerin ist der Begriff "elf".
LG Berlin,
Beschluss vom 18. Januar 2001, 16 O 33/01
- oil-of-elf.de
LG Berlin, Urteil
vom 6. März 2001, 16 O 33/01 - oil-of-elf.de
Aufgehoben durch: Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.
Oktober 2001, 5 U 101/01
OLG
Schleswig-Holstein: Swabedoo
Das Setzen eines Links auf eine Websites mit einer dort möglicherweise
vorhandenen Markenrechtsverletzung stellt selbst keine Kennzeichenverletzung
dar. Eine Haftung als Störer scheidet im Hinblick auf die Haftungsprivilegierung
des § 5 TDG aus, da der Beklagte sich die Inhalte des verlegten
Website nicht zu eigen machen will.
Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Dezember 2000, 6 U 51/00 -
Swabedoo
OLG Hamburg: "1001buecher.de"
Zwischen den aus den
Zeichen "Zweitausendeins" und "buecher1001" gebildeten Domainnamen
besteht markenrechtliche Verwechslungsgefahr.
Domain-Names dienen regelmäßig auch dazu, gleichzeitig mit der
Adressierung einen Hinweis auf die Herkunft von einer bestimmten Person
oder einem bestimmten Betrieb zu geben. Wer die der bekannten Marke im
Verkehr entgegengebrachte Wertschätzung nicht unmittelbar für sein
Warenangebot zum Zwecke eines Imagetransfers nutzt, ist dennoch nicht
frei, ein mit der bekannten Marke verwechslungsfähiges Zeichen für seine
Internet-Domain zu verwenden, wenn dadurch die Bekanntheit der Marke als
solche verwertet wird, indem ihre Unterscheidungs- und Anziehungskraft
gleichsam als Aufmerksamkeitswerbung verwendet wird und dadurch die
Attraktionskraft und der Werbewert der bekannten Marke unabhängig von
besonderen Eigenschaften oder einer besonderen Qualität des Produkts
kommerzialisiert und in der Folge auch die Unterscheidungskraft der
Marke beeinträchtigt wird.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 2000, 3 U 115/00
- 1001buecher.de
LG Düsseldorf: "mediapool.net"
Selbst bei unterstellter Annahme eines
Titelschutzes für "MediaPool" für eine Software, kann die Domain "mediapool.net"
bei lediglich Ankündigung eines gänzlich unbestimmten Angebots nicht
untersagt werden, selbst, wenn der Domaininhaber Mitbewerber ist. Durch
die net-Registrierung wird eher ein Hinweis auf allgemeine Netzwerke
gegeben, nicht aber auf Software.
LG Düsseldorf, Urteil vom 8.
Dezember 2000, 38 O 88/00 - mediapool.net
LG München I: "nominator.de"
Die Produzenten der Fernsehserie "Big
Brother" haben keinen Anspruch auf Unterlassung gegen den Inhaber der
Domain "nominator.de". Zu dem Zeitpunkt, als der Beklagte sich die Domain hat
reservieren lassen, ist der Bezeichnung „Nominator“ kein überragender
Ruf zugekommen.
LG München I,
Urteil vom 7. Dezember 2000, 4 HKO 20974/2000
- nominator.de
OLG Dresden: "kurt-biedenkopf.de"
Der sächsische Ministerpräsidenten
Kurt Biedenkopf hat gegen die Registrierungsstelle DENIC e.G. keinen
Anspruch auf Sperrung der Domain "kurt-biedenkopf.de". Die DENIC
verletzt nicht das Namensrecht des Ministerpräsidenten, da die
Verwaltung der Domain keine Nutzung darstellt. Ferner obliegt ihr keine
besondere Prüfung der Berechtigung des Domain-Anmelders.
OLG Dresden,
Urteil vom 28. November 2000, 14 U 2486/00
- kurt-biedenkopf.de
LG Düsseldorf: "FTP-Explorer"
Die Symicron GmbH kann aus ihrer Marke
"Explorer" keinen Unterlassungsanspruch gegen Website-Betreiber
herleiten, die einen Link auf den "FTP-Explorer setzen. Auf die Nutzung
des "Explorer" durch Microsoft kann sich die Symicron nicht berufen.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. November 2000, 2a
O 106/00
- FTP-Explorer
III
Bundesgerichtshof:
"Classe E"
Die Berufung auf ältere Rechte an
einer eingetragenen Marke ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der
Inhaber eine Vielzahl von Marken ohne die Absicht registriert hat, die
Marke für eigene oder fremde Produkte zu nutzen und Hauptzweck der
Anmeldungen die Abmahnung von Kennzeichennutzern zu sein scheint
(„Hinterhaltsmarke“).
BGH, Urteil vom
23. November 2000, I ZR 93/98 -
Classe E
LG Augsburg: "boos.de"
Gebietskörperschaften haben nicht grundsätzlich bessere Rechte an einer
Domain als andere Namensträger. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich
bei der Gebietskörperschaft um eine relativ kleine Gemeinde handelt,
deren Name nicht von überragender Bedeutung ist und die Domain dem
Familiennamen des Geschäftsführer der GmbH entspricht, die die Domain
nutzt.
Landgericht Augsburg, Urteil vom 15. November 2000, 6
O 3536/00, K&R 2001, 423 mit Anm. Strömer -
boos.de
LG Köln: Rolex
Werden auf den Internet-Seiten einer Online-Auktion durch private
Anbieter gefälschte ROLEX-Uhren angeboten, so hat der Markeninhaber
einen Unterlassungsanspruch aus §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 5
MarkenG, einen Auskunftsanspruch aus § 19 MarkenG sowie einen
Schadensersatzfeststellungsanspruch aus § 14 Abs. 6 MarkenG.
