Software und das
Jahr-2000-Problem
Oder: Am 1. Januar 2000 ist der
Weltuntergang?
Rechtsreferendar Jörg Heidrich (Juli
1999)
Noch ein halbes Jahr bis zum
"magischen Datum" 1. Januar 2000. Was genau an diesem Silvesterabend passieren
wird, kann niemand vorhersagen. Die Meinungen reichen von "Nichts" bis zum
"Weltuntergang". Immerhin wurde auf dem G8 Gipfel Mitte 1998 die Ansicht
vertreten, dass das Jahr-2000-Problem ein "wesentliches Problem für die
internationale Gemeinschaft" darstellt. Nachdem dieses Thema in Deutschland lange
schlicht ignoriert wurde, haben sich in den letzten zwei Jahren viele Unternehmen und
Verwaltungen hektisch an die Problemlösung gemacht.
1. Was ist der "Millenium Bug"?
In vielen Informationssystemen werden Jahreszahlen nur zweistellig
gespeichert und verarbeitet. So wird der 1. Juli 1999 zum Beispiel nur als 01.07.99
wiedergegeben. Dies hatte seinen technischen Grund darin, dass Speicherplatz teuer war und
man mit dieser Verkürzung schlicht Geld sparen wollte. Dies bedeutet aber, dass am 1.
Januar 2000 die Datumsanzeige logischerweise wieder auf Null zurückfällt. Nur leider
"weiss" der Computer dann nicht, dass ein neues Jahrhundert angebrochen ist,
für ihn fällt die Anzeige auf das Jahr 1900 zurück. Das Jahr 2000 liegt also plötzlich
99 Jahre vor dem Jahr 1999.
Ohne entsprechende Anpassung werden diese Systeme zu Fehlern führen,
wenn auf Zeitpunkte im nächsten Jahrtausend Bezug genommen wird. So kann beispielsweise
ein Telefonat über das Jahr 2000 hinaus plötzlich mit einer Gesprächsdauer von 100
Jahren berechnet werden, 10jährige bekommen einen Rentenbescheid oder elektrische Systeme
verweigern ihren Dienst.
Grosse Anwendungen für Banken, Verwaltungen und Versicherungen
entstanden im Laufe der vergangenen Jahre überwiegend in der Computersprache Cobol. Diese
Sprache bietet vor allem gute Voraussetzungen für exaktes Rechnen. Programme in Cobol
sind zum Teil immer noch in Betrieb und werden über einen Zeitraum von zwanzig Jahren
gepflegt und angepasst. Aus Kompatibilitätsgründen entsteht sogar noch heute Software in
dieser Sprache.
Um derartige Programme "Jahr-2000-fest" zu machen, muß nun
Zeile um Zeile (große Cobol-Programme haben zum Teil über 100.000 Zeilen) der
Programmierung durchgegangen und kontrolliert werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf
etwa einen US-Dollar pro Zeile. Experten schätzen daher die Gesamtkosten weltweit auf
unvorstellbare Beträge zwischen 100 Milliarden und 1,6 Billionen US-Dollar. Hinzu kommt
noch, dass sich nicht mehr viele Programmierer in dieser Sprache auskennen, so dass
bereits pensionierte Computerveteranen zur Beseitigung der Probleme aus der Rente geholt
werden mußten.
2. "Embedded Systems"
Herkömmliche Personal Computer machen aber nur einen Bruchteil des
Computerbestands der Erde aus. Milliarden unscheinbarer Mikroprozessoren stecken in
Telefonen und Flugzeugen, medizinischen Geräten, Mikrowellen und Atomreaktoren. Diese
Steuerungssysteme nennt man "Embedded Systems" und sie stellen nach Meinung
aller Fachleute das eigentliche Problem des sog. "Y2000-Bugs" dar. Davon gibt es
nämlich um ein Vielfaches mehr als von "richtigen" Computern und sie sind zudem
schlecht zu finden, testen und zu warten. Dafür sind sie nämlich in der Regel schlicht
nicht konstruiert: Wie spielt man ein Softwareupdate in eine Mikrowelle ein?
3. Was wird passieren?
Das kann niemand vorhersagen. Während von (mehrheitlich) staatlichen
Stellen eifrig versichert wird, man habe "alles im Griff", verschanzen sich in
den USA einige Software-Experten bereits mit Vorräten für mehrere Monate und Waffen in
den Wäldern oder der Wüste, da sie das Ende der Zivilisation erwarten.
Die Wahrheit dürfte irgendwo in der Mitte liegen. Mit Sicherheit ist
zu erwarten, dass einige Computersysteme zusammenbrechen werden. Dabei ist zu hoffen, dass
wirklich wichtige Einrichtungen wie Banken, Strom- und Lebensmittelversorger, medizinische
Notfalldienste, oder Fluggesellschaften das Problem rechtzeitig erkannt und gebannt haben.
Neben EDV-Anwendern werden aber auch Dritte durch das Jahr-2000-Problem
betroffen sein. Zu denken ist etwa an die Auswirkungen fehlerhafter Datenverarbeitung auf
Kunden von Banken oder Versicherungen, Mitglieder von Pensionskassen usw. Nicht zu
unterschätzen ist auch die Gefahr, dass Sachen beschädigt oder Personen verletzt werden.
Fehlerhafte Software hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass
Verkehrsleitsysteme zusammenbrachen, Reisezüge zusammenstiessen oder Satelliten
verlorengingen. So hat die niederländische Fluggesellschaft KLM bereits beschlossen, aus
Sicherheitsgründen in der Silvesternacht ihre Flugzeuge am Boden zu lassen. Das
nächtliche "Millenium"-Feuerwerk aus der Luft zu betrachten, empfiehlt sich
also nur für ganz Mutige.
