___________________________________

netlaw.de

STRÖMER RECHTSANWÄLTE

_____________________________________
 

 

netlaw.de

November / Dezember 2001

Der Newsletter zur Website

Ein Service der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte

Unser Tipp:

Domain-Sammler. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Domain-Übertragungsanspruch dann nicht besteht, wenn ein Domain-Sammler gar nicht daran denkt, die Domain dem Namensinhaber zu verkaufen. Das gelte jedenfalls dann, wenn es sich um eine generische Domain handelt, die durchaus auch in einer Weise verwendet werden kann, die Kennzeichenrechte eines anderen nicht verletzt. Im entschiedenen Fall, hatte einer der bekanntesten deutschen Domain-Sammler die Domain „alte.de“ registriert und sah sich der Klage eines Namensinhabers ausgesetzt. Nicht das Domain-Sammeln ist damit unzulässig, sondern nur der Vermarktungsversuch gerade gegenüber einem besser Berechtigten.

Aktuelle Entwicklungen

Aktuelle Entscheidungen

Anmerkung zur Entscheidung "champagner.de"
Rechtsanwalt Anselm Withöft

Anmerkung zur BGH-Entscheidung "ambiente.de"
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer

Kopierschutz bei Audio-CDs zulässig?
Rechtsreferendar Holger Gaspers

 

smblueline pictureZurück zur StartseiteSeitenanfangSeitenendenetlaw.deblueline picture

© 2001 und Anbieter i.S.d. MDStV: STRÖMER RECHTSANWÄLTE, Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf, Tel.: (0211) 15 92 32-00  

____________________________________________________________________________________________________
 

© 1997-2007 und Anbieter: Strömer Rechtsanwälte, Duisburger Straße 9, 40477 Düsseldorf.