Die grundsätzliche Anwendbarkeit des MarkenG folgt aus § 5 Abs. 1
TDG, denn der Anbieter der Online-Auktion stellt zwar einen fremden
Inhalt ins Netz, dieser Fremdinhalt ist aber mit dem Diensteanbieter
derart verquickt, dass beide als eine Einheit erscheinen und sich
der Dienstanbieter das fremde Angebot zu eigen macht. Das Privileg
des § 5 Abs. 2 TDG greift zugunsten des Dienstanbieters nicht ein,
da § 5 Abs. 2 TDG keine Besserstellung elektronischer im Verhältnis
zu traditionellen Medien bezweckt, d.h. dass das, was nach
allgemeinen Vorschriften nicht zulässig ist, auch "online" nicht
erlaubt sein kann.
Landgericht Köln,
Urteil vom 31. Oktober 2000, 33 O 251/00 - Rolex
(Aufgehoben durch Urteil des OLG Köln
vom 2. November 2001, 6 U 12/01 - Rolex II)
LG München I: boris.de
Die Domain "boris.de" darf nicht verwendet
werden.
Landgericht München I,
Beschluss vom 24. Oktober 2000, 26 O 20103/00 - boris.de
LG
Frankfurt/Main: "inmotion.de"
Leitsatz folgt
demnächst.
Landgericht
Frankfurt/Main, Urteil vom 11. Oktober 2000, 3/11
O 144/00 - inmotion.de
LG
München: "champagner.de"
Die Internet-Domain "champagner.de"
steht ausdrücklich einem französischen Verband der Champagnerwirtschaft
zu. Der Betrieb eines Portals zur Verbreitung von Informationen über und
Werbung für Champagner unter dieser Domain ist verboten, weil dies
gegen den markenrechtlichen Schutz einer geographischen
Herkunftsbezeichnung (vgl. § 127 Abs. 3 MarkenG) verstößt, sowie einer
sittenwidrigen Schädigungsabsicht (§ 826 BGB) des Internetanbieters
darstellt.
Landgericht
München, Urteil vom 19. Oktober 2000, 4 HK O 11042/00
- champagner.de I
Aufgehoben durch Urteil des OLG München vom 20. September 2001, 29 U 5906/00
– champagner.de II
LG Hamburg: "marine.de"
Die Bezeichnung „marine.de“ ist nicht
eindeutig als Bezeichnung für die Seestreitkräfte der Bundesrepublik
Deutschland zu verstehen. Dies wäre anders, wenn es sich um den Begriff
„bundesmarine“ handeln würde.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober
2000, 416 O 129/00 - marine.de
LG Hamburg: "bodenseeklinik.net"
In Kombination mit einer
Top-Level-Domain kann eine beschreibende Bezeichnung eine
Kennzeichnungskraft als zusammengesetztes Zeichen erhalten.
Dementsprechend kann auch ohne originellem Kennzeichenschutz oder
Verkehrsdurchsetzung der Second-Level-Domain ein Anspruch gegen ähnliche
Bezeichnungen entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung
ähnlicher Schreibwesen und anderer Top-Level-Domains im Zusammenhang mit
der beschreibenden Bezeichnung.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 6. Oktober 2000, 416 O 196/00 -
bodenseeklinik.net
LG München I: "autovermietung.com"
Die Verwendung der Domain "autovermietung.com" führt zu keiner
unzulässigen Kanalisierung der Kundenströme, durch welche die
Chancengleichheit im Wettbewerb gestört würde. Gerade im Bereich der
gewerblichen Mietwagenvermittlung sind neben dem Begriff
"Autovermietung" weitere beschreibende Kennzeichnungen vorhanden. Dies
ist ein erheblicher Unterschied etwa zu der Domain "mitwohnzentrale.de",
da hier weitere schlagwortartige Begriffe, die das Angebot ebenso
zutreffend beschreiben, nicht ohne weiteres vorstellbar sind.
LG München I,
Urteil vom 28. September 2000, 4 HK O 13251/00
- autovermietung.com
Deutsches Patent-
und Markenamt: ISI ./. WISI
Zwischen den Wortmarken "ISI" und "WISI"
besteht keine Verwechslungsgefahr.
DPMA, Beschluss
vom 22. September 2000, 398 37 297.7/42
- ISI ./. WISI
OLG Hamburg: "derrick.de"
Wird die Bekanntheit einer Marke
ausgenutzt, rechtfertigt der eigene Vorname nicht die Verwendung eines
mit diesem und der Marke identischen Begriffs als Domain. Der Beklagte
darf nicht unter dem Namen "derrick.de" im Internet Lösungen für
Webauftritte anbieten. Auch wenn eine Verwechslungsgefahr mit der Marke
"Derrick" aus der Fernsehserie nicht besteht, wird durch die Verwendung
des gleichen Namens die Attraktionskraft und der Werbewert der bekannten
Marke "Derrick" beeinträchtigt. Der Beklagte hat auf unlautere Weise die
Marke "Derrick" verwendet, um deren Unterscheidungs- und Anziehungskraft
als Aufmerksamkeitswerbung für sich zu nutzen.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom
21. September 2000, 3 U 89/00 - derrick.de
LG
München I: "Störerhaftung einer Suchmaschine"
Der Betreiber einer Suchmaschine
haftet nicht als Mitstörer für die bei seinem Suchdienst verzeichneten
Einträge, durch die Kennzeichenrechte Dritter verletzt werden. Die
Kosten einer Abmahnung des Verletzten muss der Betreiber daher nicht
erstatten. Dies gilt selbst dann, wenn der Eintrag im Quelltext eines
katalogisierten Eintrags enthalten ist.
Landgericht
München I, Urteil vom 20. September 2000, 7 HK O 12081/00,
MMR 2001, 56 - Störerhaftung für Suchmaschinen
LG Köln: "printerstore.de"
Zwischen dem prägenden Firmenbestandteil "Printer-Store" und der
Domain "printerstore.de" besteht nahezu Identität und mithin
Verwechslungsgefahr. Bei dem prägenden Firmenbestandteil "Printer-Store"
handelt es sich auch nicht um einen rein beschreibenden,
freihaltebedürftigen Gattungsbegriff, sondern um eine
unterscheidungskräftige Bezeichnung. Ein Anspruch auf Unterlassung der
Registrierung und Verwendung der Domain "http://www.printerstore.de" aus
§§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG ist gegeben.
