Sind Internet-Domains Rufnummern?
Rechtsanwalt Tobias H. Strömer (Februar
1998)
Nach wie vor ungeklärt, nicht
einmal ernsthaft angedacht, ist die Frage, ob Internet-Domains Nummern
im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind. Von aktuellem Interesse
ist die Frage, weil die am 1. Januar 1998 in Kraft getretene
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung in § 20 die Zuteilung von
Teilnehmer-Rufnummern regelt.
Die auf den ersten Blick
merkwürdig anmutende Überlegung erscheint gar nicht so abwegig, wenn man sich die
Definition der "Nummer" im Telekommunikationsgesetz anschaut. Nummern sollen
danach nämlich sein "Zeichenfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der
Adressierung dienen". Auch Internet-Domains (und IP-Adressen) erfüllen bekanntlich
genau diese Aufgabe, Rechner im Netz adressierbar zu machen. Die Regulierungsbehörde
weist bei Anfragen darauf hin, dass die Domains "derzeit" vom DENIC vergeben
werden, was immer das heißen soll.
Falls Internet-Domains allerdings
"Nummern" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes sind, muss die
Regulierungsbehörde selbst nach § 43 TKG die Bedingungen festlegen, die zur
Erlangung von Nutzungsrechten zu erfüllen sind und ein Recht auf Zuteilung begründen.
Diese Bedingungen sowie die Regelungen über die Nummernzuteilung müssen außerdem im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden. Nach § 20 TKV bestünde
ein Anspruch auf diskriminierungsfreie Zuteilung der Domain und dauerhafte Nutzung. Eine
vertragliche Übertragung der Domain auf einen anderen wäre ausgeschlossen.
Rechtssicherheit, die durch lange
Wartezeiten erkauft werden müsste?