Dossier Kfz-Kennzeichen-Abmahnung
Rechtsanwalt Tobias H.
Strömer (Oktober 2003)
Wir
berichten an dieser Stelle zum Hintergrund, von aktuellen Entwicklungen
und von Verteidigungsstrategien im Zusammenhang mit den Mitte Oktober 2003 versandten Abmahnungen wegen
angeblicher Kennzeichenrechtsverletzungen durch die Verwendung von
Kfz-Kennzeichen in Internetdomains. Dieses Dossier wird laufend ergänzt
und aktualisiert. Bitte schauen Sie deshalb gerne später noch einmal vorbei.
Aktuelles
Der Prolog
Der Tragödie erster Teil
Der Tragödie zweiter Teil
Der Hintergrund
Die Verteidigungsstrategie
Links zum
Thema
13.05.04
Nach einem Bericht bei
heise online hat der Patentinhaber vor dem LG
Düsseldorf gezielt einen Online-Kleinanzeigenmarkt
wegen angeblicher Patentrechtsverletzung verklagt.
20.04.04
Die hier anhängig gemachten
Schadensersatzklagen gegen den Patentrechtsinhaber
wegen ungerechtfertigter Schutzrechtsverwarnung
wurden zurückgenommen, nachdem sich die Parteien
gütlich geeinigt hatten.
09.03.04
In der mündlichen Verhandlung hält die
für Patentstreitigkeiten zuständige Zivilkammer 4b
beim LG Düsseldorf zunächst fest, dass sie sich für
örtlich unzuständig hält. Schadensersatzklagen nach
unberechtigter Schutzrechtsverwarnung seien zwar
Patentstreitigkeiten. Darum sei unabhängig vom
Streitwert ausschließlich das Landgericht zuständig.
Örtlich zuständig seien aber nur die Gerichte, an
denen die Schutzrechtsverletzung begangen wurde.
Tatort sei alternativ der Ort, von dem aus die
Abmahnung verschickt wurde, oder der Sitz des
Gewerbebetriebs, in den durch den Empfang der
Abmahnung eingegriffen wurde. Weil der Kollege, der
den Patentinhaber vertritt, rügelos verhandelt, wird
der Rechtsstreit dennoch vom LG Düsseldorf
entschieden.
In der Sache äußerte sich die Kammer
nicht. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist
bestimmt auf den 4. Mai 2004.
08.03.04
Für den Patentinhaber bestellt sich in
einem beim Landgericht Düsseldorf anhängigen
Verfahren wegen unberechtigter
Schutzrechtsverwarnung überraschend eine
Rechtsanwaltskanzlei aus München.
27.01.04
In einem
Verfahren, in dem im Wege der negativen
Feststellungsklage festgestellt werden sollte, dass
dem Patentinhaber keine Unterlassungsansprüche
zustehen, hat dieser den Anspruch anerkannt (LG
Hamburg, 315 O 627/03). Das Gericht erließ daraufhin
antragsgemäß Anerkenntnisurteil.
15.01.04
Der Rechtsanwalt aus Nürnberg, der den
Patentinhaber im Rahmen der Auseinandersetzung um
Schadensersatzansprüche nach unberechtigter
Schutzrechtsverwarnung bislang vertreten hat, legt
sein Mandat wieder.
01.12.03
Herr Kollege Dr. Krieger berichtet
davon, dass die ersten Abgemahnten inzwischen ein
Schreiben des Patentinhabers bekommen haben, mit dem
dieser die geltend gemachten Unterlassungs- und
Schadensersatzansprüche aufgibt.
19.11.03
Für den Patentinhaber, gegen den wir
für eine Reihe von Mandanten Mahnbescheide wegen
Honorar-Erstattungsforderungen beantragt haben, meldet
sich ein Kollege aus Nürnberg und legt Widerspruch
ein. Nach der Überleitung ins streitige Verfahren, das
vor dem Landgericht Düsseldorf geführt werden wird,
werden wir die Forderungen unserer Auftraggeber
begründen.
