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Unser Tipp:
DISPUTE-Einträge.
Wer verhindern will, dass eine Wunsch-Domain, die
für einen anderen registriert ist, während eines laufenden Streits klammheimlich
auf einen Dritten übertragen wird, kann bei der DENIC e.G. nach § 3 Abs. 3 der
DENIC-Registrierungsbedingungen einen Antrag auf Vornahme eines DISPUTE-Eintrags
stellen. Die Registrierungsstelle belässt die Domain dann zwar dem aktuellen
Inhaber, verbietet ihm aber jede Verfügung über die Domain. DISPUTE-Anträge
werden regelmäßig innerhalb von zwei Wochen kostenlos bearbeitet. Die DENIC e.G.
nimmt DISPUTE-Einträge nur dann vor, wenn der Antragsteller in einem Formular
versichert, dass er bessere Rechte an einer Adresse besitzt als der derzeit
eingetragene Inhaber. Hierzu muss er in der Regel einen Handelsregisterauszug
und/oder eine Markenurkunde vorlegen. Zudem muss er die Registry von allen
etwaigen Schadensersatzansprüchen des Domain-Inhabers ausdrücklich freistellen.
Die Sperre wird zunächst ein Jahr aufrechterhalten, kann dann aber verlängert
werden, wenn die Zeit für eine gerichtliche Entscheidung des Streits nicht
ausreichte. Die Eintragung ist (bislang) kostenfrei und erfolgt innerhalb
weniger Stunden nach Eingang des Antrags.
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Rechtsanwalt Tobias H. Strömer
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