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murmeln.jpg (16190 Byte) Aktuelle Entscheidungen

LG Bochum: "Webspace"(30.11.99)

Markenrechte sind nicht schon dadurch verletzt, dass der markenrechtlicht geschützte Begriff "WEBSPACE" als Umschreibung für Speicherplatz im Internet benutzt wird. Da der Begriff nicht als Domain-Namen oder in sonstiger Weise zu Werbezwecken verwandt wurde, liegt keine markenrechtliche Nutzung vor. Wegen § 23 Ziff. 2 MarkenG kann daher keine Untersagung verlangt werden.

Landgericht Bochum, Urteil vom 14. Oktober 1999, 14 0 120/99 - webspace

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LG Hamburg: META-TAGS(30.11.99)

Durch die Verwendung der geschäftlichen Bezeichnung der Klägerin in den Meta-Tags der eigenen Website verletzt die Beklagte deren Markenrechte.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13. September 1999, 315 O 258/99 - META-TAGS

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OLG Hamburg: "Netlife"(30.11.99)

Eine Verwechslungsgefahr besteht auch zwischen Marke und Kennzeichen des Unternehmens "Netlife", das Software zur Nutzung im Internet anbietet, und dem Titel "NET life" eines Periodikums, dass sich an Internet-Nutzer wendet.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 6. Mai 1999, 3 U 244/98, MMR 1999, 606 - Netlife

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LAG Schleswig-Holstein: Kündigung wegen beleidigender Website (30.11.1999)

Das private Verbreiten von beleidigenden und herabsetzenden Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber im Internet stellt eine Störung des Betriebsfriedens dar und berechtigt zu einer Kündigung.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 1998, 2 Sa 330/98 - Kündigung wegen Website

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OLG Düsseldorf: Verwendung von Frames(30.11.1999)

Einzelne Webseiten und die ihnen zugrundeliegende Auswahl und Anordnung von Daten genießen keinen Schutz als Datenbankwerke gemäß §§ 4 Abs. 2, 87a ff. UrhG und sind auch keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Wer Webseiten ins Internet stellt, muß mit Verweisen (Links) rechnen und ist grundsätzlich hiermit einverstanden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 1999, 12 O 347/98 - Frames II

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LG Bonn. Virtuelles Hausrecht im Chat(30.11.1999)

Einem Betreiber eines kostenlosen Chats steht kein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB gegen einen Teilnehmer zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht dargelegt werden kann, dass der Teilnehmer die Chat-Software rechtswidrig nutzt. Nur in diesem Fall wäre das von ihr ausgesprochenen Nutzungsverbot zu Recht erfolgt.

Landgericht Bonn, Urteil vom 16. November 1999, 10 O 457/99 - Hausrecht im Chat

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LG Essen: Pfändung von Domains (30.11.1999)

Domains stellen auch einen wirtschaftlichen Wert dar und sind pfändbar. Es handelt sich bei einer Domain um ein Rechtsinstitut sui generis, vergleichbar etwa einer Lizenz.

Landgericht Essen, Beschluss vom 22. September 1999, 11 T 370/99 - Pfändung von Domains

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OLG Hamburg: Online-Casino (30.11.99)

Ein Provider ist gem. § 1 UWG als (Mit-) Störer zu Unterlassung verpflichtet, wenn er der Aufrechterhaltung eines wettbewerbswidrigen Zustandes mitwirkt, indem er einen Domain-Name-Server für den Betrieb eines in Deutschland nicht genehmigten Intemet-Glücksspiels unterhält und als Ansprechpartner des Domaininhabers gegenüber der Registrierungsstelle InterNIC, z.B. als „technical contact" oder „billing contact" zur Verfügung steht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glückspiels hatte und ihm die Beendigung des Zugriffs auf das Casino zumutbar und möglich war.

Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 4. November 1999, 3 U 274/98 (315 O 318/98) - Online-Casino

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AG Kiel: Zulässigkeit von E-Mail-Werbung (30.11.99)

Das unverlangte Zusenden von E-Mail-Werbung an Verbraucher ist (bislang) nicht verboten. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich weder aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB noch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 10 der Fernabsatzrichtlinie (FARL). Das unverlangte zusenden von Werbe-E-Mails ist auch kein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30. September 1999, 110 C 243/99 - E-Mail- Werbung VI

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LG Köln: Domain "hauptbahnhof.de"  (30.11.99)

Der Begriff "Hauptbahnhof" ist von der Klägerin und von Ihrer Rechtsvorgängerin geprägt worden und wird zwangsläufig mit dem Angebot der Deutschen Bahn verbunden. Aus diesem Grund wird ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil des angesprochenen Publikums die Domain der Deutschen Bahn zugeordnet und unter dieser Internet-Adresse Informationen und Angebote der Klägerin und der mit ihr konzernverbundenen Gesellschaften erwartet.

Landgericht Köln, Urteil vom 23. September 1999, 31 O 522/99 - hauptbahnhof.de

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OLG Hamburg: mitwohnzentrale.de(09.11.99)

Die Verwendung der Domain "mitwohnzentrale.de" ohne unterscheidungskräftige Zusätze stellt eine nach § 1 UWG wettbewerbswidrige Behinderung eines Mitbewerbers dar. Ein nicht unerheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise verschafft sich den Zugang zu Websites nicht durch Suchmaschinen, sondern durch die Direkteingabe der Internet-Adresse. Dieser Wettbewerbsvorsprung ist nicht durch Leistung begründet und daher unlauter.

Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Juli 1999, 3 U 58/98 (nicht rechtskräftig) mit Anm. Strömer -  mitwohnzentrale.de

Anmerkung: Gegen das Urteil wurde Revision beim BGH eingelegt.

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