04.11.03
Der Kollege, der
den Patentinhaber ursprünglich vertreten und dann seine Mandate
niedergelegt hat, meldet sich hier und bittet schriftlich darum,
weiteren Schriftwechsel ausschließlich mit dem Patentinhaber selbst zu
führen. Wir entnehmen dem, dass der Patentinhaber immer noch nicht
anwaltlich vertreten wird. Der Anwalt vertritt zudem die Ansicht,
"entgegen der allgemeinen Beurteilung" stelle sich "das Problem, ob ein
Recht meines ehemaligen Mandanten verletzt wurde, weitaus
vielschichtiger dar."
27.
Oktober 2003, 21:30 Uhr:
Herr Rechtsanwalt Strömer
nimmt als Studiogast
bei
neues - telefonieren und mehr, 3sat, zu den neueren
Entwicklungen im Zusammenhang mit der Abmahnung Stellung.
27.10.03
17:00 Uhr:
Der in Nürnberg mandatierte Kollege teilt uns
gegenüber telefonisch mit, dass er bislang nur im
Innenverhältnis die Rechtslage prüft. Ob und in
welchem Umfang er nach außen auftreten wird, sei noch
ungeklärt.
15:30 Uhr:
Die Münchener Anwaltskanzlei, die nach Angaben von
Herrn Hermann mit der Erhebung einer
Patentverletzungsklage ("Musterklage") betraut wurde,
hat das Mandat inzwischen wegen einer
Interessenkollision niedergelegt. Das teilte uns der
zuständige Sachbearbeiter heute telefonisch mit.
25.10.03
18:30 Uhr:
In einem Interview mit der
Schwäbischen Zeitung meldet sich erstmals auch
Herr Hermann selbst zu Wort. Er beklagt sich darüber,
dass seine Erfindung von den Abgemahnten einfach
kopiert worden sei. Die Ansprüche würden
selbstverständlich weiterverfolgt, Herr Hermann habe
inzwischen nicht nur eine neue Anwaltskanzlei in
Nürnberg mandatiert, sondern auch eine große Münchener
Sozietät. Ob die neuen Interessenvertreter auch schon
über das Ausmaß der Abmahnungen informiert wurden, ist
bislang unbekannt.
24.10.03
12:00 Uhr:
Der Anwalt hat sich heute auch bei jedenfalls einem
unserer Mandanten gemeldet und angezeigt, dass er sein
Mandat niedergelegt hat. Das Schreiben datiert vom 22.
Oktober 2003.
23.10.03
18:00 Uhr:
Der Anwalt von Herrn Hermann hat nicht nur in vielen
Fällen sein Mandat niedergelegt. Er hat sich gegenüber
dem Anwaltsverein Schweinfurt am 23. Oktober 2003 bei
Meidung einer Vertragsstrafe von 25.000 € sogar
strafbewehrt verpflichtet, von Abmahnungen wegen
Internetdomains mit Kfz-Kennzeichen im Auftrag von
Herrn Hermann in Zukunft abzusehen. Das ist der erste
Fall, der uns bundesweit bekannt geworden ist, in dem
ein Anwalt sich Dritten gegenüber verpflichtet, einen
Mandanten nicht mehr zu vertreten. Sein Mandant hat
dagegen erklärt. er halte selbstverständlich an seinen
Ansprüchen fest.
16:00 Uhr:
Herr Kollege Dr. Bahr
veröffentlicht auf seiner Website ein
ausführlicheres
Schreiben des Anwalts, in dem dieser sein Mandat
niederlegt. Zu finden ist dort auch die
Presseinformation der Kanzlei, in der der Anwalt
seine Beweggründe mitteilt.
