___________________________________

netlaw.de

STRÖMER RECHTSANWÄLTE

_____________________________________
 

 

 netlaw.de          Der Newsletter zur Website

  November / Dezember 2001                               Ein Service der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte

Aktuelle Entwicklungen

bullet

Provider als Prügelknaben?

smblueline pictureZurück zur StartseiteSeitenanfangSeitenendenetlaw.deblueline picture

 

Provider als Prügelknaben? - Anhörung in Düsseldorf

Der Düsseldorfer Regierungspräsident will Internet-Zugangs-Provider in ganz Nordrhein-Westfalen per Verfügung verpflichten, den Internet-Zugang zu ausländischen Websites zu sperren, die gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens fand dazu am 13. November 2001 in Düsseldorf eine Anhörung statt. Erschienen waren etwa 90 betroffene Provider und deren juristischen Interessenvertreter. Die Anwesenden äußerten erhebliche Bedenken hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit der Vorstellung der Bezirksregierung. Zudem wurde die rechtliche Zulässigkeit der drohenden Verfügung und die Zumutbarkeit der Folgen der Betroffenen in Frage gestellt. Gleichwohl ist abzusehen, dass die angekündigten Bescheide in den nächsten Wochen erlassen werden.

Rechtsanwalt Strömer aus der Düsseldorfer Medienrechtskanzlei Strömer Rechtsanwälte rät dringend dazu, gegen solche Verfügungen Widerspruch zu erheben. Fraglich sei schon, ob es sich bei reinen Internet-Zugangs-Providern überhaupt um Anbieter im Sinne des Mediendienstestaatsvertrages handelt. Nur für solche gelte das Gesetz nämlich. Darüber hinaus erlaube der Mediendienstestaatsvertrag den Erlass einer Sperrungsverfügung nur dann, wenn die Sperrung für den Provider technisch möglich und zumutbar ist. „Man stelle sich einmal das Szenario vor, dass ein Access-Provider wohlmöglich täglich aufgefordert wird, Hunderte von Seiten mit verbotenen Inhalten zu sperren und ebenso viele mit zwischenzeitlich zulässigem Content zu entsperren!“, so Strömer. „Hier müssen Provider einmal mehr als Prügelknaben herhalten und das bislang auch nur in Nordrhein-Westfalen“.

Sollte es tatsächlich zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, wird das letzte Wort dem Bundesverwaltungsgericht vorbehalten sein. Bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, werden allerdings voraussichtlich noch Monate vergehen.

 

smblueline pictureZurück zur StartseiteSeitenanfangSeitenendenetlaw.deblueline picture

© 2001 und Anbieter i.S.d. MDStV: STRÖMER RECHTSANWÄLTE, Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf, Tel.: (0211) 15 92 32-00   

____________________________________________________________________________________________________
 

© 1997-2007 und Anbieter: Strömer Rechtsanwälte, Duisburger Straße 9, 40477 Düsseldorf.