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Netzanwalt: "Das kleine 1x1"

Rechtsanwalt Tobias H. Strömer

 

1x1 des Electronic Commerce

Was Sie bei Bestellung im Internet beachten sollten

Grundlage allen elektronischen Handels sind Geschäfte per E-Mail. Diese sind – in aller Regel – wirksam. Eine Unterschrift ist hierbei ebenso wenig notwendig wie bei der mündlichen Bestellung oder der per Telefax oder Telefon. Mindest-Anforderung sollte jedoch eine Antwort-Mail des Anbieters sein, die alle wichtigen Daten der Bestellung noch einmal aufführt. (Das entspricht auch dem aktuellen Entwurf der Fernabsatz-Richtlinie der EU). Besser wäre natürlich noch eine Auftragsverfolgung, mit der der Kunde sehen kann, was gerade mit seinem Auftrag passiert. Der Site-Betreiber sollte sich möglichst exakt identifizieren – z.B. bei einer GmbH mit Register-Nummer (HR B 08/15 AG Düsseldorf) – und dem Geschäftsführer. Leistung (z.B. Titel und Anzahl der Bücher) und Gegenleistung (Geldbetrag) sollten möglichst klar beschrieben sein. Sofern der Anbieter AGB verwendet, muss der Kunde diese ohne Aufwand einsehen können (ob er es auch tut ist völlig unerheblich). In den AGB dürfen keine Überraschungen, insbesondere keine weiteren Verpflichtungen des Kunden, enthalten sein.

 

1x1 der Domain-Registrierung

Was Sie bei der Registrierung einer Domain beachten sollten

Spätestens der Preissturz bei den "de-Domains" führt dazu, dass die Domain für Jedermann Realität geworden ist. Rein technisch kann man jede Domain erhalten, die noch nicht vergeben ist. Dabei sollten aber einige Grundregeln unbedingt beachtet werden. So sollten Sie die Finger von bekannten Namen und Produkten lassen, auch wenn sich das Unternehmen lange nicht um die entsprechenden Begriffe gekümmert hat. Besonders bei bekannten Sportlern hat sich zudem leider eine Abmahn-Manie eingebürgert, die extrem teuer werden kann. Dies gilt auch für alle "ähnlichen" Domains, etwa mit/ohne Bindestrich. Privatleuten ist in jedem Fall zu empfehlen, Vor- und Zunamen zu registrieren. Damit ist die Chance einer Kollision mit gleichnamigen Unternehmen oder Marken-Inhabern (nahezu) ausgeschlossen. Zudem sind dann die Chancen, die Domain behalten zu dürfen, extrem gut. Jeder, der noch "Jugendsünden" im Schrank hat, sollte auf die Domains mittels eines Close-Befehls verzichten. Bei der DENIC direct bekommt man hierzu "Domain-Löschungsaufträge", mit denen man sich schnellstmöglich von den vermeintlichen Schnäppchen trennen kann.

 

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