10:00 Uhr:
Herr Kollege
Ruhland berichtet, der Anwalt habe ihm gegenüber
schriftlich behauptet, alle Mandate in der Sache
niedergelegt zu haben. Die
Nürnberger Nachrichten teilen sogar mit, der
Anwalt habe gestern erklärt, rund 1.000 Briefe
verschickt zu haben, in denen den Abgemahnten
mitgeteilt worden sei, dass die Abmahnungen
gegenstandslos und die geforderten Gebühren und
Lizenzen Summe nicht zu bezahlen seien. Für die hier
vertretenen Mandanten liegt uns eine solche Erklärung
bislang nicht vor.
22.10.03
19:30 Uhr:
Bislang unbestätigten
Meldungen zufolge soll
der Nürnberger Rechtsanwalt heute dem Westdeutschen
Rundfunk in Essen gegenüber erklärt haben, dass er das
Mandat niedergelegt hat. Eine entsprechende
Presseerklärung solle spätestens morgen folgen.
17:00 Uhr: Nach Angaben des
SWR soll das Konto,
auf das die Lizenzgebühren überwiesen werden sollten,
inzwischen von der Staatsanwaltschaft gesperrt worden
sein. Außerdem habe die Polizei sowohl die
Anwaltskanzlei in Nürnberg als auch die Geschäftsräume
der mowap GmbH in Biberach durchsucht. Die
Landesschau Baden-Württemberg berichtet heute ab 18.45
Uhr.
16:30 Uhr:
Eine Mitarbeiterin aus der Rechtsanwaltskanzlei
bestätigte
heise online am heutigen Mittwoch erneut
telefonisch, dass der Anwalt von Herrn Hermann bereits
am vergangenen Freitag sein Mandat niedergelegt hat.
21.10.03
22:00 Uhr:
Die
SWEX Gmbh berichtet, sie habe heute mit dem Anwalt
von Herrn Hermann telefoniert. In dem Gespräch habe
der Interessenvertreter eingeräumt, die Sache sei ihm "über den
Kopf" gewachsen. Er sei "etwas naiv an die Sache
rangegangen"
20:30 Uhr:
Berichte, wonach er das Mandat niedergelegt habe,
weist der mit der Abmahnung beauftragte Anwalt
gegenüber
tagesschau.de als falsch zurück.
16:30 Uhr: Der
mit der Abmahnung betraute Kollege teilt
soeben per Telefax mit, dass er nach wie vor mandatiert sei. An
dem "berechtigten Anspruch" halte sein Mandant fest,
und werde "auch eine gerichtliche Klärung
herbeiführen". Beigefügt ist dem Schreiben eine
"Prozessvollmacht", die allerdings ausdrücklich
beschränkt ist auf "Verletzungen der für die
Bundesrepublik Deutschland wirkenden Patentanmeldung
DE 500 00 923 6".
Die
Schwäbische Zeitung Online berichtet, Patentanwalt
Ernst A. Bender, der Herrn Hermann seinerzeit zu
seinem Patent verholfen hat, halte die Abmahnungen für
unseriös. "Die erfinderische Qualität mag klein sein,
aber das Schutzrecht per se ist seriös", so Bender.
Der Autor des Beitrags folgert daraus, dass bei
korrekter Geltendmachung der Ansprüche aus dem Patent
auf die Domain-Inhaber durchaus Zahlungsforderungen
zukommen.
heise online berichtet von der Einleitung der
ersten Ermittlungsverfahren.
20.10.03
Ob die Abmahnungen tatsächlich "zurückgenommen" werden
sollen, erscheint wieder unklar. Wie
heise-online berichtet, soll der Anwalt dementiert
haben. Ein
Abmahnungsempfänger berichtet, der Abmahner selbst
wolle die Angelegenheit gerichtlich klären lassen,
sein Anwalt sei nach wie vor mandatiert.