Landgericht Köln, Urteil vom 19.
September 2000, 33 O 248/00 - printerstore.de I
(Aufgehoben durch Urteil des
OLG Köln vom 29. Juni 2001, 6 U 207/00 - printerstore.de II.)
LG Hamburg: afor.de
Der Namens- und
Firmenschutz gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG erstreckt sich jedenfalls dann auf
Bestandteile, wenn diese selbst kennzeichnungskräftig und insofern
geeignet sind, bei der Verwendung im Verkehr ohne weiteres als Name des
Unternehmens zu wirken. Der ohne sein Wissen und Wollen auf die
Initiative eines anderen hin eingetragene Domaininhaber haftet nicht auf
Unterlassung.
Landgericht Hamburg, Beschl. v. 07.09.00, 315 O
327/00 – afor.de
LG Braunschweig:
"FTP-Explorer"
Auch eine Fachhochschule nimmt beim
Setzen eines Hyperlinks auf den "FTP-Explorer" (Download) dadurch am
Wettbewerb teil, dass sie fremden Wettbewerb - den der FTPX-Corporation
(Vertreiber) - fördert; zwischen "FTP-Explorer" und "Explorer" besteht
Verwechselungsgefahr.
Landgericht
Braunschweig, Urteil vom 6. September 2000, 9 0 188/00
- FTP-Explorer
II
(Aufgehoben vom
OLG Braunschweig, Urteil vom 19. Juli 2001, 2 U 141/00 -
FTP-Explorer IV)
LG Berlin: "deutschland.de"
Allein die Bundesrepublik Deutschland ist berechtigt, unter der Domain "deutschland.de"
aufzutreten. Aus § 12 BGB ergibt sich ein Anspruch auf Freigabe der
Domain. Die Verwechselungsgefahr ergibt sich aus der Verwendung von "Deutschland"
als Second-Level-Domain ohne erklärende Zusätze, da ein Großteil der
Internet-Nutzer hier ein Angebot der Bundesrepublik Deutschland
vermutet.
Landgericht Berlin, Urteil vom 10. August 2000, 16 O
101/00, MMR 2001, 57 - deutschland.de
LG Wiesbaden:
"z(...).de"
Die Registrierung des wesentlichen Bestandteils
einer fremden Firma zum Zwecke des Verkaufs der Domain verletzt
Namensrechte aus § 12 BGB, wenn ein eigener Bezug des Domain-Inhabers zu
der verwendeten Firma nicht besteht. Der Domain-Inhaber ist in einem
solchen Fall zur Freigabe der Domain verpflichtet. Der Streitwert des
Verfügungsverfahrens entspricht der verlangten Ablösesumme. Streitwert:
30.000 DM.
Landgericht Wiesbaden, Beschluss vom 9. August 2000, 3 O 129/00,
MMR 2001, 59
– "z(...).de"
LG Hamburg: "joop.de"
Inhaber "bekannter" Marken können die
Freigabe einer Domain durch Erklärung gegenüber der Vergabestelle auch
dann erzwingen, wenn unter der Domain Leistungen angeboten werden, die
mit denen der Marke nicht verwechselungsfähig sind. Hierzu reicht ein
Bekanntheitsgrad von 30-40 % aus.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 1. August 2000, 312
O 328/00, MMR 2000, 620 - joop.de
OLG
Frankfurt: "mediafacts.de"
Mit der Einstweiligen Verfügung kann
nicht verlangt werden, dass eine Domainregistrierung endgültig
aufgegeben wird.
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 27. Juli 2000, 6 U 50/00 - mediafacts.de
OLG Köln: "maxem.de"
Zwischen dem Namensschutz des Pseudonyms
und dem Namensschutz des bürgerlichen Namens besteht kein
Stufenverhältnis. Der Namensschutz des Pseudonyms greift auch gegenüber
dem Träger des gleichen bürgerlichen Namens voll durch, so dass sich der
Kläger nicht darauf berufen kann, er habe den seinen zeitlich früher mit
seiner Geburt erworben oder nach Standesrecht ein besseres Recht. Streitwert:
15.000 DM.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. Juli 2000, 18 U 34/00 (14 O
322/99), MMR 2001, 170 – maxem.de
LG
München I: Pfändung von Domains
Die Entziehung eines aus einem
Nachnamen bestehenden Domainnamens durch eine Pfändung verletzt
Namensrechte des Domaininhabers, der diesen Nachnamen trägt.
LG München I,
Beschluss vom 28. Juni 2000, 20 T 2446/00 -
familienname.de
LG Braunschweig: "spacecannon.de"
Die Verwendung des Domainnamens "spacecannon.de" stellt auch dann eine
Markenverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr.2, Abs. 5 MarkenG dar,
wenn der Inhaber und Nutzer der Domain Produkte der Firma "Spacecannon"
vermietet. Auch bei Vertrieb oder Vermietung von markenrechtlich
geschützten Produkten oder Herstellernamen besteht keine Notwendigkeit,
die Marke selbst als Internet-Domain zu verwenden. Aufgrund der
Adressenfunktion einer Internet-Domain steht dieses Recht allein dem
Markeninhaber zu.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 14. Juni
2000, 9 O 1152/99 - spacecannon.de
LG
München I: "FTP Explorer"
Ein auf einer Website enthaltener Link
mit der Bezeichnung "FTP-Explorer", der zu einer Download-Seite eines
Dritten mit der gleichnamigen Software führt, verstößt gegen
Markenrechte an der Bezeichnung "Explorer".
Landgericht
München I, Urteil vom 25. Mai 2000, 4HK O 6543/00
- FTP-Explorer I
AG Ludwigsburg: "muenchingen.de"
Auch wenn es sich bei Münchingen lediglich um einen
Ortsteil der Stadt Korntal-Münchingen handelt, unterfällt diese
Bezeichnung gleichwohl dem Namensschutz nach § 12 BGB, da es sich
insoweit um eine gebräuchliche, schlagwortartige Abkürzung im Hinblick
auf den Ortsteil Münchingen in Abgrenzung zum Ortsteil Korntal handelt.
