Electronic Commerce
OLG Frankfurt/Main:
Zigarrenversteigerung
Ein Internet-Anbieter, der im Firmenspiegel einer Industrie- und Handelskammer
als Kleingewerbetreibender eingetragen ist und die im Internet angebotene Ware
mit einer Werbebeschreibung versieht, die einen professionellen Eindruck
vermittelt, handelt im geschäftlichen Verkehr. Dann gilt auch dann, wenn das
Angebot einen Gegenstand betrifft, der dem Anbieter nachweislich zu Weihnachten
geschenkt wurde (Streitwert: 8.000 €).
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss vom 2. Juni 2004, 6 W
79/04 - Zigarrenversteigerung
OLG Köln: Preislink
Ein Internet-Anbieter kann seiner aus § 1 Abs.1 S.1 PAngV folgenden Pflicht zur
vollständigen Angabe der Endpreise – vergleichbar einem Sternchenhinweis in der
Printwerbung – auch dadurch nachkommen, dass er die notwendigen Angaben auf
einer anderen Internetseite macht, zu der der Nutzer über einen einfachen Link
geführt wird (Streitwert: 50.000 €).
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07. Mai
2004, 6 U 4/04 – Preislink
BGH:
Beweislast bei Auto-Dialern
Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlussinhaber trägt das Risiko der
heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (so genannter
Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlussnutzer
unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer
herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke
des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).
Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. März 2004,
III ZR 96/03 -
Auto-Dialer
LG Düsseldorf:
Ebay-Bewertungen
Die Löschung einer eBay-Bewertung
kann dann durch einstweilige Verfügung verlangt werden, wenn sie
Tatsachenbehauptungen enthält, deren Unwahrheit offensichtlich ist.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar
2004, 12 0 6/04 – Ebay-Bewertungen
OLG Köln: Telefonnummer im
Web-Impressum
Eine Anbieterkennzeichnung nach § 6
TDG muss zwingend auch eine Telefonnummer enthalten, die bloße Angabe
einer Telefaxnummer reicht nicht aus.
OLG Köln,
Urteil vom 13. Februar 2004, 6 U 109/03 – Telefonnummer im
Web-Impressum.
AG Kehl: Handy aus zweiter Hand
Wer im Rahmen einer
Internet-Auktion gebrauchte Ware verkauft, hat entsprechende Angaben
zu machen, wenn diese aus zweiter Hand stammt. Der bloße Hinweis
darauf, dass die Ware defekt ist, reicht nicht aus.
Amtsgericht
Kehl, Urteil vom 16. September 2003, 4 C 290/03 - Handy aus
zweiter Hand
AG Gelsenkirchen: Darlegungspflicht
des Mehrwertdiensteanbieters
Der Anbieter einer
Mehrwertdienstleistung, die über einen Dialer abgerechnet wird, muss
im Zahlungsprozess konkret darlegen, welche Dienstleistung er erbracht
hat. Einen Anscheinsbeweis dafür, dass ein Dialer ordnungsgemäß
gearbeitet hat und die jeweiligen Verbindungen willentlich durch den
Nutzer hervorgerufen wurden, gibt es nicht.
Amtsgericht
Gelsenkirchen, Urteil vom 19. August 2003, 14 C 38/03 -
Darlegungspflicht des Mehrwertdiensteanbieters
LG Kleve:
Informationspflichten beim Fernabsatz
Die notwendigen Informationen beim Fernabsatz können auch über
elektronische Medien (Diskette, CD-ROM, E-Mail) zur Verfügung gestellt werden.
Ein Bereithalten lediglich auf der Website des Unternehmers reicht nicht aus.
Landgericht Kleve, Urteil vom 22. November 2002, 5 S 90/02,
NJW-RR 2003, 196 -
Informationspflichten beim Fernabsatz
BGH: Haftung für
Kreditkartenmissbrauch
Kartenakzeptanzverträge zwischen Kreditkartenunternehmen und
E-Commerce-Treibenden sind abstrakte Schuldversprechen, kein Forderungskauf.
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im beleglosen
Abrechnungsverfahren vorsieht, dass das Risiko eines Missbrauchs von
Kreditkartendaten alleine vom Vertragsunternehmen getragen werden
soll, sind unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. April 2002,
XI ZR 375/00 -
Haftung für Kreditkartenmissbrauch
AG Bad Iburg:
Versendung beim Internethandel
Der Verkäufer einer Ware wird im
Internethandel erst von seiner Leistungspflicht frei, wenn beim
Versendungskauf die ordentliche Übergabe an ein Versandunternehmen
durchgeführt wurde.
