Des Versandhändlers Freud - des Kunden
Leid?
Bald neue Regelung zu Rücksendekosten im Fernabsatz!
Rechtsanwalt Holger Gaspers (Oktober 2004)

Bereits im Juni 2004 hatten wir an dieser
Stelle darauf hingewiesen („Die Händler zahlen
oft die Zeche“), dass eine Gesetzesänderung im Fernabsatz anstehen
könnte. Nun haben sich am Mittwochabend, 27. Oktober 2004, Bundestag
und Bundesrat in einem Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass bei
Fernabsatzgeschäften (also auch bei Onlinekäufen) die Rücksendekosten
generell den Kunden auferlegt werden können. Bislang bestand diese
Möglichkeit nur bei einem Warenwert unter 40,00 €. Bedingung für eine
Kostentragungspflicht bei höheren Warenwerten soll sein, dass der Käufer
den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat.
Hintergrund der geplanten Änderung ist ein zunehmender Missbrauch des
gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechts. Zahlreiche Käufer nutzten
die Möglichkeit aus, kostenlos die verschiedensten Produkte für 14 Tage
„unverbindlich“ und zu Lasten des Händlers zu testen. Diese Praktiken
haben zuletzt viele Händler in enorme wirtschaftliche Schwierigkeiten
gebracht. Da in vielen anderen EU-Staaten die Rücksendekosten auch heute
schon der Verbraucher tragen muss, sah unter anderem der Bundesrat hier
Handlungsbedarf.
Update:
Das Gesetz trat am 8. Dezember 2004 in Kraft. Für Onlinehändler dürfte
sich in diesem Zusammenhang ein konkreter Anpassungsbedarf der
Allgemeinen Geschäfts- und Versandbedingungen ergeben. Für weitere
Informationen sprechen Sie uns gerne an!