Die Erwartungen der Internet-Nutzer beschränken sich nicht darauf,
Informationen über die Stadt, sondern auch Informationen von der Stadt
zu erhalten.
AG Ludwigsburg,
Urteil vom 24. Mai 2000, 9 C 612/00 -
muenchingen.de
LG Köln: "wdr.org"
Die aus den
aneinandergereihten Anfangbuchstaben von Vor- und Nachnamen bestehende
Abkürzung eines Familiennamens ist namensrechtlich nicht geschützt. Auf die
Top-Level-Domains ist nach allgemeiner Ansicht bei der
Verwechslungsprüfung nicht abzustellen.
Landgericht Köln,
Urteil vom 23. Mai 2000 - 33 O 216/00 - wdr.org
OLG Frankfurt/Main:
"alcon.de"
Prioritätsältere Unternehmenskennzeichenrechte eines
anderen Unternehmens werden nicht durch den Benutzer einer
Internetdomain mit eigenem Recht an der Bezeichnung verletzt, wenn angesichts der unterschiedlichen
Branchen (Branchenferne) keine Verwechslungsgefahr besteht.
Oberlandesgericht
Frankfurt/Main, Urteil vom 4. Mai 2000, 6 U 81/99 - alcon.de
OLG Hamburg: "kulturwerbung.de"
Der Bezeichnung "Kulturwerbung Nord" kann die
Unterscheidungskraft - obwohl diese sehr gering ist - nicht völlig
abgesprochen werden. Wird in einer Internet-Domain ein Gattungsbegriff
verwendet, so kann dieser für ein Unternehmen kennzeichnend sein und
dadurch eine Verwechslungsgefahr begründen, wenn die am Verkehr
Beteiligten nicht davon ausgehen, unter dem Gattungsbegriff bestimmte
Informationen zu erhalten.
Oberlandesgericht Hamburg,
Urteil vom 4. Mai 2000, 3 U 197/99 - kulturwerbung.de
OLG München: Domain
"intersearch.de"
Die für den Erlass einer einstweiligen
Verfügung erforderliche Dringlichkeit ist nicht gegeben, wenn der
Antragsteller bereits seit Monaten davon weiß, dass ein Kooperationspartner
die streitgegenständliche Domain auf seinen eigenen Namen hat eintragen
lassen, auch wenn der Antragsteller geglaubt hat, als admin-c sei er der
wahre Berechtigte. Schon die bloße Registrierung einer Internetdomain bei
der zuständigen Vergabestelle vermittelt Kennzeichenrechte.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 20. April 2000, 6 U 5868/99 - intersearch.de
OLG Brandenburg: "luckau.de"
Der sogenannte Domain-Name stellt ein namensähnliches
Kennzeichen dar, dem über die bloße Registrierung hinaus auch die Funktion
einer Kenntlichmachung des hierunter registrierten Internetteilnehmers
zukommt, denn der durchschnittliche Internet-Nutzer erwartet bei Aufruf
eines Domain-Namens ein damit im Zusammenhang stehendes Angebot eines
konkreten Anbieters. Bei einer Verletzung dieses Namensrechts stehen dem
Verletzten Ansprüche aus § 12 BGB zu.
Soweit ein Verzicht seitens einer Kommune auf die Nutzung des Namens im
Internet in Rede steht, muß zur Wirksamkeit des Verzichts die für
Verpflichtungserklärungen einer Gemeinde nach § 67 Abs. 2 Brandenburgische
Gemeindeordnung vorgesehene Schriftform eingehalten sein.
Oberlandesgericht Brandenburg,
Urteil vom 12. April 2000, 1 U 25/99 - luckau.de
LG
Frankfurt/Main: "01051.de"
Die DENIC
e.G. dürfte zwar marktbeherrschendes Unternehmen im Sinne des § 20 GWB
sein, ist aber deshalb nicht verpflichtet, auch Internet-Domains zu
vergeben, die ausschließlich aus Ziffern bestehen.
LG Frankfurt,
Urteil vom 22. März 2000, 3/8 0 153/99
- 01051.de
LG Berlin: "digitalebibliothek.de"
Gegen den Gebrauch des Domainnamens
www.digitalebibliothek.de besteht kein Verbietungsanspruch.
Markenrechtliche Ansprüche scheitern an der von Hause aus
schlechterdings fehlenden Unterscheidungs- bzw. Kennzeichnungskraft
einer Bezeichnung "Digitale Bibliothek" für eine CD ROM literarischen
Inhalts (§§ 5, 15 MarkenG); wettbewerbsrechtliche Ansprüche bestehen
nicht, da zwischen den Parteien kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
Landgericht Berlin, Urteil vom
21. März 2000, 16 O 663/99 - digitalebibliothek.de
OLG
Köln: Verunglimpfung von Marken
Durch die von einem Tierrechtsmagazin
im Internet veröffentlichte Abbildung eines auf die Markenabbildung
eines Jagdschutzverbandes urinierenden Männchens werden keine
Markenrechte verletzt. Diese Form der Darstellung ist durch Art. 5 GG
gedeckt, so dass auch kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der
Vereinigung vorliegt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10. März 2000, 6 U 152/99
- urinierendes Männchen
LG Hamburg: Domain "luckystrike.de"
Wer von einer privaten Website auf
eine andere Seite weiterleitet ("Redirect"), auf der sich aus
Kostengründen die Werbung eines anderen befindet, handelt nicht mehr nur
zu privaten Zwecken, sondern betätigt sich gleichsam als Werbeträger im
geschäftlichen Verkehr. Dies gilt auch dann, wenn dort nur Werbung eines
Providers im Rahmen kostenlosen Speicherplatzes befindet.
Landgericht
Hamburg, Beschluss vom 01. März 2000. 315 O 219/99
- luckystrike.de
LG Köln: "maxem.de"
Der Träger eines Familiennamens und
Rechtsanwalt hat keine besseren Rechte an einer Domain dieses Namens als
derjenige, der die bereits seit einiger Zeit unter dem Pseudonym
gleichen Namens auftritt.
