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netlaw.de
Januar /
Februar 2002
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Der Newsletter zur Website
Ein Service der Kanzlei
Strömer
Rechtsanwälte
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Unser Tipp:
Anwaltliche
Erstberatung. Wer mit dem Gedanken
spielt, beim Anwalt "nur mal eben" telefonisch anzufragen, ob ein
beabsichtigter Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, sollte wissen, dass auch
solche Fragen nach den Erfolgsaussichten in aller Regel abgerechnet werden. Auch
die telefonische Rechtsauskunft löst Gebühren nach der
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) aus. Die Gebühr richtet sich - wie
üblich - nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Bei wettbewerbsrechtlichen
Problemen im Internet setzen die Gerichte diesen Gegenstandswert häufig bei
25.000 € an, bei markenrechtlichen Domainstreitigkeiten bei 50.000 €. Die bei
einer Erstberatung geschuldete Höchstgebühr (180 € zzgl. Auslagen und
Mehrwertsteuer =) 232 € ist bei solchen Streitwerten fast immer
erreicht!
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Aktuelle Entwicklungen
Aktuelle
Entscheidungen
Anmerkung zur
BGH-Entscheidung "mitwohnzentrale.de"
Rechtsanwalt Michael Terhaag
"C im Kreis" und "R im Kreis" - Zu
Copyrightvermerken und Markenschutzhinweisen
Rechtsanwältin Ute Rossenhövel
    
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STRÖMER RECHTSANWÄLTE, Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf, Tel.:
(0211) 15 92 32-00
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