4. Und bei Ihnen zuhause?
Gegen das, was Firmen und Verwaltungen in der Nacht zum 1. Januar 2000
droht, nehmen sich die Probleme, die an den heimischen PCs zu erwarten sind, eher harmlos
aus. Es ist davon auszugehen, dass aktuelle, weitverbreitete PC-Software weitestgehend
fehlerfrei ist, auch wenn die erstaunte Öffentlichkeit hier und da gelegentlich eines
Besseren belehrt wird. Da im Jahre 1999 solche Fehler natürlich einen peinlichen
Image-Schaden bedeuten, sind die Hersteller entsprechender Software natürlich schnell mit
einem "Bugfix" zur Hand, der das Problem behebt.
Selbstverständlich können aber auch auf privaten PCs mit der
Umstellung auf das neue Jahrtausend erhebliche Probleme und Schäden entstehen.
Vorstellbar ist etwa der Verlust wichtiger persönlicher Aufzeichnungen oder Datenbanken.
5. Wer haftet für Jahr-2000-Schäden durch Software?
In rechtlicher Hinsicht bestehen unterschiedliche Haftungsrisiken:
Schadensersatzansprüche können einmal gegen den Lieferanten der Software bestehen,
eventuell auch gegen den Hersteller des Programmes oder den Importeur. Dabei ist zwischen
unterschiedlichen Software-Arten zu unterscheiden:
Bei "Software von der Stange", also den normalen, im
Geschäft erhältlichen Standardprogrammen, wird zwischen Käufer und Verkäufer ein
Kaufvertrag geschlossen. Das ist Software, die für eine Vielzahl von Anwendern entwickelt
wurden, ohne auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Kunden Rücksicht zu nehmen. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich nach den §§ 433 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Der Käufer erwirbt das Eigentum an dem Datenträger (Diskette, CD-ROM) und das
Recht der Nutzung des Programmes (Nutzungslizenz). Im Gegenzug wird der vereinbarte
Kaufpreis fällig.
Dagegen wird beim Erwerb von individualisierter Software zwischen
Hersteller und Käufer ein sogenannter Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB
abgeschlossen. Bei solchen, speziell auf die Wünsche des Kunden zugeschnittenen oder
umgearbeiteten Programmen gelten daher die Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechtes.
Diese dürften aber für den "Normalkunden" nur äußerst selten interessant
werden.
Da es sich bei mangelnder Jahr-2000-Kompatibilität einer Software
unzweifelhaft um einen Fehler im Sinne des Gesetzes handelt, sind die allgemeinen
Gewährleistungsregeln des Kaufrechts anwendbar. Zu nennen sind hier vor allem Ansprüche
auf Rückabwicklung des Kaufvertrages (sog. Wandlung), Minderung des Kaufpreises und unter
Umständen auch auf Schadensersatz.
6. Wer bezahlt meine defekte Mikrowelle?
Die entsprechenden Regelungen gelten nicht nur für Software, sondern
auch für alle sonstigen Elektrogeräte oder solche mit entsprechenden Bauteilen (Pkws!),
die durch die Datumsumstellung ihren "elektronischen Geist" aufgeben könnten.
Sollte also am 1. Januar 2000 Schlag 0 Uhr Ihr Videorecorder seinen Dienst endgültig
versagen, haben Sie selbstverständlich Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer
des Gerätes. Allerdings werden Sie Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass dies an der
Jahresumstellung liegt. Ferner ist zu beachten, dass Ersatzansprüche aus dem Kaufrecht in
aller Regel in sechs Monaten verjähren, was wohl das eigentliche Problem darstellen wird.
7. Sonstige Haftung
Rechtlich weitaus problematischer und zum Teil noch ungeklärt ist die
Haftung für sonstige, sogenannte "ausservertragliche" Schäden. Hierunter
versteht man Schäden, die nicht dem unmittelbaren Benutzer der fehlerhaften Software
selbst, sondern Dritten entstehen. Solche Personen haben zu dem Hersteller oder Vertreiber
des defekten Produkts regelmäßig selbst keine vertragliche Beziehung. Hierunter fallen
beispielsweise Schäden durch einen Stromausfall, ein ausbrechendes Feuer oder einem
steckenbleibenden Aufzug.
Eine Haftung in solchen Fällen ergibt sich nach dem derzeitigen Stand
der Diskussion aus dem Produkthaftungsgesetz und dem Deliktsrecht (§ 823 BGB). Weitgehend
ungeklärt ist aber, wer dann praktisch haften, also für den Schaden zahlen soll.
Möglich erscheint eine Inanspruchnahme des Betreibers der Einrichtung, des Herstellers,
des Importeurs oder der Versicherung. Gerade in diesem Bereich werden enorme
Schadenssummen entstehen, bei denen es bis heute noch nicht bekannt ist, wer letztlich
dafür aufkommen muss.
8. Fazit
Das auf den ersten Blick eher unscheinbare Problem einer verkürzten
Kalenderjahresangabe enthält nicht nur technischen und wirtschaftlichen, sondern auch
juristischen Sprengstoff. Dennoch besteht wenig Grund, in der Silvesternacht des Jahres
1999 mit einem drohenden "Weltuntergang" zu rechnen. Es ist davon auszugehen,
zumindest darauf zu hoffen, dass alle elementare Computersysteme bis zu diesem Zeitpunkt
geprüft und umgestellt sein sollten.
Schaden kann es aber sicher nicht, sich in den letzten Tagen des Jahres
1999 noch einmal zum Geldautomaten zu bewegen, Aufzüge zu vermeiden und sich ein großes
Paket Kerzen zuzulegen. Wenn nichts passiert, kann man sich mit den Kerzen ja auch einen
schönen Abend im 21. Jahrhundert bereiten.