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Kurzbeiträge aus der Welt des Online-Rechts

RA Anselm Withöft

Symicron zieht Berufung gegen Suchmaschinenbetreiber zurück

In dem Verfahren über die Haftung eines Suchmaschinenbetreibers wegen eines Links auf "FTP-Explorer" hat die Firma Symicron ihre Berufung gegen das abweisende Urteil des LG München zurückgezogen.
In der mündlichen Verhandlung vom 8. März 2001 hatte das Gericht eindeutige Hinweise gegeben, dass eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers abzulehnen sei.
Damit ist das Urteil des LG München rechtskräftig; der Betreiber einer Suchmaschine haftet selbst dann nicht für die bei seinem Suchdienst verzeichneten Einträge, wenn sie "per Hand" in den eigenen Quelltext übernommen wurden. Das OLG zog bei seiner Begründung die Abgrenzung zwischen § 5 Abs. 2 und Abs. 3 TDG heran. Am Ende kam es dann zum selben Ergebnis wie zuvor das Landgericht, dass eine "Mitstörer"-Stellung der Suchmaschine verneint hatte. Dem Betreiber der Suchmaschine ist die Begründung egal...

 

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