17.10.03
Soeben teilt
heise-online mit, eine "Vorzimmerdame" des mit der
Abmahnung beauftragten Anwalts habe angekündigt, dass
die versandten Schreiben für "nichtig" erklärt werden
sollen. Für die Abgemahnten, die schon anwaltliche
Hilfe in Anspruch genommen haben, dürfte die
Angelegenheit aber auch mit einer solchen
"Erledigungserklärung" nicht zufriedenstellend
abgeschlossen sein. Auf den von ihnen geschuldeten
Anwaltshonoraren werden sie kaum sitzen bleiben
wollen.
Bereits Mitte September 2003 erhielten
ausgesuchte Unternehmen ein Schreiben mit dem Betreff
"mowap-Masterlizenz". Die mowap GmbH aus Biberach bot
darin den Adressaten an, eine landkreisweite Masterlizenz an einem Europäischen Patent
zu erwerben. Sie besitze
ein internationales Patentrecht auf die Verwendung von
"Internetadressen in Verbindung mit einer
Kfz-Landkreiskennung". Die Lizenzgebühren in Höhe von
3.000 € jährlich seien rasch wieder eingespielt, so
die mowap GmbH. Schließlich könne der Lizenznehmer
Inhaber von Domains wie "HH-Magazin.de" abmahnen und
auf diese Weise dazu bewegen, Aufträge für
"Internetdienstleistungen, Medien & Design, Werbung"
zu erteilen. "Kontaktdaten zu Patentverletzern" wurden
gleich mit angeboten.
"Nach eineinhalb Jahren
Entwicklungsarbeit", teilte die mowap GmbH bereits im
Jahr 2001 mit, sei ein neuer
Infoservice im Internet entstanden. Da auf dem
Portal neben den Angeboten der überregionalen
Unternehmen auch Links zu regionalen Händlern zu
finden seien, stelle das Angebot eine Art "Yahoo für
den Landkreis" dar.
Der Tragödie
erster Teil
Offensichtlich konnte die mowap GmbH
von ihrer Geschäftsidee nur wenige Partner überzeugen.
Ihr Geschäftsführer, Herr Michael Hermann, entschloss
sich daraufhin, seine Lizenz selbst unmittelbar
gegenüber den angeblichen Patentverletzern zu
vermarkten. Am 13. Oktober 2003 begann er mit dem
Versand einer Vielzahl von anwaltlichen
Abmahnungen.
Hierzu bediente er sich der Hilfe einer Nürnberger
Rechtsanwaltskanzlei. Abgemahnt wurde eine Vielzahl
von Betroffenen, die lediglich die Tatsache verbindet,
eine Internetdomain registriert zu haben, in der ein
Autokennzeichen vorkommt. Ob es tatsächlich 6.000
Abmahnungsempfänger gibt, wie der mandatierte
Rechtsanwalt mitgeteilt haben soll, ist unklar.
Die Empfänger der Schreiben wurden
unter Fristsetzung aufgefordert, die angeblich von
Herrn Hermann geschuldeten Anwaltsgebühren aus einem
Streitwert von 25.000 € in Höhe von 534,50 € zu
übernehmen. Zudem sei eine Lizenzgebühr von 580 € zu
zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben.
Unklar ist, ob die geltend gemachten Ansprüche
ernsthaft weiterverfolgt werden sollen. Am 17. Oktober
2003, so
heise-online, soll eine "Vorzimmerdame" die
versandten Abmahnungen für nichtig erklärt haben. Die
Betroffenen erhielten in den nächsten Tagen
entsprechende Schreiben. Später hieß es an gleicher
Stelle, der Anwalt habe die Auskunft dementiert.
Mitarbeitern von
wdr.de gegenüber soll er erklärt haben, bei der
Abmahnung handle es sich nicht um ein
"Kavaliersdelikt". Es gehe vorrangig darum, den
patentierten Lizenzanspruch zu schützen.
