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Provider
als Prügelknaben? - Anhörung in Düsseldorf
Der Düsseldorfer Regierungspräsident
will Internet-Zugangs-Provider in ganz Nordrhein-Westfalen per Verfügung
verpflichten, den Internet-Zugang zu ausländischen Websites zu
sperren, die gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Im Rahmen des
gesetzlich vorgesehenen Verfahrens fand dazu am 13. November 2001 in
Düsseldorf eine Anhörung statt. Erschienen waren etwa 90
betroffene Provider und deren juristischen Interessenvertreter. Die
Anwesenden äußerten erhebliche Bedenken hinsichtlich der
technischen Umsetzbarkeit der Vorstellung der Bezirksregierung.
Zudem wurde die rechtliche Zulässigkeit der drohenden Verfügung
und die Zumutbarkeit der Folgen der Betroffenen in Frage gestellt.
Gleichwohl ist abzusehen, dass die angekündigten Bescheide in den nächsten
Wochen erlassen werden.
Rechtsanwalt Strömer aus der Düsseldorfer
Medienrechtskanzlei Strömer Rechtsanwälte rät dringend dazu,
gegen solche Verfügungen Widerspruch zu erheben. Fraglich sei
schon, ob es sich bei reinen Internet-Zugangs-Providern überhaupt
um Anbieter im Sinne des Mediendienstestaatsvertrages handelt. Nur für
solche gelte das Gesetz nämlich. Darüber hinaus erlaube der
Mediendienstestaatsvertrag den Erlass einer Sperrungsverfügung nur
dann, wenn die Sperrung für den Provider technisch möglich und
zumutbar ist. „Man stelle sich einmal das Szenario vor, dass ein
Access-Provider wohlmöglich täglich aufgefordert wird, Hunderte
von Seiten mit verbotenen Inhalten zu sperren und ebenso viele mit
zwischenzeitlich zulässigem Content zu entsperren!“, so Strömer.
„Hier müssen Provider einmal mehr als Prügelknaben herhalten und
das bislang auch nur in Nordrhein-Westfalen“.
Sollte
es tatsächlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, wird
das letzte Wort dem Bundesverwaltungsgericht vorbehalten sein. Bis
eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden allerdings
voraussichtlich noch Monate vergehen.
    
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