Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.11, 2a O 275/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.11, I-20 U 68/11.
Streitwert: 50.000 €
Wer im geschäftlichen Verkehr auf Schriftstücken die Wort-/Bildmarke eines Herstellers, dessen Waren man vertreibt ohne Einwilligung verwendet, verletzt die Markenrechte des Herstellers, wenn dadurch eine tatsächlich nicht bestehende Vertragshändlereigenschaft suggeriert wird. Markenrechtliche Erschöpfung tritt nicht ein, wenn die Marke nicht produkt- sondern nur unternehmensbezogen verwendet wird. Die Verwendung des reinen Wortzeichens reicht zu Informationszwecken aus.
Instanzen: LG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.11, 38 O 7/11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11
Sie möchten Ihre Wunschmarke, Ihren Werbeslogan oder Ihr Logo als Marke schützen? Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und melden die Marken für Sie an. Unser Honorar: Deutsche Marken: 446,25 € (375,00 € zzgl. MwSt.), Unionsmarken und IR-Marken: 892,50 € (750,00 € zzgl. MwSt.).
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