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LG München
I: FTP Explorer Ein auf einer Website enthaltener Link mit der Bezeichnung "FTP-Explorer", der zu einer Download-Seite eines Dritten mit der gleichnamigen Software führt, verstößt gegen Markenrechte an der Bezeichnung "Explorer". Landgericht München, Urteil vom 25. Mai 2000, 4HK O 6543/00 - FTP-Explorer
OLG
München: Domain "intersearch.de" Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit ist nicht gegeben, wenn der Antragsteller bereits seit Monaten davon weiß, dass ein Kooperationspartner die streitgegenständliche Domain auf seinen eigenen Namen hat eintragen lassen, auch wenn der Antragsteller geglaubt hat, als admin-c sei er der wahre Berechtigte. Schon die bloße Registrierung einer Internetdomain bei der zuständigen Vergabestelle vermittelt Kennzeichenrechte. Oberlandesgericht München, Urteil vom 20. April 2000, 6 U 5868/99 - intersearch.de
LG
Frankfurt: "diaprog" Das Erscheinen in den Ergebnissen einer Suchmaschine bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Dies gilt auch dann, wenn nicht nachgewiesen kann, dass der streitige Begriff auf der so gefunden Seite oder in den Meta Tags überhaupt vorkommt. Landgericht Frankfurt/M, Urteil vom 14. Dezember 1999, 3/11 O 98/99 - Meta Tags IV
LG Duisburg:
Domain "kamp-lintfort.cty.de" Die Benutzung des Wortes "kamp-lintfort" als Bestandteil der Internetadresse "kamp-lintfort.cty.de" stellt einen Gebrauch des Stadtnamens "Kamp-Lintfort" im Sinne des § 12 S.1 Alt.2 BGB dar. Die als Gebrauch des Namens der Stadt anzusehende Verwendung der "third level domain" "kamp-lintfort" durch die Beklagte geschieht auch unbefugt, da die Beklagte zum einen nicht selbst Trägerin dieses Namens ist und ihr zum anderen auch nicht aufgrund besonderer Rechtsvorschriften oder aufgrund einer Gestattung durch die Klägerin das Recht zur Führung dieses Namens zusteht. Landgericht Duisburg, Urteil vom 2. Dezember 1999, 8 O 219/99 - kamp-lintfort.cty.de
LG
Bonn: Domain "katholisch.de" Die katholische Kirche kann von einer Privatperson die Herausgabe der Domain "katholisch.de" verlangen. Landgericht Bonn, Versäumnisurteil vom 12. November 1999, 7 O 154/99 - katholisch.de
LG Düsseldorf:
Domain "donline.de" Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Klagemarke der Klägerin "T-Online" und der angegriffenen Domainbezeichnung der Antragsgegnerin "donline" besteht nicht. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. Juli 1999, 34 O 56/99 - donline.de
LG Bremen: Domain
"henne.de" Ein bundesweit tätiges Unternehmen kann von einer Privatperson nicht die Unterlassung der Nutzung einer Domain verlangen, wenn diese bei Verwandten, Bekannten und Freunden allenthalben unter dem als Domain registrierten Spitznamen bekannt ist. Landgericht Bremen, Urteil vom 12. November 1998, 12 O 428/98 - henne.de
OLG Köln:
Verunglimpfung von Marken Durch die von einem Tierrechtsmagazin im Internet veröffentlichte Abbildung eines auf die Markenabbildung eines Jagdschutzverbandes urinierenden Männchens werden keine Markenrechte verletzt. Diese Form der Darstellung ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG gedeckt, so dass auch kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Vereinigung vorliegt. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10. März 2000, 6 U 152/99 - Urinierendes Männchen
LG Hamburg:
Domain "luckystrike.de" Wer von einer privaten Website auf eine gesponserte Privatseite weiterleitet ("Redirect"), auf der sich aus Kostengründen die Werbung eines anderen befindet, handelt nicht mehr nur zu privaten Zwecken, sondern betätigt sich gleichsam als Werbeträger im geschäftlichen Verkehr. Dies gilt auch dann, wenn dort nur Werbung eines Providers im Rahmen kostenlosen Speicherplatzes befindet. Landgericht Hamburg, Beschluss vom 01. März 2000, 315 O 219/99 - luckystrike.de
LG Köln:
Pseudonym als Domain Der Träger eines Familiennamens und Rechtsanwalt hat keine besseren Rechte an einer Domain dieses Namens als derjenige, der die bereits seit einiger Zeit unter dem Pseudonym gleichen Namens auftritt. Landgericht Köln, Urteil vom 23. Februar 2000, 14 O 322/99 - Pseudonym-Domain
AG Köln:
"Netpack" Die Verwendung eines
englischsprachiges Fachworts ist auch dann
nicht wettbewerbswidrig, wenn für diesen Begriff bereits ein Markenschutz
beantragt worden ist. Der Fahrlässigkeitsvorwurf, keine vorhergehende
Internet- Recherche durchgeführt zu haben, reicht allein zur Begründung
eines wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne des § 1 UWG nicht aus.
