___________________________________

netlaw.de

STRÖMER RECHTSANWÄLTE

_____________________________________
 

 

netlaw.de

September / Oktober 2001

Der Newsletter zur Website

Ein Service der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte

Unser Tipp:

Anwaltliche Erstberatung. Wer mit dem Gedanken spielt, beim Anwalt "nur mal eben" telefonisch anzufragen, ob ein beabsichtigter Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, sollte wissen, dass auch solche Fragen nach den Erfolgsaussichten in aller Regel abgerechnet werden. Auch die telefonische Rechtsauskunft löst Gebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) aus. Die Gebühr richtet sich - wie üblich - nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Bei wettbewerbsrechtlichen Problemen im Internet setzen die Gerichte diesen Gegenstandswert häufig bei 50.000 DM an, bei markenrechtlichen Domainstreitigkeiten bei 100.000 DM. Die bei einer Erstberatung geschuldete Höchstgebühr (350 DM zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer =) 452,40 DM ist bei solchen Streitwerten fast immer erreicht! 

Aktuelle Entwicklungen

Aktuelle Entscheidungen

Werberecht für Markenartikel
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer

Öffentliche Ausschreibungen
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer

Das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer

 

smblueline pictureZurück zur StartseiteSeitenanfangSeitenendenetlaw.deblueline picture

© 2001 und Anbieter i.S.d. MDStV: STRÖMER RECHTSANWÄLTE, Duisburger Straße 5, 40477 Düsseldorf, Tel.: (0211) 15 92 32-00  

____________________________________________________________________________________________________
 

© 1997-2007 und Anbieter: Strömer Rechtsanwälte, Duisburger Straße 9, 40477 Düsseldorf.