Amtsgericht
Bad Iburg, Urteil vom 11. Januar 2002, 4b C 1028/01 -
Versendung beim Internethandel
OLG München:
Belieferungspflicht für Internet-Vertrieb
Es verstößt gegen
§ 20 Abs. 2, 1 GWB, wenn ein marktstarker Hersteller von
Spitzenkosmetika, der diese in einem selektiven
Einzelhandelsvertriebssystem vertreibt, die Zulässigkeit des
Vertriebs im Internet nur seinen vertraglich an ihn gebundenen
»Depositären« gestattet.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 6.
Dezember 2001, U (K) 3338/01, CR 2002, 367 -
Belieferungspflicht
OLG Hamburg:
Einkaufsgutscheine für Internet-Versandhandel
Auch nach Wegfall
des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung ist es wettbewerbswidrig,
an Gewerbetreibende Einkaufsgutscheine im Wert von 30,00 DM ab einem
Bestellwert von 100,00 DM zu versenden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.
November 2001, 5 U 111/01, CR 2002, 370 - Einkaufsgutscheine
BGH: Online-Auktionen
Durch Internetauktionen können wirksame Verträge zustandekommen.
BGH, Urteil vom
7. November 2001, VIII ZR 13/01 - Internet-Auktion VI
Durch diese Entscheidung wird das
Urteil des OLG
Hamm vom 14. Dezember 2000, 2 U 58/00, CR 2001, 117 - Internet-Auktion III
bestätigt.
OLG Dresden:
Widerrufsrecht beim Internet-Kauf
Der Ausschluss des Widerrufsrechts eines Internet-Kunden für besondere
Hardware-Speicher-Medien verstößt gegen § 3 Abs. 2 S. 1 FernAbsG. Eine
solche Regelung in den AGB des Internet-Händlers ist daher insgesamt
unwirksam.
OLG Dresden,
Urteil vom 23. August 2001, 8 U 1535/01 - Widerrufsrecht bei
Internet-Kauf
LG
Bonn: Beweislast bei Online-Auktionen
Bei Internet-Auktionen trägt der
Verkäufer die Beweislast dafür, dass ein Vertrag wirksam geschlossen
wurde. Der Beweis des ersten Anscheins spricht nicht dafür, dass
derjenige, dem ein Passwort zugeteilt wurde, auch derjenige ist, der
das Passwort zur Abgabe eines Angebots verwendet hat.
Landgericht Bonn, Urteil vom 7.
August 2001, 2 O 450/00, CR 2002, 293 - Beweislast bei
Internet-Auktionen
LG Itzehoe:
Schadensersatz beim Onlinebanking-Vertrag
Es begründet einen Schadensersatzanspruch aus positiver
Vertragsverletzung des Online-Bankingvertrages, wenn aufgrund eines
Systemfehlers die Verfügungsgewalt über zuvor erworbene Aktien
verloren geht, obwohl der Kunde zu diesem Zeitpunkt bereits die
Verfügungsgewalt über den Kaufpreis verloren hatte.
Landgericht
Itzehoe, Urteil vom 10. Juli 2001, 1 S 92/01 - Schadensersatz
beim Onlinebanking-Vertrag
AG Bielefeld:
Betrug bei Online-Auktionen
Derjenige, der eine Zahlung für den Kauf eines PC erhält, muss diese
im Falle einer Nichtlieferung auch dann herausgeben, wenn angeblich
beide Parteien von einem Dritten über das Zustandekommen des Vertrages
und die Person der Parteien getäuscht wurden.
Amtsgericht
Bielefeld, Urteil vom 5. Juni 2001, 5 C 1126/00
- Internet-Auktion V
LG Stuttgart:
Internet-Apotheke
Betreibt eine "Internet-Apotheke" einen Versandhandel mit
Arzneimitteln, dann kommt eine Untersagung des Versandhandels dann
nicht in Betracht, wenn das Lager, von welchem aus die Bestellungen
ausgeliefert werden, einem anderen Unternehmen gehört. Anders wäre der
Fall nur dann zu beurteilen, wenn es sich bei diesem Lager um ein "outgesourctes"
Auslieferungslager der "Internet-Apotheke" handelt.
Landgericht
Stuttgart, Urteil vom 4. Januar 2001, 17 O 548/00 -
Internet-Apotheke III
OLG
Hamm: Online-Auktionen
Internet-Auktionen sind Verkäufe gegen Höchstgebot, nicht
Versteigerungen dar. Mit dem Einstellen seines Angebots gibt der
Verkäufer regelmäßig bereits ein verbindliches Vertragsangebot ab,
dass vom Käufer durch die Abgabe des letzten Gebots angenommen wird.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14. Dezember
2000, 2 U 58/00, CR 2001, 117 - Internet-Auktion III
Vorinstanz: Landgericht Münster, Urteil vom 21. Januar 2000, 4
O 424/99
LG
Frankfurt/Main: Internet-Apotheke
Der Onlinevertrieb von Arzneimitteln über das Internet von den
Niederlanden nach Deutschland ist mit den §§ 43 I und 73 I AMG nicht
vereinbar. Die Ausnahmevorschrift des § 73 II Ziff. 6 AMG ist nicht
einschlägig, da der Versandhandel berufs- oder gewerbsmäßig erfolgt.
