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"Geld in den Wind
schreiben"
Interview aus c't 2001, Heft 11, S. 123, mit Herrn
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer zum Ausfall der Strato-Domains und den
Ansprüchen der Betroffenen
c`t: Immer wieder sind Web-Präsenzen, die Strato verwaltet,
nicht erreichbar. Mittlerweile hat sich der Provider bei den Kunden
für die 'Unannehmlichkeiten’ nach dem Ausfall entschuldigt.
Reicht das oder können die Betroffenen noch mehr fordern?
Strömer:
Nein im Endeffekt haben sie keine Chance, Anspüche geltend zu
machen. Als Strato-Kunde auf Schadensersatz klagen zu wollen, ist
illusorisch. Gern können wir jetzt verschiedene Möglichkeiten
durchspielen, was man theoretisch alles machen könnte. Aber all das
ist rein akademisch und hat mit der Praxis nichts zu tun.
c`t: Aber es ist doch offenkundig, dass Strato gegen seine
vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat.
Strömer:
Leider ist das so einfach nicht. Strato ist zwar verpflichtet, die
gehosteten Seiten erreichbar zu halten, aber nicht zu hundert
Prozent, sondern eingeschränkt. Die Stato-AGB sprechen von 99
Prozent Erreichbarkeit pro Jahr. Überdies bleibt die Frage: Ist
diese 99 prozentige Erreichbarkeit eine zugesicherte Eigenschaft
oder nur eine allgemeine Aussage? Viele Internet- und
Kommunikatonsdienstleister bieten 99 Komma-irgendwas-Prozent
Erreichbarkeit an, auch die Telekom. Bei all diesen Diensten ist
gleichermaßen ungewiss, ob solche Erreichbarkeiten vertraglich
zugesicherte Eigenschaften beschreiben.
c`t: Nehmen wir einmal an, Erreichbarkeit wäre eine
zusicherbare Eigenschaft.
Strömer:
Dann stehen Sie vor der nächsten Hürde: Strato hat wie viele
andere Internetfirmen in den AGB festgelegt, dass die Firma nicht für
Ausfälle haftet, die in Folge ' einfacher Fahrläsigkeit'
entstehen. Strato kommt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
auf - und auch hier nur in Höhe von 10.000 Mark pro Fall.
c't: Es ist aber grob fahrlässig, auf redundante
Speichersysteme zu verzichten.
Strömer:
Davon kann man ausgehen. Vorsätzlich und schuldhaft gegen
Vereinbartes zu verstoßen, heißt, die erforderliche Sorgfalt außer
Acht zu lassen. Für jemand, der 1,5 Millionen Intenetpräsenzen
hosten will, bedeutet Sorgfalt, ausreichend viel Soft- und Hardware
einzusetzen, damit ein solches Volumen bewältigt werden kann. Wie
wir von EMC2 wissen, hat es Strato versäumt, genügend Redundanzen
bereit zu halten. Die erforderliche Sorgfalt wurde also außer Acht
gelassen. Es reicht aber nicht, das zu wissen. Zusätzlich muss man
nachweisen, dass Strato schuldhaft gehandelt hat und nicht einfach
fahrlässig. Diesen Beweis liefert allein ein Sachverständigen-Gutachten.
So was kostet aber um die 90.000 Mark, und diese Summe steht wohl in
keinem Verhältnis zum Schaden.
c't: Und wenn man so ein Gutachten hätte?
Strömer: Auch dann sind
die Probleme nicht gelöst: Selbst wenn der Richter glaubt, dass die
Strato AG grob fahrlässig und schuldhaft gehandelt hat, müssen die
Betroffenen aufzeigen können, was ihnen in der Zeit des Ausfalls
durch die Lappen gegangen ist. Dies dürfte den meisten
Strato-Kunden schwer fallen. Die blanke Behauptung, man sei Geschädigter,
reicht nicht aus. Ebenso wenig zählen vergeudete Arbeitszeit, Ärger
und Lauferei. Auch Image-Einbußen sind nicht messbar. Nein, die
Betroffenen müssten schon darlegen, wie hoch der mit der Site
erwirtschaftete Umsatz ist. Das ist nicht leicht. Nicht einmal
Domaininhaber, die wissen, wie viele Leute im Schnitt auf ihre
Webseiten zugreifen, können sagen, wer in der fraglichen Zeit
wirklich etwas gekauft hätte. Unsere Intenetpräsenz netlaw.de
verzeichnet 40.000 Seitenbesucher pro Monat. Ich kann aber von
keinem einzigen Mandanten behaupten, dass er sich nicht an uns
gewandt hätte, wenn die Site down gewesen wäre.
c't: Trotz allem - möglich ist es immerhin, entstandenen
Schaden zu messen
Strömer:
Sagen wir, es ist nicht unmöglich. Aber die Schadensbeträge, um
die es bei Strato-Kunden schließlich geht, bleiben
vernachlässigenswert. Umfragen ergaben, dass die Betroffenen von
Verlusten bis zu 6.000 Mark ausgehen. Für so einen Streitwert
finden Sie keinen Anwalt.
c't: Aber es geht doch um ein Massengeschäft.
