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Strömer Rechtsanwälte
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Kurzbeiträge
aus der Welt des Online-Rechts
RA Anselm Withöft |

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| Symicron zieht Berufung gegen Suchmaschinenbetreiber
zurück
In dem Verfahren über die Haftung eines Suchmaschinenbetreibers wegen
eines Links auf "FTP-Explorer" hat die Firma Symicron ihre
Berufung gegen das abweisende Urteil des LG
München zurückgezogen.
In der mündlichen Verhandlung vom 8. März 2001 hatte das Gericht
eindeutige Hinweise gegeben, dass eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers
abzulehnen sei.
Damit ist das Urteil des LG München
rechtskräftig; der Betreiber einer Suchmaschine haftet selbst dann nicht für die bei
seinem Suchdienst verzeichneten Einträge, wenn sie "per Hand"
in den eigenen Quelltext übernommen wurden. Das OLG zog bei seiner
Begründung die Abgrenzung zwischen § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TDG heran. Am
Ende kam es dann zum selben Ergebnis wie zuvor das Landgericht, dass eine
"Mitstörer"-Stellung der Suchmaschine verneint hatte. Dem
Betreiber der Suchmaschine ist die Begründung egal...

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