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1 x 1 der Website-Gestaltung aus rechtlicher Sicht Viel Mühe und noch mehr Zeit hatte Frau Meier in den
letzten Wochen in dem Aufbau ihrer ersten eigenen Website investiert. Eine
Grußkartenseite sollte es werden, von der jeder elektronische Nettigkeiten
in alle Welt verschicken kann. Unter großem Anklang bei Familie und
Freunden wurde das Glanzstück schließlich ins Netz gestellt und erfreute
sich nach einiger Zeit auch gutem Zuspruch, von dem die Benutzerzahlen
zeugten. Nach einigen Wochen jedoch erhielt der Eifer von Frau Meier einen
erheblichen Dämpfer, als sie Post von einem Anwalt bekam. Der schrieb ihr,
dass eines der von ihr für die Grußkarten verwendeten Motive einem seiner
Mandanten gehöre und forderte sie auf, die Nutzung zu unterlassen. Dem
Schreiben lag eine Rechnung über knapp 2.000,-- DM bei. Obwohl es sich mittlerweile herumgesprochen haben
sollte, dass Urheberrechte an Bildern, Musikstücken, Texten und Software
bestehen, richten sich immer noch die wenigsten Betreiber einer Website
danach. Nach wie vor wird kopiert, was die Festplatte hält und verwendet,
was für die eigene Website gerade passt. Dass ein solches Verhalten
gelegentlich rechtlich „ins Auge“ gehen kann, hat sich jüngst wieder
bei den Massenabmahnungen für die Fanseiten von „Big Brother“ gezeigt.
Dort wurden, offenbar ohne jedes Unrechtsbewusstsein, rechtlich geschützte
Symbole, Texte und Bilder verwendet – bis dann die anwaltliche Abmahnung
kam. Ob es Sinn macht, die eigenen Fans gleich per Anwalt und den damit
verbundenen hohen Rechnungen abzumahnen, darf getrost dahingestellt bleiben,
rechtlich zu beanstanden ist die Übernahme solche geschützten Dateien in
jedem Fall. Solche und viele andere Beispiele – nicht zuletzt
unsere Frau Meier – zeigen, wie wichtig es ist, sich bei der Gestaltung
einer Website über die Herkunft der verwendeten Daten Gedanken zu machen.
Wirklich auf der sicheren Seite ist eigentlich nur, wer alle Elemente einer
Website selbst erstellt. Vertrauen dürfen Sie auch auf die rechtliche
Unbedenklichkeit der Grafiken aus Designprogrammen wie Frontpage oder Corel
Draw. Vorsicht ist dagegen geboten bei Grafik CD-ROMs. Hier sollten Sie
sich, möglichst vor dem Kauf, die Nutzungsbedingungen daraufhin durchsehen,
ob der Einsatz der Bilder im Internet erlaubt ist. Leider kann man auch darauf nicht immer vertrauen.
Unsere Frau Meier hatte nämlich die streitauslösende Grafik von solch’
einer CD, die sogar ausdrücklich die Nutzung zur Erstellung von Websites
erlaubt. Leider hatte sich bereits das kanadische Unternehmen, das die CD
produziert, offensichtlich keine Gedanken um Urheberrechte an den Bildern
gemacht. Zwar könnte die wackere Grußkartengestalterin im fernen
Nordamerika auf Ersatz des Kaufpreises und Schadensersatz klagen, ihre
Aussichten, dort zu gewinnen, wären jedoch so gering wie die damit
verbundenen Kosten hoch. So bleibt Frau Meier nichts anderes übrig, als das
Bild von ihrer Website zu entfernen und auch um die Begleichung der
Anwaltsrechnung wird sie kaum herumkommen, da sie die Urheberrecht des
Bildinhabers verletzt hat. Immer größerer
Beliebtheit erfreuen sich Disclaimer, also rechtliche Hinweise auf der
Eingangsseite einer Website. Diese werden scheinbar als Allheilmittel für
Rechtsverstöße angesehen. So finden sich selbst vor höchstgradig
illegalen Seiten kleine Texte, die den Nutzer darauf hinweisen, dass der
Betreiber natürlich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung der eigenen
Seiten habe, keinen blassen Schimmer von dem Inhalt der verlinkten Websites
besitze und im übrigen sein Handeln nach obskuren amerikanischen Gesetzen
sowieso rechtmäßig sei. Leider haben solche Hinweise kaum eine rechtliche
Folge und werden auch deutsche Staatsanwälte nicht besonders beeindrucken.