Der Tragödie zweiter Teil
Die Abmahnungen sind
mit der Niederlegung des Mandats durch den
ursprünglich von Herrn Hermann beauftragten Anwalt rechtlich nicht aus der Welt. Soweit
sie rechtlich beachtliche Wirkung entfalten - etwa
einer einstweiligen Verfügung den Boden bereiten
sollen - verlieren sie diese Wirkung erst dann, wenn
Herr Hermann selbst sich ausdrücklich davon distanziert. Die
bloße Mandatsniederlegung oder Aussagen eines Anwalts,
der gar nicht mehr mandatiert ist, haben auf bereits
abgegebene Erklärungen keinen Einfluss.
Soweit bekannt, sind inzwischen auch
neue Anwälte mandatiert. Die Ansprüche sollen
weiterverfolgt werden. Gedacht ist offenbar an einen
"Musterprozess", in dem die Tragweite des Patents
rechtlich geklärt werden soll.
Eine solche Prüfung wird aber
voraussichtlich schon an anderer Stelle erfolgen. Wir
haben für einen Teil der von uns vertretenen
Abgemahnten am 24. Oktober 2003 Mahnbescheide
beantragt, mit denen die hier angefallenen
Anwaltshonorare unter dem Gesichtspunkt des
Aufwendungsersatzes nach ungerechtfertigter
Schutzrechtsverwarnung verlangt werden. Sollte Herr
Hermann sich gegen diese Mahnbescheide wehren, wird
das Landgericht Düsseldorf zu prüfen haben, ob die
Abmahnung, wie von uns vorgetragen, tatsächlich
unberechtigt erfolgt ist. Und das bei einem
überschaubaren Streitwert von gerade einmal 534,50 €.
Herr Hermann ist tatsächlich Inhaber
eines am 11. Dezember 2002 veröffentlichten
Europäischen Patents EP 1163612. Das Patent
schützt ein „Strukturierungsprogramm für eine
Datenverarbeitungsanlage unter Berücksichtigung
geographischer Indizierung“. Das deutsche Patent, auf
das er sich in seiner Abmahnung ebenfalls beruft,
besitzt Herr Hermann nicht. Der Antrag zur Anmeldung
des deutschen Patents wurde vom Bundespatentgericht
mit
Beschluss vom 28. Januar 2003 zurückgewiesen.
Selbstredend verleiht ein Patent seinem
Inhaber keine Kennzeichenrechte, schon gar nicht an
allen deutschen Kfz-Kennzeichen. Ein Patent schützt
nur vor der Nachahmung der patentierten technischen
Erfindung. Mit einer Domain-Registrierung und -Nutzung
kann ein Softwarepatent nicht verletzt werden. Das
gilt unabhängig davon, dass eine
Schutzrechtsverletzung voraussetzt, dass der
Verletzter im geschäftlichen Verkehr handelt und
Inhaber privat genutzter Domains schon daher außen vor
sind.
Die Abmahnung ist, zumindest in ihrer
jetzigen Fassung, schon daher offensichtlich
unberechtigt.
Ob einer besser begründeten Abmahnung
bessere Chancen einzuräumen sind, bleibt einer Prüfung
im Einzelfall vorbehalten. Zu prüfen wäre immerhin, ob
die Idee, Internetnutzer in einfacher Weise auf
lokale Angebote hinzuweisen, auch mit der Nutzung
einer Internetdomain zur Adressierung eines Portals
mit einschlägigen Hinweisen verletzt werden kann.
Betroffene sollten wegen der
verbleibenden Unsicherheiten einen Anwalt aufsuchen.
Das muss selbstverständlich kein Patentanwalt sein.
Auch viele Rechtsanwälte befassen sich
schwerpunktmäßig mit Internet- und Markenrecht, vor
allem aber mit der Verteidigung gegen unberechtigte
Abmahnungen.
Es ist abzusehen, dass Herr Hermann
spätestens innerhalb der nächsten Tage merken wird,
dass die in seinem Namen versandten Abmahnungen mit
einer Welle von Protesten und "Gegenabmahnungen"
beantwortet werden. Da seine Rechtsposition verloren
scheint, wird er möglicherweise vor der Entscheidung
stehen, persönliche Insolvenz anzumelden. Die
Abmahnungen wurden ja nicht im Namen der nur
beschränkt haftenden mowap GmbH, sondern im eigenen
Namen ausgesprochen.
