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netlaw.de
November / Dezember 2001
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Der Newsletter zur Website
Ein Service der Kanzlei
Strömer
Rechtsanwälte
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Unser Tipp:
Domain-Sammler.
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass
ein Domain-Übertragungsanspruch dann nicht besteht, wenn ein Domain-Sammler gar
nicht daran denkt, die Domain dem Namensinhaber zu verkaufen. Das gelte
jedenfalls dann, wenn es sich um eine generische Domain handelt, die durchaus
auch in einer Weise verwendet werden kann, die Kennzeichenrechte eines anderen
nicht verletzt. Im entschiedenen Fall, hatte einer der bekanntesten deutschen
Domain-Sammler die Domain „alte.de“ registriert und sah sich der Klage eines
Namensinhabers ausgesetzt. Nicht das Domain-Sammeln ist damit unzulässig,
sondern nur der Vermarktungsversuch gerade gegenüber einem besser Berechtigten.
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Aktuelle Entwicklungen
Aktuelle
Entscheidungen
Anmerkung
zur Entscheidung "champagner.de"
Rechtsanwalt Anselm Withöft
Anmerkung zur
BGH-Entscheidung "ambiente.de"
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer
Kopierschutz bei Audio-CDs zulässig?
Rechtsreferendar Holger Gaspers
    
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(0211) 15 92 32-00
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