Es sei also dringend davor gewarnt, auf Disclaimer zu vertrauen. Sinn macht
es allenfalls, kurz darauf hinzuweisen, dass man sich verlinkte Seiten zu
einem bestimmten Datum angesehen hat und dort nichts Unrechtmäßiges
entdeckt hat. Gleichfalls sollte man erwähnen, dass die eigene Website
keine kommerziellen Interessen verfolgt – wenn dem denn so ist. In den
Augen der Justiz wird eine Seite nämlich bereits dann kommerziell, wenn auf
ihr ein Werbebanner installiert ist oder beispielsweise Bücher über
Partnerprogramme mit Versandfirmen angeboten werden (sog. „Affiliate-Programms“).
So hat etwa jüngst das Landgericht Hamburg entschieden, dass derjenige, der
von einer privaten Website auf eine andere Seite weiterleitet („Redirect"),
auf der sich Werbung eines Providers von kostenlosem Webspace befindet,
nicht mehr nur zu privaten Zwecken handelt, sondern sich gleichsam als
Werbeträger im geschäftlichen Verkehr betätigt. Dies hat die unangenehme
Folge, dass auch Wettbewerbs- und Markenrecht Anwendung findet. Gleichfalls häufig unterschätzt, werden die
rechtlichen Risiken des Framings, also des Darstellens fremder Seiten in
„Rahmen“ innerhalb der eigenen Webpräsenz. Durch diese Technik kann man
die Urheberrechte des Erstellers der „geframten“ Seite verletzten, wenn
man den Eindruck erweckt, selbst der Schöpfer des Inhalts der Website zu
sein. Darüber hinaus soll nach einem Urteil des Landgerichts Lübeck sogar
eine rechtliche Verantwortung des „Framenden“ für die so dargestellten
Inhalte bestehen. Also überlegen Sie sich besser gut, welche Inhalte sie
innerhalb ihrer Website darstellen wollen oder ob ein externer Link nicht
eine sicherere Lösung wäre. Auch hier gilt generell wie bei allen Links:
Verweise auf rechtswidrige Inhalte sind natürlich verboten. Schließlich sollten Sie auch auf den Inhalt Ihrer
Meta Tags achten. Metas sind Mitteilungen im HTML-Code einer Seite, die sich
an Suchmaschinen richten, die daraus Angaben über den Inhalt der Website
generieren. Mit Hilfe der „Keyword Metas“ lassen sich Stichworte
festlegen, auf die eine Suchmaschine bei der Eingabe von Suchbegriffen
reagieren soll. Hier sollten nur rechtlich unangreifbare Wörter verwendet
werden, also keinesfalls Markennamen von bekannten Produkten oder
Unternehmen. Zwar lassen sich dadurch sicher die Zugriffszahlen auf die
eigene Seite vergrößern. Wie die Praxis zeigt, erhöht sich aber auch die
Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung in gleichem Maße. Gerade in den letzten
Monaten gab es zu solchen „Meta Missuses“ eine Vielzahl von
Gerichtsurteilen. Man muss sicher kein Jurist sein, um eine Website zu
gestalten. Trotzdem schadet es nicht, sich vor der Gestaltung einer Website
ein paar Gedanken um die rechtliche Komponente der eigenen Seiten zu machen.
Dann klappt’s auch mit den Anwälten. |
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