Landgericht Köln,
Urteil vom 23. Februar 2000, 14 O 322/99
- maxem.de
Bestätigt durch
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 6. Juli 2000, 18 U 34/00 (14 O
322/99) – maxem.de
LG
Nürnberg-Fürth: "pinakothek.de"
Der Begriff "Pinakothek" steht im
deutschsprachigen Raum allgemein für die Bayerischen Gemäldesammlungen.
Damit handelt es sich nicht um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung
ohne Kennzeichnungskraft, sondern um einen Namen im sinne des § 12 BGB.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24. Februar 2000, 4 O 6913/99
– pinakothek.de
DPMA: Löschung der
(zweiten) Marke "Webspace"
Der Marke "Webspace" fehlte es schon
im Zeitpunkt der Eintragung an dem erforderlichen Mindestmaß an
Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Die Marke
ist daher gemäss § 50 Abs. I Nr. 3 MarkenG zu löschen.
Deutsches
Patent- und Markenamt, Beschluss vom 18. Februar 2000, S 166/99 Lösch /
398 06 414.8/42 - Webspace II
OLG Rostock: "mueritz-online"
Auch eine Gebietskörperschaft kann ein Namensrecht geltend machen. Der
Betreiber des "Nationalspark Müritz" darf aber gegen den Willen des
Inhabers der Marke "Müritz online" unter der Domain "mueritz-online.de"
nicht auftreten.
OLG Rostock,
Urteil vom 16. Februar 2000, 2 U 5/99, MMR
2001, 128 - mueritz-online
LG Düsseldorf: "euro-car-market.de"
Die Publikation von Internetseiten
unter einer bestimmten Adresse begründet als solche kein Recht an einer
geschäftlichen Bezeichnung i.S.d. § 5 Abs. 1 MarkenG. Die Bezeichnung
der Domäne muss vielmehr als Unternehmenskennzeichen i.S.d. § 5 Abs. 2
oder aber als Werktitel i.S.d. § 5 Abs. 3 MarkenG zu werten sein.
Voraussetzung für den Werktitelschutz gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG ist, dass
der Titel nicht lediglich den Inhalt des Werks bezeichnet, sondern
geeignet ist, das damit benannte Werk von anderen zu unterscheiden.
Diese Voraussetzung erfüllt die Bezeichnung EURO CAR MARKET nicht, da
sie lediglich aus beschreibenden Bestandteilen besteht, die auch in
ihrer Kombination nichts anderes als eine Sachangabe darstellen.
LG Düsseldorf,
Urteil vom 10. Februar 2000, 4 O 582/99 - euro-car-market.de
OLG München:
CDBench
Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs
auf fremde Inhalte sind dann als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2, Abs. 4
TDG anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre
Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende
lnformationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise
geringen Aufwand umgangen werden kann.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 3. Februar 2000, 6 U 5475/99 - cdbench
BPatG: Marke
"http://www.cyberlaw.de"
Der Wortmarke "http://www.cyberlaw.de"
fehlt jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
Dem Bestandteil "http://www." allein und der Top-Level-Domain allein kommt
innerhalb einer URL keine eigenständige Bedeutung zur Unterscheidung von
individualisierbaren Internet-Adressen zu.
Bundespatentgericht, Beschluss vom 26. Januar 2000, 29 W (pat) 160/99,
- "http://www.cyberlaw.de"
LG Braunschweig:
"Stadtinfo"
Die Verwendung des Begriffes "Stadtinfo" als Link oder
Inhaltsverzeichnis auf einer Internet-Homepage verstößt nicht gegen die
Rechte des Inhabers einer eingetragenen Marke "Stadtinfo".
Landgericht Braunschweig,
Urteil vom 26. Januar 2000, 9 O 2705/99 - Stadtinfo
AG
Köln: "Netpack"
Die Verwendung eines
englischsprachiges Fachwort in nicht markenmäßiger Weise ist auch dann
nicht wettbewerbswidrig, wenn für diesen Begriff bereits ein
Markenschutz beantragt worden ist. Der Fahrlässigkeitsvorwurf, keine
vorhergehende Internet-Recherche durchgeführt zu haben, reicht allein
zur Begründung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne des § 1 UWG
nicht aus.
Amtsgericht Köln,
Urteil vom 25. Januar 2000, 131 C 150/99 -
netpack
OLG München:
"Intershopping"
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen
die Verwendung eines Domain-Namens unter der TLD „.com“ ist nicht etwa
wegen des markenrechtlichen Territorialitätsprinzips unzulässig. Die
gerichtliche Unterlassungsverfügung bezieht sich vielmehr lediglich auf
das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ist im Ausland nicht
vollstreckbar. Bei bestehender Waren- und Dienstleistungsidentität
besteht Verwechslungsgefahr zwischen „Intershop“ einerseits und „intershopping“
andererseits.
OLG München,
Urteil vom 20. Januar 2000, 29 U 5819/99 - Intershopping
LG Bremen:
Markenverletzung durch Provider (photo-dose.de)
Der Internet-Service-Provider ist jedenfalls dann
markenrechtlicher Störer, wenn sein Kunde für den Verletzten nicht
erreichbar ist. Er kann bei einer Markenverletzung durch den
Domain-Namen eines Kunden den Haftungsausschluss des § 5 Abs. 3 TDG
nicht für sich in Anspruch nehmen.
LG Bremen,
Urteil vom 13. Januar 2000, 12 O 453/99 -
photo-dose.de
LG Düsseldorf: "stadtkultur.net", "stadtkultur.com"
und "stadtkultur.org"
Leitsatz folgt demnächst.
LG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar
2000, 4 O 438/98 - stadtkultur
LG Frankfurt: "diaprog"
Das Auftauchen in den Ergebnissen
einer Suchmaschine bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten
Begriffs stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dies gilt auch dann,
wenn nicht nachgewiesen kann, dass der streitige Begriff auf der so
gefunden Seite oder in den Meta Tags überhaupt vorkommt.