Außerdem verstößt der Versandhandel gegen die §§ 8 Abs. 2 Alt. 2, 3 a
und 10 HWG. Das Online-Versandhandelsverbot für Arzneimittel stellt
kein Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs gem. Artikel
28 EGV dar.
Landgericht
Frankfurt/Main, Urteil vom 9. November 2000, 2/3 O 366/00 -
Internet-Apotheke II
LG
Berlin: Internet-Apotheke
Die Ausnahmevorschrift des § 73 II Nr. 6 a AMG
deckt als Ausnahmevorschrift zu § 43 I AMG die Bestellung von
Arzneimitteln im World-Wide-Web, wenn diese Arzneimittel über ein
Bestellformular geordert werden können, so daß der Betrieb einer
derartigen Internetapotheke nicht als gegen diese Norm verstoßend
untersagt werden kann (Widerspruch zu LG
Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2000, 2/3 O 366/00).
Ein Verstoß gegen das Tatbestandsmerkmal des § 73
II Nr. 6 a AMG "ohne gewerbs- und berufsmäßige Vermittlung" kann bei
gemeinschaftsrechtskonformer enger Auslegung des Begriffes der
"Vermittlung" nicht angenommen werden. Eine weite Auslegung des
Begriffes "Vermittlung" würde die durch Art. 28 EGV garantierte
Warenverkehrsfreiheit unangemessen einschränken.
Auch verstößt der Betrieb einer Internet-Apotheke
via Bestellformular im World-Wide-Web nicht gegen § 8 II 2. Alt. HWG.
Vielmehr sind die im Bestellformular enthaltenen Angaben für den
Betrieb eines Internet-Versandhandels unerläßlich, da eine
Internetapotheke sonst überhaupt nicht betrieben werden kann. Unter
solchen Umständen würde das Werbeverbot des § 8 II HWG eine Maßnahme
gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i.S.d.
Art 28 EGV darstellen und somit gegen Europäisches
Gemeinschaftsrecht verstoßen.
Landgericht Berlin, Urteil
vom 7. November 2000, 16 O 448/98 - Internet-Apotheke I
LG
Münster: Online-Auktionen
Das Gebot, das im Rahmen einer Online-Auktion den Zuschlag erhält, führt noch nicht zu einem Vertragsabschluss. Vielmehr bedarf es der Vertragsannahme durch den
Anbieter der versteigerten Ware.
Landgericht Münster, Urteil vom 21. Januar 2000, 4
O 424/99
Aufgehoben durch Oberlandesgericht
Hamm, Urteil vom 14. Dezember 2000, 2 U 58/00, CR 2001, 117
-
Internet-Auktion III
AG Ulm: Virtuelles Kaufhaus
Der Vertrag eines Internet Providers, der ein virtuelles Kaufhaus
betreibt, mit Anbietern, die in diesem Kaufhaus einen Shop unterhalten
wollen, ist als Dauerschuldverhältnis mit dienstvertraglichem Charakter
zu qualifizieren.
Dieses Dauerschuldverhältnis kann fristlos bei Vorliegen eines
wichtigen Grunds gekündigt werden. Ein solcher Grund liegt unter
anderem dann vor, wenn eine Verbindung zur Homepage des Shop-Betreibers
nur hergestellt werden kann, wenn der Kunde die vom Provider versandten
Cookies akzeptiert und diese Cookies nicht für das Angebot des
Providers erforderlich sind.
Amtsgericht Ulm,
Urteil vom 29. Oktober 1999, 2 C 1038/99
- Virtuelles
Kaufhaus
LG Nürnberg-Fürth: Online-Broking
Ein Online-Broker-Unternehmen haftet dem Kunden auf
Schadenersatz, wenn die sofortige Durchführung einer Kunden-Order zum
Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von dem Broker-Unternehmen
zu vertretenden Umstands unmöglich geworden ist.
Landesgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19. Mai
1999, 14 O 9971/98 (rechtskräftig)
- Online-Broking
LG Hamburg: Handhabung einer Domain nach Vertragsbeendigung
Ein Provider ist nicht berechtigt, eine Domain nach Beendigung eines
Vertrages mit dem Domaininhaber an einen Dritten zu veräußern.
LG Hamburg, Beschluss vom 28. Januar 1999, 315 O 43/99, MMR 1999, 624
-
Vertragsbeendigung
LG Frankfurt/Main: Anspruch auf
Domain-Registrierung
Die DENIC e.G. ist ein marktbeherrschendes Unternehmen i.S.d. § 22 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Sie ist deshalb verpflichtet, eine noch nicht vergebene Domain an einen nutzungswilligen
Interessenten zu vergeben.
Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 14. Oktober 1998, 2/06 O
283/98 - ambiente.de
OLG Frankfurt/Main: Kein Anspruch auf bestimmte Anbieterkennung
Ein T-Online-Anbieter hat gegen den Online-Dienst keinen Anspruch auf Zuteilung einer
bestimmten Anbieterkennung.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 10. Februar 1998, 11
U (Kart) 40/97 - *WWW#
LG Aachen: Btx-Sex nicht sittenwidrig
Der Inhaber eines
Btx-Anschlusses muss beweisen, dass eine überhöhte Gebührenforderung nicht von ihm
veranlasst wurde. Kommunikation mit sexuellem Inhalt via Btx ist nicht sittenwidrig.
Landgericht Aachen, Urteil vom 31. Oktober 1996, 8 O 244/96
Btx-Sex
LG München I: Verträge mit CompuServe
Vertragspartner der
deutschen CompuServe-Teilnehmer ist die CompuServe, Inc., in Ohio, nicht die CompuServe
GmbH in Unterhaching. Die CompuServe GmbH ist auch nicht Verwenderin der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Dienstes im Sinne des AGB-Gesetze
Landgericht München I, Urteil vom 19. September 1996, 21 O 5002/96
CompuServe-AGB
LG Bad Kreuznach: Verträge in T-Online
Es besteht eine Vermutung
dafür, dass Abrechnungen über kostenpflichtige Dienstleistungen in T-Online richtig
sind. Der Anschlussinhaber muss deshalb bei einer seiner Ansicht nach überhöhten
Abrechnung beweisen, dass sein Anschluss missbraucht wurde.
Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom
30. Juli 1996, 1 S 82/96, CR 1997, 215 - T-Online-Verträge
LG Osnabrück: Sexgespräche über Btx
Btx-Teilnahmebedingungen sind
bereits dann wirksam vereinbart, wenn sie aus dem Eingangsmenü abgerufen werden können.
Kommunikation über sexuelle Inhalte über Btx ist nicht sittenwidrig, weil es am
unmittelbaren körperlichen Kontakt fehlt.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 10. November 1995, 2 O 60/94
Btx-Sexgespräche II
OLG Köln: Sexgespräche über Btx
Aus dem Gesichtspunkt der Anscheinsvollmacht haftet derjenige für
entstandene Nutzungsgebühren, der von seinem Btx-Anschluß
kostenpflichtige Programme abruft, wenn der Anbieter dem Teilnehmer die
Möglichkeit verschafft hat, durch ein persönliches Kennwort den
unbefugten Zugriff Dritter auszuschließen.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom
30. April 1993, 19 U 134/92, NJW-RR 1994, 177 - Btx-Sexgespräche
I
LG Freiburg: Einbeziehung von Bildschirm-AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen, die am Bildschirm dargestellt werden, werden nur dann
Vertragsinhalt, wenn es sich um relativ kurze Texte handelt, die klar gegliedert sind und
sich problemlos abrufen lassen.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 7. April 1992, 9 S 139/90, NJW-RR 1992, 1018
Bildschirmtext-AGB III
LG Ravensburg: Vertragschluss per Btx
Wird mit der einem
Btx-Teilnehmer zugeteilten Benutzerkennung elektronisch ein Angebot abgegeben, so obliegt
es dem Inhaber des Btx-Anschlusses nachzuweisen, dass die Erklärung nicht von ihm stammt.
Wer seinen Computer so einrichtet, dass Angestellte über den Btx-Anschluß
Willenserklärungen abgeben können, ohne zuvor ein Passwort eingeben zu müssen, haftet
für diese Erklärungen nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht.
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 13. Juni 1991, 2 S 6/91, NJW-RR 1992, 111
LG Bielefeld: Einbeziehung von Bildschirm-AGB
Ein Anbieter, der in
Btx kostenpflichtige Seiten zum Abruf bereithält, muss jedenfalls auf die finanziellen
Folgen eines Seitenabrufs am Bildschirm deutlich hinweisen, um dem Kunden eine
überschlägige Abwägung zu ermöglichen; hinsichtlich der übrigen Allgemeinen
Bestimmungen reicht ein Hinweis auf die an anderer Stelle im Btx-Angebot abgelegten AGB
unter Umständen aus.
Landgericht Bielefeld, Urteil vom 20. Februar 1990, 18 S 295/89, NJW-RR 1991, 1145
Bildschirmtext-AGB II
AG Kassel: Einbeziehung von Bildschirm-AGB
Für die Einbeziehung von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag reicht es aus, dass wegen eines Teils der
AGB von einer Btx-Seite auf eine andere verwiesen wird.
Amtsgericht Kassel, Urteil vom 16. Februar 1990, 81 C 5096/89
Bildschirmtext-AGB I