Wir haben in der Vergangenheit darauf verzichtet, Gegnerlisten zu veröffentlichen, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2007 die Veröffentlichung für zulässig erklärt hat. Es geht uns nicht darum, Unternehmen, die - berechtigt oder unberechtigt - Ansprüche geltend machen, an den »Pranger« zu stellen. Ein irgendwie geartetes Unwerturteil ist mit der nachfolgenden Darstellung deshalb nicht verbunden. Natürlich ist es völlig legal, berechtigte Ansprüche - auch mit anwaltlicher Hilfe - geltend zu machen und durchzusetzen.
Abgemahnten möchten wir aber gerne einen ersten Überblick darüber verschaffen, wie ernst sie die Aufforderungsschreiben nehmen müssen, ob es andere Betroffene gibt und wie sie reagieren können. Nicht selten werden Abmahnungen ausgesprochen, obwohl ein Anspruch tatsächlich gar nicht besteht. Bei berechtigten Abmahnungen führt ein beherztes Handeln demgegenüber oft zur Schadensbegrenzung. Und natürlich würden wir uns freuen, wenn wir auch Sie bei einer Verteidigung gegen eine möglicherweise unberechtigte Abmahnung tatkräftig unterstützen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass wir einerseits nur solche Verfahren gelistet haben, in denen wir tatsächlich Mandanten gegen Abmahnungen vertreten haben. Sie können sich daher darauf verlassen, dass wir uns mit der Sach- und Rechtslage bereits intensiv auseinandergesetzt haben. Andererseits stellt die nachfolgende Übersicht natürlich nur einen kleinen Ausschnitt aus unserer Tätigkeit dar. Wir haben uns bewusst auf aktuelle Fälle beschränkt, in denen offenbar tatsächlich wiederholt abgemahnt wurde.
Besuchen Sie uns gerne wieder. Wir bemühen uns, aktuell zu berichten und die Informationen laufend zu überarbeiten, wenn es Neuigkeiten gibt.
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
Sie interessieren sich dafür, bei welchen Entscheidungen wir am Verfahren beteiligt waren? Schauen Sie in unsere Entscheidungssammlung. Sie erkennen unsere Mitwirkung am Zeichen im Leitsatz der Entscheidung.