Wer auf seiner Website Fremdprodukte
unter ihrer Marke zum Verkauf anbietet, hat auf Verlangen des
Markeninhabers dafür Sorge zu tragen, dass seine Seiten nirgendwo in
Suchmaschinen gefunden werden, wenn die Marke als Suchbegriff eingegeben
wird. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Marke zufällig in einem
Wort vorkommt, das auf der Website benutzt wird. Die Verpflichtung
besteht unabhängig davon, ob der Website-Betreiber die Eintragung in
einer Suchmaschine veranlasst hat.
Landgericht
Frankfurt, Urteil vom 14. Dezember 1999, 3/11 0 98/99 - diaprog
LG Magdeburg: "intersearch.de"
Die DENIC e.G. kommt bei der
Verletzung kennzeichen- und wettbewerbsrechtlicher Tatbestände durch die
Registrierung von Internet-Domains als Störer in Betracht und kann auf
Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Haftung ist aber auf grobe
und unschwer zu erkennende Verletzungen beschränkt. Die rechtskräftige
Entscheidung eines Domainstreits darf die DENIC e.G. allerdings nicht
abwarten, wenn das mit der Sache befasste Gericht schon zuvor auf die
Unzulässigkeit der Registrierung hinweist.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom
10. Dezember 1999, 36 O 61/99 -
intersearch.de
LG Duisburg: Domain
"kamp-lintfort.cty.de"
Die Benutzung des Wortes "kamp-lintfort"
als Bestandteil der Internetadresse "kamp-lintfort.cty.de" stellt einen
Gebrauch des Stadtnamens "Kamp-Lintfort" im Sinne des § 12 S. 1 Alt. 2 BGB
dar. Die als Gebrauch des Namens der Stadt anzusehende Verwendung der "third
level domain" "kamp-lintfort" durch die Beklagte geschieht auch unbefugt, da
die Beklagte zum einen nicht selbst Trägerin dieses Namens ist und ihr zum
anderen auch nicht aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder aufgrund
einer Gestattung durch die Klägerin das Recht zur Führung dieses Namens
zusteht.
Landgericht
Duisburg, Urteil vom 2. Dezember 1999, 8 O 219/99
- kamp-lintfort.cty.de
LG Köln: Domain "fahrplan.de"
Der Begriff "fahrplan" wird von den
Verkehrskreisen nicht ausschließlich der Deutschen Bahn AG zugeordnet.
Er ist marken- und namensrechtlich nicht geschützt. Zudem entstehen der
Bahn AG durch die Vergabe der Domain an einen anderen Betreiber
keinerlei Nachteile.
Landgericht Köln, Urteil vom 1. Dezember
1999, 31 O 513/99 - fahrplan.de
LG Düsseldorf:
Domain "t-box.de"
Ein Serienkennzeichen kann nicht
allein schon aus einem Einzelbuchstaben mit nachfolgendem Bindestrich
bestehen. Vielmehr bedarf es des Hinzutretens weiterer
unterscheidungskräftiger Elemente wie etwa einem Zusammenspiel von
Farben und Formgestaltung.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 26. November 1999, 38 O 89/99,
- t-box.de
Anmerkungen von RA Maas, Weinknecht
Rechtsanwälte
LG Bonn: Domain "katholisch.de"
Die katholische Kirche kann von einer
Privatperson die Herausgabe der Domain "katholisch.de" verlangen.
Landgericht
Bonn, Versäumnisurteil vom 12. November 1999, 7 C 154/99 - katholisch.de
LG Koblenz: Domain
"allesueberwein.de"
Der Domaininhaber, dem mit
einstweiliger Verfügung aufgegeben wurde, die Domain "alles-ueber-wein.de"
nicht mehr zu nutzen und auf die Adresse gegenüber der Vergabestelle zu
verzichten, verstößt nicht dadurch gegen das ihm aufgegebene Verbot,
dass er die Domain "allesueberwein.de" weiterhin nutzt. Internet-Nutzer
wissen, dass Punkte, Gedankenstriche und Schrägstriche in Domains von
entscheidender Bedeutung sind, weil Leerstellen in anderer Form nicht
sichtbar gemacht werden können.
Landgericht
Koblenz, Beschluss vom 27. Oktober 1999, 1 HO 125/99 -
allesueberwein.de
LG Memmingen:
Domain "paule.de"
Es besteht kein rechtlich
schützenswertes Interesse daran, den eigenen Spitznamen als
Second-Level-Domain verwenden zu dürfen. Die für den Erlass einer
einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit besteht auch dann
noch, wenn der Verfügungskläger seit Kenntnis von der Person des
Domain-Inhabers bis zum Anfang fast ein Jahr wartet, falls er zunächst
eine Marke beantragen muss, um eine gesicherte Rechtsposition zu
erlangen.
Landgericht
Memmingen, Urteil vom 27. Oktober 1999, 3 O 1024/99
- paule.de
LG Bochum: "Webspace"
Markenrechte sind nicht schon dadurch
verletzt, dass der markenrechtlich geschützte Begriff "WEBSPACE" als
Umschreibung für Speicherplatz im Internet benutzt wird. Da der Begriff
nicht als Domain-Namen oder in sonstiger Weise zu Werbezwecken verwandt
wurde, liegt keine markenrechtliche Nutzung vor. Wegen § 23 Ziff. 2
MarkenG kann daher keine Untersagung verlangt werden.
Landgericht
Bochum, Urteil vom 14. Oktober 1999, 14 0 120/99 - webspace
OLG München I: "buecherde.com"
Die Verwendung der Top Level Domain „.de“ in einer Firma
ist - anders als in einem Domain Namen - ungewöhnlich und kann einer i.Ü.
beschreibende Angabe außerhalb des Internet Kennzeichnungskraft
verleihen. Wird der auf diese Weise kennzeichnungskräftige
Firmenbestandteil von einem Konkurrenten in einer Second Level Domain
übernommen, liegt darin eine Verletzung des Firmenrechts.