Abgemahnte, denen im Zusammenhang mit
der Abmahnung eigene Aufwendungen entstanden sind,
etwa Anwaltshonorare, können die ihnen entstandenen
Kosten von Hermann unter dem Gesichtspunkt des
Aufwendungsersatzes nach ungerechtfertigter
Schutzrechtsverwarnung erstattet verlangen. Um diese
Ansprüche auch durchsetzen zu können, sollte
allerdings rasch versucht werden, einen
vollstreckbaren Titel zu erwirken. Zuständig sind
Wir haben für unsere Mandanten deshalb
die geltend gemachten Ansprüche schriftlich
zurückgewiesen. Zudem haben wir den Ersatz der hier
durch die Verteidigung gegen die ungerechtfertigte
Schutzrechtsverwarnung entstandenen Anwaltshonorare
gefordert. Für einen Teil der von uns vertretenen
Abgemahnten haben wir am 24. Oktober 2003
Mahnbescheide beantragt.
Da die Abmahnung unberechtigt war,
lohnt sich auch die Erhebung einer negativen
Feststellungsklage. Mit einer solchen Klage kann das
Ziel verfolgt werden, gerichtlich feststellen zu
lassen, dass die geltend gemachten
Unterlassungsansprüche nicht bestehen.
Örtlich zuständig für die Klagen auf
Erstattung von verauslagten Anwaltshonorare und
Feststellungsklagen sind bundesweit diejenigen
Landgerichte, denen Markensachen zugewiesen sind, also
etwa das Landgericht Düsseldorf.
Ob die Abmahnung darüber hinaus
strafrechtlich gewürdigt werden sollte, prüfen wir
derzeit. Vorsätzlich falsche Rechtsauskünfte zur
Erlangung wirtschaftlicher Vorteile dürften den
Straftatbestand des Betruges erfüllen. Zudem könnte
sich der Abmahner auch wegen Erpressung strafbar
gemacht haben. Strafanzeige erstatten und Strafantrag
erstellen kann jeder Betroffene natürlich auch ohne
anwaltlichen Beistand. Dazu reicht die Vorlage der
Abmahnung bei der Staatsanwaltschaft und der Hinweis
auf die bereits laufenden
Ermittlungsverfahren aus.
Wem es nicht vorrangig darum geht,
seine Gebühren erstattet zu bekommen, sollte die
Abmahnung unverzüglich zurückweisen, weil das Original
der Vollmacht von Herrn Hermann nicht beigefügt war.
Zweifel an der Vertretungsberechtigung sind schon
deshalb angebracht, weil das Büro des zuvor
beauftragten Anwalts von einer Mandatsniederlegung
berichtet haben soll.
Am 23. Oktober 2003 hat der Anwalt, der
Herrn Hermann bisher vertreten hat, nicht nur in
einigen Fällen sein Mandat offiziell niedergelegt. Er
hat dem Anwaltsverein Scheinfurt gegenüber auch
strafbewehrt erklärt, die Angelegenheit nicht mehr
weiterzuverfolgen. Die Abmahnungen sind damit
rechtlich allerdings nicht aus der Welt. Soweit sie
rechtlich beachtliche Wirkung entfalten - etwa eine
einstweilige Verfügung vorbereiten sollen - verlieren
sie diese Wirkung erst dann, wenn Herr Hermann sich
ausdrücklich davon distanziert. Die bloße
Mandatsniederlegung oder Aussagen eines Anwalts, der
gar nicht mehr mandatiert ist, haben auf bereits
abgegebene Erklärungen keinen Einfluss.