LG Düsseldorf:
Ironische Werbeaussage Internetnutzer stehen Neuerungen auf
dem Gebiet der Kommunikation besonders interessiert gegenüber und sind
durch Erfahrungen mit den vielfältigen Leistungsangeboten der
unterschiedlichen Provider im Prüfen von Leistungsangeboten der
Telekommunikationsdienstleister generell geschult. Die Werbeaussage
"die beste Telefongesellschaft Deutschlands" ist daher in einem
ironischen Gesamtumfeld nicht wettbewerbswidrig.
LG
Düsseldorf: Domain "nazar.de" Ein Namensrecht setzt sich auch
branchenübergreifend gegenüber demjenigen durch, der weder ein
vorrangiges noch ein gleichrangiges Recht an einer Bezeichnung geltend
machen kann. Ein namens- und kennzeichenrechtlicher Schutz setzt kein
Wettbewerbsverhältnis und auch keine Gleichartigkeit der von den Parteien
vertriebenen Waren oder Dienstleistungen voraus. Ausreichend und
erforderlich ist zumindest eine Verwechslungsfähigkeit.
LG München:
Medizinischer Informationsdienst Im Rahmen eines
medizinischen Informationsdienstes ist es Ärzten nicht erlaubt, konkrete
Angaben über "Besuche von Weiterbildungsveranstaltungen", über
"Referententätigkeiten" sowie über ihre "Veröffentlichungen
und/oder Bücher" zu speichern und weiterzugeben.
OLG
Frankfurt/Main: Haftung für Vertrieb im Internet Bei
deliktischen Handlungen im Internet ist nicht auf den Ort abzustellen ist,
an der die reale Einrichtung einer Homepage erfolgt oder an dem der Server
steht, sondern als Begehungsort kommt grundsätzlich jeder Ort in Betracht
, an dem die Homepage bestimmungsgemäß abgerufen werden kann und eine
Interessenkollision bewirkt.
LG Lübeck:
Verantwortlichkeit für Framing Der Betreiber einer Website ist für
die Darstellung fremder Inhalte in Frames verantwortlich im Sinne des § 5
Abs. 1 Teledienstegesetzes, wenn der Eindruck entsteht, dass er sich die
"geframten" Seiten und deren Inhalte geistig zu eigen machen
will.
LG München:
Urheberrechte an Musikdateien Das Bereithalten von 800 fremden Musikstücken im MIDI-File-Format auf dem Server eines Providers stellt eine unerlaubte Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG dar. Da die Beklagte Kenntnis von den Dateien hatte und das Bereithalten mit zumutbarem Aufwand zu verhindern gewesen wäre, kann sie sich nicht mit Erfolg auf § 5 Abs. 2 TDG berufen. Landgericht München, Urteil vom 30. März 2000, 7 O 3625/98 - midi-files
LG Münster:
Online-Auktionen Das Abgeben des Gebots, das im Rahmen einer Online-Auktion den Zuschlag erhält, führt noch nicht zu einem Vertragsabschluss. Vielmehr bedarf es der Vertragsannahme durch den Anbieter der versteigerten Ware. Landegericht Münster, Urteil vom 21. Januar 2000, 4 0 424/99 - Online-Auktionen III
LG Nürnberg:
Online-Broking Ein Online-Broker-Unternehmen haftet dem Kunden auf Schadenersatz, wenn die sofortige Durchführung einer Kunden-Order zum Ankauf von Aktien bei Börsenbeginn infolge eines von dem Broker-Unternehmen zu vertretenden Umstands unmöglich geworden ist. Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19. Mai 1999, 14 O 9971/98 (rechtskräftig) - Online-Broking
OLG München:
CDBench Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte sind dann als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2, Abs. 4 TDG anzusehen, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern, ihre Wirksamkeit jedoch durch einen Zugriff auf entsprechende lnformationsangebote über andere Netzverbindungen mit einem vergleichsweise geringen Aufwand umgangen werden kann. Oberlandesgericht München, Urteil vom 2. Februar 2000, 6 U 5475/99 - Cdbench
BPatG: Marke
"http://www.cyberlaw.de" Der Wortmarke "http://www.cyberlaw.de" fehlt jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dem Bestandteil "http://www." allein und der Top-Level-Domain allein kommt innerhalb einer URL keine eigenständige Bedeutung zur Unterscheidung von individualisierbaren Internet-Adressen zu. Bundespatentgericht, Beschluss vom 26. Januar 2000, 29 W (pat) 160/99 - "http://www.cyberlaw.de"
LG
Köln: Schutz von Anzeigendatenbanken Bei einer Online-Anzeigendatenbank mit 70.000 Einträgen handelt es sich um eine nach § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte Datenbank, die gegen eine wiederholte und systematische Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank durch Dritte geschützt ist, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigen. Landgericht Köln, Urteil vom 2. Dezember 1998, 28 O 431/98 - Anzeigendatenbank
LG Wiesbaden:
Zulässigkeit von Online-Versteigerungen Versteigerungen im Internet sind keine Auktionen im klassischen Sinne, funktioniere aber nach ähnlichen Grundsätzen und stellen auch keinen Verstoß gegen § 156 BGB dar. Wer sich im Internet betätigt, weiß auch, wie Internetversteigerungen grundsätzlich ablaufen und erkennt die damit verbundenen Gefahren. Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 13. Januar 2000, 13 O 132/991 - Online-Auktion IV
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