OLG München,
Urteil vom 23. September 1999, 29 U 4357/99
- buecherde.com
BGH: "FACTS"
Der Zeitschriftentitel "FACTS" ist
unterscheidungskräftig, weil er keinen reinen Gattungsbegriff für
Zeitschriften darstellt. Er besitzt aber nur geringe
Kennzeichnungskraft. Eine Auflagenhöhe von 40.000 Exemplaren monatlich
reicht nicht aus, um vom einem bekannten Zeitschriftentitel zu
sprechen. Zeitschriftentitel sind in der Regel nur gegen eine
unmittelbare Verwechslung im engeren Sinne geschützt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. September 1999, I ZR 50/97, GRUR
2000, 504 - FACTS
LG Hamburg:
META-TAGS
Durch die Verwendung der geschäftlichen
Bezeichnung der Klägerin in den Meta-Tags der eigenen Website verletzt die
Beklagte deren Markenrechte.
Landgericht Hamburg,
Beschluss vom 13. September 1999, 315 O 258/99 - META-TAGS
LG Mannheim: "nautilus"
Die Verwendung eines Begriffs aus einer toten Sprache,
der keinen Bezug zu der vertriebenen Ware aufweist, hat wegen des
erheblichen Maßes an Abstraktion und Originalität eine durchschnittliche
Kennzeichnungskraft. Auch wenn der Begriff nur eine Sub-Domain
bezeichnet, so muss im Ergebnis Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2
MarkenG angenommen werden.
LG Mannheim,
Urteil vom 10. September 1999, 7 O 74/99 - nautilus
LG Paderborn:
Familiennamen-Domain
Eine Person, die eine ihrem Nachnamen
entsprechende Domain angemeldet hat, hat ebenso ein legitimes Interesse
an der Nutzung der fraglichen Domain wie ein Autohaus, dessen
Firmennamen aus einem Vornamen und einem Nachnamen mit dem GmbH-Zusatz
besteht. Da auf beiden Seiten ein legitimes Interesse an der Nutzung der
fraglichen Domain besteht, ist ausschlaggebend, wer die Domain zuerst
registriert hat. Demnach ist der Erstanmelder zur Freigabe der Domain
nicht verpflichtet.
Landgericht
Paderborn, Urteil vom 01. September 1999, 4 O 228/99 -
Familiennamen-Domain
OLG München: "Rolls
Royce"
Die Reservierung von Domain-Namen, welche als Wortbestandteil bekannte
Firmennamen enthalten, verstößt gegen § 12 BGB, sofern kein sachlicher
Bezug besteht.
OLG München,
Urteil vom 12. August 1999, 6 U 4484/98 - Rolls Royce
OLG München:
"tnet.", "t-net.de"
Durch die Verwendung einer Domain
können Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung erworben werden,
wenn die Domain entweder originäre Kennzeichnungskraft oder
Verkehrsgeltung erlangt hat. Der Verkehr muss außerdem in der
Verwendung der Domain eine besondere Bezeichnung im Sinne von § 5 Abs.
2 MarkG sehen.
Oberlandesgericht München,
Urteil vom 29. Juli 1999, 29 U 5973/99
- tnet.de, t-net.de
LG München I:
Domain "intershopping.com"
Die Antragstellerin hat einen
markenrechtlichen Anspruch nach § 14 Abs. 5 MarkenG aus ihrer am
21.03.1996 angemeldeten Marke "Intershop" glaubhaft gemacht. Nachdem die
Registrierung der Domain "intershopping.com" erst am 13.05.1996
erfolgte, hat die Antragstellerin prioritätsältere Kennzeichenrechte.
Landgericht
München I., Einstweilige Verfügung vom 23. Juli 1999, 9HK O 12244/99
- intershopping.com
LG Düsseldorf: "donline.de"
Eine Verwechslungsgefahr zwischen
der Klagemarke der Klägerin "T-Online" und der angegriffenen
Domainbezeichnung der Antragsgegnerin "donline" besteht nicht.
Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 1999, 34 0 56/99 - donline.de
OLG
Braunschweig: "defacto.de"
Der Begriff "defacto" ist als
Unternehmenskennzeichen für ein Unternehmen, das Marketingleistungen
anbietet, hinreichend unterscheidungskräftig. Eine Verwechslungsgefahr
zwischen Marketing- und Inkassodienstleistungen besteht allerdings nicht.
OLG Braunschweig,
Urteil vom 15. Juli 1999, 2 U 188/98 - defacto.de
LG Magdeburg: "foris.de"
Die Vergabestelle DENIC ist für namens-
und markenrechtliche Verstöße mitverantwortlich und kann neben dem
Domaininhaber nach den §§ 12 BGB, 5, 15 MarkenG als Störerin auf
Unterlassungen in Anspruch genommen werden, sobald sie im Rahmen einer
mündlichen Verhandlung davon erfahren hat, dass Namens- und Markenrechte
eines Dritten verletzt werden. Bereits das Reservieren einer Domain
begründet eine markenrechtliche Verletzungshandlung.
Landgericht
Magdeburg, Urteil vom 18. Juni 1999, 36 O 11/99 - foris.de
LG Köln:
Bindestrich in der Domain
Durch die bloße Verwendung eines
zusätzlichen Bindestrichs in einer Secondlevel-Domain wird die
Verwechslungsgefahr nicht ausgeräumt.
Landgericht Köln,
Urteil vom 10. Juni 1999, 31 O 55/99 - Bindestrich in der Domain
OLG Karlsruhe:
"badwildbad.com"
Auch die Verwendung einer com-Domain
(hier: "badwildbad.com") stellt gemäß §§ 12, 1004 BGB einen Eingriff in
das Namensrecht einer Gemeinde dar.
Oberlandesgericht
Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 1999, 6 U 62/99 - badwildbad.com
LG München: "Telco-Explorer"
Bei der Wahrnehmung des Begriffes "Telco-Explorer"
fällt die Beachtung des durchschnittlichen Verbrauchers vordringlich auf die
Bezeichnung "Telco" und nicht auf "Explorer". Daher ist eine
Verwechslungsgefahr des Begriffes mit der Marke "Explorer" nicht gegeben.