Zeitungen
Südostbayerische Rundschau vom 29. Oktober 2003
Schwäbische Zeitung online vom 25. Oktober 2003
Nürnberger Nachrichten vom 23. Oktober
2003
Sächsische Zeitung online vom 23. Oktober 2003
Dresdner Neueste Nachrichten vom 23. Oktober 2003
Westdeutsche Zeitung vom 22. Oktober 2003
Sächsische Zeitung online vom 22. Oktober 2003
Südkurier vom 21. Oktober 2003
Westfalenpost vom 21. Oktober 2003
Nürnberger Nachrichten vom 21. Oktober 2003
Berg-Zeitung Biberach vom 21. Oktober 2003
Aachener Nachrichten vom 21. Oktober 2003
Schwäbische Zeitung online vom 21. Oktober 2003
Südkurier vom 20. Oktober 2003
Diskussionsforen
Heise online
juramail.de
Domainforum24
RA Jochen Krieger: Mailing-Liste zur
"Abstimmung konzertierter Aktionen gegen die
Massenab-mahnung Herrmann"
Sonstige Berichte und Meinungen
heise online, 13.05.04: Kfz-Kennzeichen-Abmahner zieht vor Gericht
stern.de,
28.10.03: Lasst Palmwedel regnen: Der Retter des Internet
heise-online.de, 26.10.03: Kfz-Kennzeichen-Abmahnungen: "Betrugsverdacht
absolut haltlos"
swex.de, 24.10.03: Abmahn-Anwalt Pasch unterzeichnet
Unterlassungserklärung
weberberg.de, 23.10.03: Surfen auf der Abmahnwelle
suedkurier.de, 23.10.03: Abmahner Pasch gibt auf
heise online, 23.10.03: Kfz-Kennzeichen-Abmahnungen: Anwalt legt Mandat
nieder
heise
online, 22.10.03: Ermittlungen gegen Kfz-Kennzeichen-Abmahner im vollem
Gange
gelsenkirchen.de, 22.10.03:
Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen
in Domain-Namen
RA Michael
Heng: Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen III - Linkliste
swr.de, 22.10.03:
Unsicherheit nach Domain-Namen-Abmahnungen
Sven
Weingärtner: Zentrale Datenbank für Betroffene
Jur-Text Online, 21.10.03: Massenabmahnung wg.
Patentverletzung
tagessschau.de, 21.10.03: Abzocke mit
angeblichen Internet-Rechten
SWR3, 21.10.03: Bloß nicht bezahlen
Rechtsanwaltskanzlei Ruhland: Aktuelle Berichte vom
Fall
Polizeidirektion Braunschweig, 21.10.03: Polizei warnt
vor neuer Betrugsmasche
IHK Karlruhe, 21.10.03: Warnung vor Abmahnungen
ka-news.de, 21.10.03: Anzeige gegen abmahnungswütigen
Anwalt
RA Kai K. Kähler zur Reichweite des Patents
wdr.de, 20.10.03: Patent - Lizenz - Markenschutz
heise online, 21.10.03: Ermittlungen wegen Abmahnungen zu
Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen
wdr.de, 20.10.03: Internet-Adressen: Betrug mit
Abmahnungen?
heise online, 20.10.03: Domain-Namen und
KFZ-Kennzeichen: Gegenwelle gegen Abmahnungen
Harald Weber
Info, 18.10.03
ka-news, 17.10.03: Anwalt witterte schnelles Geld mit
dem "ka"
heise online, 17.10.03: Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in
Domain-Namen
ASAM, 17.10.03: Abmahnung wegen KFZ-Kennzeichen in
Domainnamen
dotcomtod.de, 17.10.03: Mit mowap geht's ab
blogger.de: Softwarepatent EP0001163612B1
Berchtesgadener Wochenblatt, 15.10.03: Abzocke pur bei
domains mit kfz-Kürzel
Berchtesgadener Wochenblatt, 08.10.03: Internetfirma
bietet hohe Verdienste für das Finden von Domains mit
dem Namensteil „bgl”