Strömer: Selbst wenn
jemand bereit wäre, solche Streitwerte ernst zu nehmen, weil es um
viele Fälle geht, kann man nicht erwarten, dass er sich einarbeitet
für das Geld. Die meisten Strato-Kunden dürften, sobald sie hören,
dass ein Rechtsanwalt 250 Euro pro Stunde nimmt, schnell wieder nach
Hause gehen. Wenn es sich bei den Betroffenen um große Firmen
handelte, würde das anders aussehen. So aber kümmern sich die
wenigen Internet-Experten unter den Juristen lieber um die
lukrativeren Domainstreitigkeiten. Die Marke Coca Cola etwa ist 36
Milliarden Dollar wert. Wenn an dieser Marke gekratzt wird, entsteht
ein messbarer Image-Schaden.
c't:
Können die Betroffenen denn wenigstens die Providergebühren für
die Zeit des Ausfalls zurückverlangen?
Strömer:
Wenn Strato solche Rückzahlungen nicht freiwillig leistet, bleibt
den Betroffenen auch hier nichts anderes übrig, als zu klagen. Es
ist aber völlig blödsinnig, sich zu überlegen, wie man für 39
Mark oder sowas einen Anwalt beauftragt.
c't: Und wenn ich 100 bei Strato gehostete Webseiten hätte, die
nun ausgefallen sind?
Strömer:
Auch dann gibt es das Problem nachzuweisen, dass es bei jeder
einzelnen Seite zu wirtschaftlichen Einbußen kam.
c't: Vielleicht wäre eine Sammelklage der Betroffenen eine Möglichkeit,
sich gegen Strato zur Wehr zu setzen.
Strömer:
Sammelklagen können Sie schon deshalb nicht machen, weil es so
etwas in Deutschland gar nicht gibt. Hierzulande können sich nicht
400 Leute zusammentun und einklagen, dass nachher alle entschädigt
werden. Allerdings könnten die Betroffenen vielleicht gemeinsam
eine Klage exemplarisch durchziehen. Dabei gewinnt dann vielleicht
ein einzelner Domaininhaber und erhält dann seine 400 Mark zurück.
Alle anderen Betroffenen aber müssten abseits davon einzeln klagen
c't: Kann man angesichts der Ausfälle außerordentlich kündigen
?
Strömer:
Dass Strato in Tausenden von Fällen Geld zurück überweist, ist
unwahrscheinlich. Ob das geht, hängt vom Einzelfall ab. Sicher können
Sie Strato schreiben: 'Hiermit kündige ich fristlos, weil meine
Web‑Präsenz nicht zu erreichen war'. Deshalb bekommen Sie
aber noch lange nicht Ihr Geld zurück. Es mag sich unangenehm anhören,
aber auch hier gilt: Ein Ausfall von drei oder vier Tagen ist kein Kündigungsgrund
und es ist fraglich, ob Strato die Leute mit solchen Argumenten
ziehen lassen wird. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass der
Provider meist im Voraus bezahlt wird. Dass Strato in Tausenden von
Fällen 37 Mark zurück überweist, ist unwahrscheinlich. Keine
Frage: Strato hat sich daneben benommen und Strato hat wohl auch Schäden
verursacht. Da es sich bei diesen Schäden aber um zu kleine Beträge
handelt, lohnt es sich nicht, zu klagen. Trauern Sie Ihrem Geld
nicht hinterher, aber beugen Sie vor, damit Sie nicht noch einmal
geschädigt werden.
c't: Was ist mit den Schadensformular von Strato?
Strömer: Das ist reine
Augenwischerei. Wenn Sie dort etwas eintragen, machen Sie sich nur
unnötig Mühe. Das Formular dient der Strato AG dazu, ihr Prestige
nach außen zu wahren. Die Geschädigten fühlen sich ernst
genommen, wenn sie ihr Schicksal darlegen können. Hinter den
Kulissen aber wandert das Formular aber wohl eher in den Papierkorb.
Wohin denn sonst? (mbb)
c't
    
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