Landgericht
München, Urteil vom 25. Mai 1999, 9 HKO 850/99 - Telco-Explorer
OLG Hamburg: "Netlife"
Eine Verwechslungsgefahr besteht
zwischen Marke und Kennzeichen des Unternehmens "Netlife", das Software
zur Nutzung im Internet anbietet, und dem Titel "NET life" eines
Periodikums, dass sich an Internet-Nutzer wendet.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 6. Mai 1999, 3 U 244/98 -
Netlife
LG Hamburg: Animal Planet
Werbung im Internet stellt nur dann eine Verletzungshandlung im
territorialen Schutzbereich der verwendeten Marke dar, wenn die Homepage
über die bloße Möglichkeit der Abrufbarkeit im Inland auch einen
territorialen Inlandsbezug aufweist. Dieser Bezug kann in der
Top-Level-Domain ".de“ liegen.
Landgericht
Hamburg, Urteil vom 5. Mai 1999, 315 O 271/98 - Animal Planet
BPatG: "T-COM"
Die Marken "T-COM" und "Telekom" sind
verwechslungsfähig im Sinne von § 9 Abs.1 Nr. 2 MarkenG.
Bundespatentgericht, Beschluss vom 4. Mai 1999, 24 W (pat) 228/97
- T-COM
OLG München: "buecher.de"
Der Bezeichnung "buecher.de" kommt
keine namensmäßige Kennzeichnungskraft zu, da "Bücher" die einzig
mögliche Bezeichnung für derartige Produkte ist. Aus dem gleichen Grund
begründet die Verwendung des Domain-Namens "buecher.de" keinen
kennzeichenmäßigen Gebrauch.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22. April 1999, 29 W 1389/99
- buecher.de
LG Düsseldorf:
"infoshop.de"
Die Benutzung einer Internet-Adresse
kann nicht nur fremde Namens- und Kennzeichenrechte verletzen, sondern
solche auch begründen, sofern sie vom Verkehr als namensmäßige Bezeichnung
oder als besondere Bezeichnung eines Unternehmens aufgefasst wird.
Landgericht
Düsseldorf, Beschluss vom 20. April 1999, 4 O 101/99 - infoshop.de
OLG München: "shell.de"
Bei der Interessenabwägung
hinsichtlich der Eintragung und Nutzung einer Domain gebührt dem Inhaber
eines eine überragende Verkehrsgeltung aufweisenden
Unternehmenskennzeichens der Vorrang gegenüber einer Person gleichen
Namens. Die Umschreibung der Domain erfolgt Zug um Zug gegen Erstattung
der Registrierungsgebühren.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 25. März 1999, 6 U 4557/98 -
shell.de
LG München I:
"fnet.de"
Wer ausschließlich im Internet unter der
Domain "fnet.de" einen Wirtschafts- und Börseninformationsdienst anbietet,
der von einem "breiten Publikum in Anspruch genommen" wird, erwirbt allein
dadurch ein besonderes Unternehmenskennzeichen im Sinne des § 5 Abs. 2
MarkenG, dass sich gegenüber einer prioritätsjüngeren Marke durchsetzt.
Einer Bekanntheit im Sinne von Verkehrsgeltung bedarf es nicht.
Landgericht München
I, Urteil vom 4. März 1999, 17 HKO 18453/98 - fnet.de
LG Köln: "d-net.de"
Das Präfix "D-..." besitzt als reiner
Wortbestandteil in einer Marke keine Kennzeichnungskraft. Unter keinem
rechtlichen Gesichtspunkt besteht aus einer mit "D-..." beginnenden Marke
ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Reservierung oder Benutzung einer
das Präfix "D-..." enthaltenden Internet-Domain.
Landgericht Köln,
Urteil vom 25. Februar 1999, 28 O 216/98 - d-net.de
LG
Braunschweig: "stadtinfo.com"
Der Inhaber einer deutschen
Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "stadtinfo" kann dem Inhaber der
Domain "stadtinfo.com" die Benutzung der Adresse untersagen. Ob der
Wortbestandteil überhaupt kennzeichnungskräftig ist, kann im
Verfügungsverfahren nicht geklärt werden.
Landgericht
Braunschweig, Urteil vom 24. Februar 1999, 9 O 328/98 -
stadtinfo.com
OLG München:
"Webartist"
Die sich gegenüberstehenden Marken
"Artist" und "WebArtist" sind nicht verwechslungsfähig. Der Bestandteil
"Web" für die von der Antragsgegnerin in Anspruch genommenen Waren und
Dienstleistungen im Internet nicht rein beschreibenden Charakters, so dass
auch kein Anspruch aus § 14 Nr. 2 MarkenG besteht.
Oberlandesgericht
München, Beschluss vom 18. Februar 1999, 6 W 835/99 - WebArtist
LG Hamburg:
"welt-online.de"
Der markenrechtliche Schutz der
bekannten Marke "Die Welt" sowie der Titelschutz umfasst auch die
Berechtigung, einem Dritten die Benutzung der Domain "welt-online.de" zu
untersagen. Die Begriffe "Online" und "de" als Top-Level-Domain bleiben
als rein beschreibend unberücksichtigt.
Landgericht
Hamburg, Urteil vom 13. Januar 1999, 315 O 478/98 - welt-online.de
OLG Hamm: Dringlichkeit bei
Namensrechtsverletzungen
OLG Hamm, Urteil vom 12. Januar 1999, 4 U 199/98 -
Dringlichkeit.
LG
Düsseldorf: "klug-suchen.de"
Wer unter der Domain "klug-suchen.de"
eine Suchmaschine mit dem Titel "Klug Suchen" betreibt, kann von einem
unmittelbaren Konkurrenten verlangen, dass dieser es unterlässt, die
Domain "klugsuchen.de" für sein eigenes Angebot zu nutzen.
Landgericht
Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1999, 34 O 2/99 - klug-suchen.de.