Treuhänder im Internet
Rechtsanwalt Daniel S. Raimer, LL.M. (Januar
2003)
Bei Kaufverträgen in Vorleistung zu
treten, egal ob als Käufer oder Verkäufer, ist seit jeher eine
risikobehaftete Angelegenheit. Bei Vertragsschlüssen im Internet wird
diese Unsicherheit für beide Seiten erheblich verstärkt. Der
kalifornische Anbieter „Escrow.com“ bietet nun Vertragsparteien
weltweit die Möglichkeit, die mit einer Vertragsabwicklung verbundenen
Risiken zu minimieren.
1. Die Problematik
Mehr
noch als „herkömmliche“ Kaufverträge bergen Vertragsschlüsse im
Internet ein erhebliches Risiko, für seine Leistung keine
Gegenleistung zu erhalten. Käufer und Verkäufer kennen voneinander oft
nicht mehr als die E-Mail Adresse oder ein Pseudonym, sie leben
möglicherweise in verschiedenen Ländern, mit verschiedenen Sprachen
und Rechtssystemen. Bei weniger wertvollen Gegenständen ist ein
Großteil von uns bereit ein gewisses Risiko zu tragen und – sei es mit
der Ware, sei es mit dem Kaufpreis – in Vorleistung zu treten.
Aber spätestens wenn es um den Erwerb eines
Ferienhauses, eines Bootes oder einer bestimmten Internet-Domain geht,
wird es aufgrund der nicht unerheblichen Werte, welche in Rede stehen,
an der Zeit die Vertragserfüllung durch einen Treuhänder absichern zu
lassen. Die herkömmliche Methode, zu einem Notar oder Rechtsanwalt zu
gehen, scheidet mit Unkenntnis des fremden Rechtssystems oder der
fremden Sprache oft aus. Ein venezolanischer Verkäufer, welcher die
Verwahrung durch einen venezolanischen Treuhänder anbietet, wird
hiermit bei europäischen und amerikanischen Vertragspartnern selten
Begeisterungsstürme ernten. Aber auch ein Spanier wird, mit Hinblick
auf die sich aus den Sprachproblemen möglicherweise ergebenden
praktischen Schwierigkeiten, zurückhaltend sein, einen deutschen Notar
als Treuhänder zu wählen.
2. Der Anbieter
Der kalifornische Anbieter „Escrow.com“ bietet nun
weltweit Kunden die Möglichkeit, ihre Verträge durch ein weitestgehend
automatisiertes Treuhandverfahren abzuwickeln. Gegründet wurde das
Unternehmen 1999 von „Micro General Corp.“ (NASDAQ : MGEN), einer
Tochtergesellschaft der „Fidelity National Financial, Inc.“ Der Name „Escrow“
entspricht übrigens sinnigerweise dem englischen Begriff für
„Treuhand“.
3. Der Ablauf
Die Nutzung von Escrow.com zur treuhänderischen
Abwicklung von Verträgen ist für den der englischen Sprache mächtigen
Benutzer so einfach wie möglich gestaltet worden.
a. Vertragsschluss
Nach kostenloser Registrierung (welche mit
nicht-amerikanischen Adressen erfreulicherweise halbwegs vernünftig zu
Recht kommt) hat der Benutzer die Möglichkeit anderen Personen einen
Vertragsschluss unter Abwicklung durch Escrow.com anzubieten.
Hierfür bietet die zur Verfügung gestellte
Internetplattform speziell zugeschnittene Module für die Übertragung
von Domain Namen, Kraftfahrzeugen und sonstigen Waren.
Vertragspartner, die noch nicht bei Escrow.com registriert sind,
erhalten zunächst eine automatisch generierte E-Mail, in der sie vom
Vertragsangebot informiert und ebenfalls zur Registrierung
aufgefordert werden. Ist auch der Vertragspartner erst einmal
registriert, werden ihm auf der Website des Unternehmens nochmals die
angebotenen Vertragsmodalitäten detailliert vor Augen geführt. Mit
simplem Mausklick kann der Vertrag dann angenommen werden.
b. Überweisung des Kaufpreises an Escrow
Die weitere Vertragsabwicklung beginnt sodann mit der
Überweisung der Kaufsumme durch den Käufer. Als Möglichkeit stehen
hier vor allem die Banküberweisung sowie die Bezahlung per Kreditkarte
zur Verfügung. Andere, in den USA noch heute übliche Bezahlungsformen,
wie die Bezahlung per Scheck oder der „money order“, werden zwar
ebenfalls unterstützt, dürften für deutsche Kunden jedoch relativ
uninteressant sein. Jede der zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden
ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Bei Zahlung per Kreditkarte
verlangt Escrow.com z.B. bei Summen ab $500 eine persönliche
Kontaktaufnahme des Karteninhabers. Dieser muss sich entweder
telefonisch bei dem Unternehmen in Kalifornien melden, oder aber
Escrow eine gescannte oder gefaxte Kopie seiner Kreditkarte sowie
eines Lichtbildausweises zukommen lassen. Erst nachdem mit diesen
Informationen die Berechtigung des Karteninhabers überprüft wurde,
wird der Zahlungsvorgang abgewickelt. Bei der Banküberweisung ist
hingegen zu beachten, dass Transaktionen in die USA üblicherweise
recht lange dauern und, je nach Kaufpreis, mit höheren Gebühren
verbunden sein können als die Zahlung per Kreditkarte. Bei größeren
Kaufpreisen lohnt es sich daher, sich zuvor über die Gebühren der
Banken und Kreditkartenunternehmen zu informieren. Die Unterschiede
können leicht Beträge ausmachen, von denen ein Essen in einem
Mittelklasserestaurant bezahlt werden kann.
c. Versenden des Kaufgegenstandes
Nach Eingang des Geldes bei dem kalifornischen
Unternehmen erhält der Verkäufer eine Benachrichtigung hierüber,
verbunden mit der Aufforderung den Kaufgegenstand nunmehr dem Käufer
zur Verfügung zu stellen. Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Lieferung
überprüfen zu können, müssen je nach Kaufgegenstand als
vertrauenswürdig eingestufte Lieferanten gewählt werden. Bei normaler
Handelsware stehen neben UPS, Federal Express, DHL Worldwide
zahlreiche weitere Unternehmen zur Verfügung. Domain Namen hingegen
werden über größere Registrare, wie Network Solutions, Register.com
oder enom abgewickelt.
d. Freigabe des Geldes durch den Käufer
Nach Eingang der Ware beim Käufer hat dieser nach einer
festgesetzten Überprüfungsfrist den ordnungsgemäßen Eingang dem
Treuhänder entweder zu bestätigen oder bei Mangelhaftigkeit der Ware
diese zurückzugeben. Nach Bestätigung des ordnungsgemäßen Erhalts
durch den Käufer wird die Transaktion schließlich mit Überweisung des
Geldes an den Verkäufer durch Escrow.com abgeschlossen.
4. Fazit
In der Praxis hat sich die treuhänderische Abwicklung
über Escrow.com als zuverlässige Methode zur Abwicklung von
Kaufverträgen gerade im internationalen Verkehr erwiesen. Unter
erfahrenen Verkäufern munkelt man zwar über stets um wenige Tage
verzögerte Auszahlungszeitpunkte durch Escrow, mit der die Firma
angeblich ihre Zinsgewinne am treuhänderisch verwalteten Geld erhöht.
Bei der Schnelligkeit und Zuverlässigkeit, mit der das Unternehmen die
treuhänderische Verwaltung durchführt, sollte man jedoch bereit sein,
über diese kleinen Schönheitsfehler hinwegzusehen.